Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38935
LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 (https://dejure.org/2016,38935)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 (https://dejure.org/2016,38935)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2016 - 6 Sa 110/16 (https://dejure.org/2016,38935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,38935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Vereinbarung der Geltung von Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind"

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 TVG, § 4 Abs. 1 TVG
    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1; TVG § 4 Abs. 1
    Auslegung einer Bezugnahmeregelung; Gleichstellungsabrede

  • rechtsportal.de

    TVG § 1 ; TVG § 4 Abs. 1
    Auslegung der Vereinbarung der Geltung von Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (30)

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2015 - 13 Sa 449/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf die Bestimmungen der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16
    Da ihr Interesse allein auf die Klärung dieses streitigen Punktes gerichtet ist, muss der Antrag so verstanden werden, dass den oben genannten drei Elementen des Antrags keine gesonderte Bedeutung zukommt, sondern die Klägerin festgestellt haben möchte, dass die Beklagte ihr auch in Zukunft die Zahlung einer Vergütung gemäß der Gehaltsgruppe II (nach dem 5. Tätigkeitsjahr) des GTV Einzelhandel NRW in der jeweils geltenden Fassung schuldet (vgl. die entsprechende Auslegung im Urteil der 13. Kammer des LAG Düsseldorf vom 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 -, Rn. 56, juris).

    Die im Rechtsstreit 13 Sa 449/15 zusätzlich streitige Frage der Anrechnung der Tariferhöhungen auf eine übertarifliche Zulage stellt sich vorliegend nicht.

    Gegen einen solchen Irrtum spricht zudem, dass entsprechende Vereinbarungen in zahlreichen anderen Verträgen getroffen wurden (vgl. nur die Entscheidungen der 8. und der 13. Kammer des LAG Düsseldorf: Urteile v. 31.03.2015 - 8 Sa 1140/14 - [n.v.] und v. 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 - [juris]).

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder auf bestimmte Verpflichtungen sowie den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG v. 13.01.2015 - 3 AZR 897/12, Rn. 16, juris).

    Es müssen erhebliche Zweifel an der richtigen Auslegung bestehen (vgl. BAG v. 13.01.2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 48, AP Nr. 54 zu § 1 BetrAVG Auslegung; BAG v. 18.05.2010 Rn. 55 aaO).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht aufgegeben und wendet die Auslegungsregel der Gleichstellungsabrede für vertragliche Verweisungsklauseln, die nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002 vereinbart worden sind, nicht an (vgl. BAG v. 18.11.2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 22, AP Nr. 70 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 26, 28, AP Nr. 53 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Komme es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden ist ("Altvertrag"), nach dem 31. Dezember 2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hänge die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handle, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden sei (BAG v. 19.10.2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 25, 27, AP Nr. 93 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25, AP Nr. 75 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 18.11.2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 - 25, BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 75 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 47; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 bis 25, AP Nr. 70 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16
    Ab diesem Zeitpunkt seien die in Bezug genommenen Tarifverträge nur noch statisch anzuwenden (BAG v. 14.12.2011 Rn. 18 aaO; BAG v. 23.02.2011 Rn. 18 aaO; BAG v. vgl. nur BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 18 mwN, aaO; 17. November 2010 - 4 AZR 127/09 - Rn. 17, AP Nr. 85 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Das Bundesarbeitsgericht wendet die Auslegungsregel auf Basis der früheren Rechtsprechung aber aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (BAG v. 14.12.2011 Rn. 19 aaO; BAG v. 17.11.2010 - 4 AZR 127/09 - Rn. 31, AP Nr. 85 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 24.02.2010 Rn. 19 aaO; BAG v. 14.12.2005 - Rn. 24 ff. aaO).

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16
    Das Bundesarbeitsgericht ging davon aus, dass mit einer solchen von einem normativ an den in Bezug genommenen Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die etwaig fehlende Tarifbindung des Arbeitnehmers ersetzt werden solle, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (zusammenfassend: BAG v. 14.12.2011 - 4 AZR 79/10 - Rn 18, AP Nr. 104 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; vgl. weiterhin BAG v. 23.02.2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 17, AP Nr. 86 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 19, AP Nr. 75 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 10.12.2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18, AP Nr. 68 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 12 ff., juris; BAG v. 01.12.2004 - 4 AZR 50/04 - Rn. 15 ff., juris; BAG v. 21.08.2002 - 4 AZR 263/01 - Rn. 16 ff., juris).

    Komme es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden ist ("Altvertrag"), nach dem 31. Dezember 2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hänge die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handle, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden sei (BAG v. 19.10.2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 25, 27, AP Nr. 93 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25, AP Nr. 75 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 18.11.2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 - 25, BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 75 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 47; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 bis 25, AP Nr. 70 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16
    Das Bundesarbeitsgericht ging davon aus, dass mit einer solchen von einem normativ an den in Bezug genommenen Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die etwaig fehlende Tarifbindung des Arbeitnehmers ersetzt werden solle, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (zusammenfassend: BAG v. 14.12.2011 - 4 AZR 79/10 - Rn 18, AP Nr. 104 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; vgl. weiterhin BAG v. 23.02.2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 17, AP Nr. 86 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 19, AP Nr. 75 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 10.12.2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18, AP Nr. 68 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 12 ff., juris; BAG v. 01.12.2004 - 4 AZR 50/04 - Rn. 15 ff., juris; BAG v. 21.08.2002 - 4 AZR 263/01 - Rn. 16 ff., juris).

    Ab diesem Zeitpunkt seien die in Bezug genommenen Tarifverträge nur noch statisch anzuwenden (BAG v. 14.12.2011 Rn. 18 aaO; BAG v. 23.02.2011 Rn. 18 aaO; BAG v. vgl. nur BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 18 mwN, aaO; 17. November 2010 - 4 AZR 127/09 - Rn. 17, AP Nr. 85 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 79/10

    Auslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16
    Das Bundesarbeitsgericht ging davon aus, dass mit einer solchen von einem normativ an den in Bezug genommenen Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die etwaig fehlende Tarifbindung des Arbeitnehmers ersetzt werden solle, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (zusammenfassend: BAG v. 14.12.2011 - 4 AZR 79/10 - Rn 18, AP Nr. 104 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; vgl. weiterhin BAG v. 23.02.2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 17, AP Nr. 86 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 19, AP Nr. 75 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 10.12.2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18, AP Nr. 68 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG v. 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 12 ff., juris; BAG v. 01.12.2004 - 4 AZR 50/04 - Rn. 15 ff., juris; BAG v. 21.08.2002 - 4 AZR 263/01 - Rn. 16 ff., juris).

    Diese Auslegungsregel galt auch dann, wenn der in Bezug genommene Tarifvertrag, an den der Arbeitgeber kraft Verbandsmitgliedschaft gebunden war, zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsschlusses für allgemeinverbindlich erklärt war (BAG v. 14.12.2011 - 4 AZR 79/10 - Rn. 18 aaO; BAG v. 27.01.2010 - 4 AZR 570/08 - Rn. 18, AP Nr. 74 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16
    Maßgebend sind insoweit die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden nicht rechtskundigen Vertragspartners (vgl. etwa BAG v. 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 17, NZA 2016, 945; BAG v. 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 31, AP Nr. 33 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung; BAG v. 23.01.2014 - 8 AZR 130/13 - Rn. 18, AP Nr. 5 zu § 309 BGB; BAG v. 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 23, AP Nr. 11 zu § 305 BGB).
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13

    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16
    Dafür begründet bereits das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG v. 18.11.2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 20, NZA 2016, 487; BAG v. 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 11 m.w.N., AP Nr. 55 zu § 307 BGB), der keiner der Parteien entgegen getreten ist.
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16
    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden sei und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhielten, liege beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (BAG v. 19.10.2011 Rn. 25 aaO; BAG v. 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 49, AP Nr. 274 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 473/12

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungs-abrede

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95

    Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR

  • BAG, 23.01.2014 - 8 AZR 130/13

    Vertragsstrafenversprechen - Formulararbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 34/87

    Verkürzung zu gewährender Ausgleichstage nach längeren krankheitsbedingten

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 570/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede -

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 263/01

    Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen

  • ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Zahlung der tariflichen Vergütung; Anpassung

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. November 2016 - 6 Sa 110/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 28.02.2017 - 14 Sa 852/16

    Rechtsfolgen der Änderung eines vor dem 1.1.2002 geschlossenen Arbeitsvertrages

    Da ihr Interesse allein auf die Klärung dieses streitigen Punktes gerichtet ist, muss der Antrag so verstanden werden, dass den oben genannten drei Elementen des Antrags keine gesonderte Bedeutung zukommt, sondern die Klägerin festgestellt haben möchte, dass die Beklagte ihr auch in Zukunft ab November 2016 die Zahlung einer Vergütung gemäß der Gehaltsgruppe II (nach dem 5. Tätigkeitsjahr) des GTV Einzelhandel NRW in der jeweils geltenden Fassung schuldet (vgl. die entsprechende Auslegung im Urteil der 13. Kammer des LAG Düsseldorf 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 -, Rn. 56, juris und der 6. Kammer des LAG Düsseldorf 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 -, BeckRS 2016, 111597).

    Anders als in der von der 13. Kammer zu beurteilenden Fallgestaltung kann der Streit zwischen den Parteien über die zu erbringende Vergütung mit dem Feststellungsantrag abschließend geklärt werden (LAG Düsseldorf 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 - BeckRS 2016, 111597).

    Die Kammer folgt in diesem Punkt mit ihrer Entscheidung den zutreffenden Ausführungen in dem Urteil des LAG Düsseldorf vom 11.11.2016 (6 Sa 110/16) in einem Parallelverfahren.

    Gegen einen solchen Irrtum spricht zudem, dass entsprechende Vereinbarungen in zahlreichen anderen Verträgen getroffen wurden (vgl. nur die Entscheidungen der 8., 13. und 6. Kammer des LAG Düsseldorf: 31.03.2015 - 8 Sa 1140/14 - 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 -, BeckRS 2016, 65178 und 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 -, BeckRS 2016, 111597).

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2017 - 6 Sa 982/16

    Rechtliche Einordnung der Verweisung auf Tarifverträge, "soweit sie für den

    Da ihr Interesse allein auf die Klärung dieses streitigen Punktes gerichtet ist, muss der Antrag so verstanden werden, dass den oben genannten drei Elementen des Antrags keine gesonderte Bedeutung zukommt, sondern die Klägerin festgestellt haben möchte, dass die Beklagte ihr auch in Zukunft die Zahlung einer Vergütung gemäß der Gehaltsgruppe II (nach dem 5. Tätigkeitsjahr) des GTV Einzelhandel NRW in der jeweils geltenden Fassung schuldet (vgl. die entsprechende Auslegung im Urteil der erkennenden Kammer vom 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 - Rn. 67, juris, sowie der 13. Kammer des LAG Düsseldorf vom 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 -, Rn. 56, juris).

    aa) Wie die erkennende Kammer bereits in einem Parallelverfahren zu einer identischen Vertragsklausel entschieden hat, ist Ziffer 3. des Anstellungsvertrages als sog. Gleichstellungsabrede auszulegen (vgl. LAG Düsseldorf v. 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 - juris; dem folgend die 14. Kammer des LAG Düsseldorf: Urteil v. 28.02.2017 - 14 Sa 852/16 - n.v.).

    Gegen einen solchen Irrtum spricht zudem, dass entsprechende Vereinbarungen in zahlreichen anderen Verträgen getroffen wurden (vgl. nur die Entscheidungen der 8. und der 13. Kammer des LAG Düsseldorf: Urteile v. 31.03.2015 - 8 Sa 1140/14 - [n.v.] und v. 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 - juris sowie der erkennenden Kammer v. 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 - juris [vgl. dort Rn. 99: danach vermochte die Beklagte keinen Fall aus dem streitgegenständlichen Zeitraum zu benennen, in dem ihre Rechtsvorgängerin eine anderweitige Eingruppierung vorgenommen hat]).

  • LAG Düsseldorf, 28.02.2017 - 14 Sa 853/16

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Arbeitsvertrag nach Austritt des

    Die Kammer folgt mit ihrer Entscheidung den zutreffenden Ausführungen in dem Urteil des LAG Düsseldorf vom 11.11.2016 (6 Sa 110/16) in einem Parallelverfahren und schließt sich den Rechtsausführungen der sechsten Kammer im Folgenden an.

    Gegen einen solchen Irrtum spricht zudem, dass entsprechende Vereinbarungen in zahlreichen anderen Verträgen getroffen wurden (vgl. nur die Entscheidungen der 8., 13. und der 6. Kammer des LAG Düsseldorf: 31.03.2015 - 8 Sa 1140/14 -, 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 -, BeckRS 2016, 65178 und 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 - BeckRS 2016, 111597).

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 820/16

    Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 10 Sa 813/16 v. 12.05.2017

    Da ihr Interesse allein auf die Klärung dieses streitigen Punktes gerichtet ist, muss der Antrag so verstanden werden/dass den oben genannten drei Elementen des Antrags keine gesonderte Bedeutung zukommt, sondern die Klägerin festgestellt haben möchte, dass die Beklagte ihr auch in Zukunft ab November 2016 die Zahlung einer Vergütung gemäß der Gehaltsgruppe II (nach dem 5. Tätigkeitsjahr) des GTV Einzelhandel NRW in der jeweils geltenden Fassung schuldet (vgl. z.B. LAG Düsseldorf vom 17.09.2015 - 13 Sa 449/15-, Rn. 56, juris und LAG Düsseldorf vom 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 -juris zu parallel gelagerten Fällen).

    Anders als in der von der 13. Kammer in dem vorstehend zitierten Rechtsstreit zu beurteilenden Fallgestaltung kann der Streit zwischen den Parteien über die zu erbringende Vergütung mit dem Feststellungsantrag abschließend geklärt werden (vgl. LAG Düsseldorf vom 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 -juris).

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 813/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

    Da ihr Interesse allein auf die Klärung dieses streitigen Punktes gerichtet ist, muss der Antrag so verstanden werden, dass den oben genannten drei Elementen des Antrags keine gesonderte Bedeutung zukommt, sondern die Klägerin festgestellt haben möchte, dass die Beklagte ihr auch in Zukunft ab November 2016 die Zahlung einer Vergütung gemäß der Gehaltsgruppe II (nach dem 5. Tätigkeitsjahr) des GTV Einzelhandel NRW in der jeweils geltenden Fassung schuldet (vgl. z.B. LAG Düsseldorf vom 17.09.2015 - 13 Sa 1449/15 -, Rn. 56, juris und LAG Düsseldorf vom 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 -juris zu parallel gelagerten Fällen).

    Anders als in der von der 13. Kammer in dem vorstehend zitierten Rechtsstreit zu beurteilenden Fallgestaltung kann der Streit zwischen den Parteien über die zu erbringende Vergütung mit dem Feststellungsantrag abschließend geklärt werden (vgl. LAG Düsseldorf vom 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 -juris).

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16

    Verweisungsklausel; Gleichstellungsabrede; Ausschlussfrist; Geltendmachung

    Da ihr Interesse allein auf die Klärung dieses streitigen Punktes gerichtet ist, muss der Antrag so verstanden werden, dass den oben genannten drei Elementen des Antrags keine gesonderte Bedeutung zukommt, sondern die Klägerin festgestellt haben möchte, dass die Beklagte ihr auch in Zukunft ab Mai 2016 die Zahlung einer Vergütung gemäß der Gehaltsgruppe II (nach dem 5. Tätigkeitsjahr) des GTV Einzelhandel NRW in der jeweils geltenden Fassung schuldet (so bereits LAG Düsseldorf vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16; LAG Düsseldorf vom 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 und LAG Düsseldorf vom 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 zu den jeweils parallel gelagerten Fällen).
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2017 - 9 Sa 809/16

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Gleichstellungsabrede

    Die erkennende Kammer folgt mit ihrer Entscheidung den zutreffenden Ausführungen in dem Urteil des LAG Düsseldorf vom 11.11.2016 (6 Sa 110/16) in einem Parallelverfahren und schließt sich deren Rechtsausführungen an.
  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 819/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

    Die erkennende Kammer folgt mit ihrer Entscheidung den zutreffenden Ausführungen in dem Urteil des LAG Düsseldorf vom 11.11.2016 ( 6 Sa 110/16) in einem Parallelverfahren und schließt sich deren Rechtsausführungen an.
  • ArbG Essen, 11.10.2018 - 1 Ca 1762/18
    Insoweit verweist die Beklagte auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5.-6.2017 (4 AZR 867/16), mit welchem das Urteil des LAG E. vom 11.11.2016 (6 Sa 110/16) bestätigt wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht