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   LAG Nürnberg, 30.05.2006 - 6 Sa 111/06   

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https://dejure.org/2006,3516
LAG Nürnberg, 30.05.2006 - 6 Sa 111/06 (https://dejure.org/2006,3516)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30.05.2006 - 6 Sa 111/06 (https://dejure.org/2006,3516)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 6 Sa 111/06 (https://dejure.org/2006,3516)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung über die Verpflichtung zur Einbringung von bezahltem oder unbezahltem Urlaub im Falle von Auftragsmangel; Rechtswirksamer Verzicht auf Annahmeverzugsansprüche durch die Wahl von unbezahltem Erholungsurlaub

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 133, 307, 611, 615, 619 BGB
    Unbezahlter Urlaub - Arbeitszeitreduzierung - Annahmeverzug

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 307; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; BGB § 619

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 307 § 611 § 615 § 619
    Unbestimmte Vereinbarung über Urlaubseinbringung bei Auftragsmangel - kein rechtswirksamer Verzicht auf entstandene Annahmeverzugsansprüche bei Entscheidung für unbezahlten Urlaub

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Einbringung von Urlaub bei Auftragsmangel?

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Einbringung von Urlaub bei Auftragsmangel?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsmangel - Zwangsurlaub?

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Unbezahlter Urlaub, Arbeitzeitreduzierung, Annahmeverzug, §§ 133, 307, 611, 615, 619 BGB

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bei Auftragsmangel Zwangsurlaub?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 1640
  • NZA-RR 2006, 511
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.05.2006 - 6 Sa 111/06
    Kann er ihn wegen Auftragsmangels nicht beschäftigen, wird er nicht von seiner Gegenleistungspflicht befreit; er bleibt zur Entgeltzahlung verpflichtet (so zuletzt ausdrücklich BAG vom 07.12.2005, 5 AZR 535/04, NZA 2006, 423, unter B.III.5.a. der Entscheidungsgründe; Preis in Erfurter Kommentar, 6. Aufl. 2006, § 615 BGB Rn. 126 ff.; Henssler/Preis/Willemsen, Arbeitsrecht, § 615 BGB Rn. 112; Richardi in Staudinger, BGB, Dienstvertragsrecht I, Neubearbeitung 2005, § 615 Rn. 178, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Schon diese Handhabung lässt erkennen, dass eine ergänzende Auslegung der Vereinbarung dahingehend, dass nur ein geringer Teil der Arbeitszeit verringert würde, nicht in Betracht kommt (zu den Grundsätzen vgl. insoweit BAG vom 07.12.2005, a.a.O.).

  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.05.2006 - 6 Sa 111/06
    Aus diesem Grund ist sogar eine tarifliche eine Regelung, die dem Arbeitgeber die Einführung von Kurzarbeit gestattete, ohne Einzelheiten über Voraussetzungen, Umfang und Höchstdauer zu treffen, für unwirksam erklärt worden (BAG vom 27.01.1994, 6 AZR 541/93; BAG vom 18.10.1994, 1 AZR 503/93, EzA § 615 BGB Kurzarbeit Nrn. 1 und 2).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.05.2006 - 6 Sa 111/06
    Abwägungen im Hinblick auf eine eventuelle Günstigkeit (abgelehnt in BAG vom 20.04.1999, 1 ABR 72/98, EzA Art. 9 GG Nr. 65) sind daher nicht veranlasst.
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.05.2006 - 6 Sa 111/06
    Aus diesem Grund ist sogar eine tarifliche eine Regelung, die dem Arbeitgeber die Einführung von Kurzarbeit gestattete, ohne Einzelheiten über Voraussetzungen, Umfang und Höchstdauer zu treffen, für unwirksam erklärt worden (BAG vom 27.01.1994, 6 AZR 541/93; BAG vom 18.10.1994, 1 AZR 503/93, EzA § 615 BGB Kurzarbeit Nrn. 1 und 2).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.05.2006 - 6 Sa 111/06
    Eine solche Regelung stellt eine objektive Umgehung der kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen dar und ist daher gemäß § 134 BGB nichtig (so bereits BAG vom 12.12.1984, 7 AZR 509/83, EzA § 315 BGB Rn. 29).
  • LAG Hessen, 16.09.2009 - 18 Sa 170/09

    Urlaubsentschädigung nach dem BauRTV bei unbezahlter Freistellung aus Polen

    Es bestehen in diesem Rechtsstreit keine Anhaltspunkte, dass der Kläger unter Druck gesetzt wurde, auf die Möglichkeit der Erbringung seiner Arbeitsleistung an aufgezwungen freien Tagen zu verzichten (vgl.: LAG Nürnberg Urteil vom 30.05.2006 - 6 Sa 111/06 - vom Beklagten überreicht, Anlage zum Sitzungsprotokoll, Bl. 208 - 217 d.A.).
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