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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09, 6 Sa 1536/09   

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https://dejure.org/2009,13798
LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09, 6 Sa 1536/09 (https://dejure.org/2009,13798)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09, 6 Sa 1536/09 (https://dejure.org/2009,13798)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - 6 Sa 1215/09, 6 Sa 1536/09 (https://dejure.org/2009,13798)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen bei andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Übertragung

  • Betriebs-Berater

    Keine Anwendung der EuGH-Urlaubsrechtsprechung auf Zusatzurlaub

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Urlaub, Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen bei andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsansprüche bei Ausscheiden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Denn auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen sind die Regelungen für den gesetzlichen Mindesturlaub entsprechend anwendbar ( BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 8 AZR 266/84 - BAGE 52, 258 = AP SchwbG § 4 Nr. 6 zu I 2a der Gründe ), und der Abgeltungsanspruch unterliegt ebenso der Befristung wie der Urlaubsanspruch, an dessen Stelle er gem. § 7 Abs. 4 mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses getreten ist ( BAG, Urteil vom 19.01.1993 - 9 AZR 8/92 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 63 zu 2 der Gründe ).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    2.2 Daran hat sich durch das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 ( Rs. C-350/06 - AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 1 ) nichts geändert.
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Zumindest erscheint es geboten, insoweit Vertrauensschutz bis zu einer entsprechenden Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu gewähren, weil sich die zur Entscheidung des EuGH führende Vorlage des LAG Düsseldorf ( Beschluss vom 02.08.2006 - 12 Sa 486/06 - NZA-RR 2006, 628 ) auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt hatte.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Danach soll zwar Art. 7 Abs. 1 RiL 2003/88/EG dahin auszulegen sein, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraumes oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer seinen Anspruch wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses nicht ausüben konnte, was das Bundesarbeitsgericht veranlasst hat, seine gegenteilige Rechtsprechung unter gemeinschaftskonformer Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG insoweit aufzugeben ( Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39 R 47 ff. ).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Ebenso wie die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer ohne Drängen des Arbeitgebers schriftlich abgegebenen fristlosen Eigenkündigung regelmäßig treuwidrig ist ( dazu BAG, Urteil vom 12.03.2009 - 2 AZR 894/07 - NZA 2009, 840 R 18 ), ist es einem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben versagt, sich auf die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zu berufen, was die Klägerin zudem noch nicht einmal getan hat.
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 8/92

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Denn auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen sind die Regelungen für den gesetzlichen Mindesturlaub entsprechend anwendbar ( BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 8 AZR 266/84 - BAGE 52, 258 = AP SchwbG § 4 Nr. 6 zu I 2a der Gründe ), und der Abgeltungsanspruch unterliegt ebenso der Befristung wie der Urlaubsanspruch, an dessen Stelle er gem. § 7 Abs. 4 mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses getreten ist ( BAG, Urteil vom 19.01.1993 - 9 AZR 8/92 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 63 zu 2 der Gründe ).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    1.1.1.2 Das Ergebnis normativer Auslegung hatte nicht hinter einem davon abweichenden übereinstimmenden Willen der Parteien zurückzutreten, der auch bei einseitigen Rechtsgeschäften Vorrang genießt ( dazu BAG Urteil vom 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 zu B I 4 d bb der Gründe ).
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
    Dagegen besteht keine Veranlassung, den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen im Falle fortdauernder Arbeitsunfähigkeit derselben europarechtlich begründeten Ausnahme zu unterwerfen ( a.A. LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - NZA-RR 2009, 242 zu B III 3 der Gründe; Rummel AuR 2009, 160, 163 ).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Der Zusatzurlaubsanspruch aus § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden (ebenso Griese jurisPK-SGB IX § 125 Rn. 30 ff.; Kohte/Beetz jurisPR-ArbR 25/2009 Anm. 1 zu C 2; Liebscher öAT 2010, 11, 14; Mestwerdt jurisPR-ArbR 27/2009 Anm. 2 zu C; Pulz jurisPR-ArbR 12/2010 Anm. 5 zu C; Rummel AuR 2009, 217; aA LAG Berlin-Brandenburg 2. Oktober 2009 - 6 Sa 1215/09 und 6 Sa 1536/09 - zu 2.2 der Gründe; ArbG Berlin 22. April 2009 - 56 Ca 21280/08 - zu I 3 der Gründe, NZA-RR 2009, 411; Bauer/Arnold Anm. AP BUrlG § 7 Nr. 39 zu 4; Sedlmeier EuZA 2010, 88, 98 f.; im Ergebnis offengelassen von Genenger Anm. LAGE BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 22 zu IV 1 c und Schlachter RdA 2009 Sonderbeilage Heft 5, 31, 35).

    Der nach deutschem Recht für Arbeitgeber aus Art. 12, 20 Abs. 3 GG abgeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes steht den Ansprüchen des Klägers auf Abgeltung des Zusatzurlaubs aus § 125 SGB IX nicht entgegen (aA LAG Berlin-Brandenburg 2. Oktober 2009 - 6 Sa 1215/09 und 6 Sa 1536/09 - zu 2.2 der Gründe; wie hier Pulz jurisPR-ArbR 12/2010 Anm. 5 zu C).

    (1) Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG verbürgt nur den Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen und seine Abgeltung (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 2. Oktober 2009 - 6 Sa 1215/09 und 6 Sa 1536/09 - zu 2.2 der Gründe; Bauer/Arnold Anm. AP BUrlG § 7 Nr. 39 zu 4; Gaul/Josten/Strauf BB 2009, 497, 498 f.; Rid AuA 2010, 178; Rummel AuR 2009, 217; Sedlmeier EuZA 2010, 88, 98 f.; Subatzus DB 2009, 510, 512; wohl auch Genenger Anm. LAGE BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 22 zu IV 1 c; zu der Reichweite von Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie ausführlich oben zu A I 4).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2642/09

    Schriftform bei Aufhebungsvertrag

    in einem Urteil vom 2. Oktober 2009 (& Sa 1215/09 und 6 Sa 1536/09) entschieden habe.
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