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   LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17   

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https://dejure.org/2018,46518
LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17 (https://dejure.org/2018,46518)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17 (https://dejure.org/2018,46518)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2018 - 6 Sa 1225/17 (https://dejure.org/2018,46518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Vergütungspflicht in einem Heimarbeitsverhältnis; Voraussetzungen des Eingreifens von Entgeltsicherungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Entgeltsicherung; Heimarbeitsverhältnis; Nichtausgabe von Heimarbeit; Schadensersatz; Urlaubsabgeltung - Entgeltsicherung im Heimarbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    Umfang der Vergütungspflicht in einem Heimarbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heimarbeitsverhältnis: Entgeltsicherung und Urlaubsabgeltung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entgeltsicherung im Heimarbeitsverhältnis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Entgeltsicherung im Heimarbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 270/81

    Heimarbeit - Entgeltschutz - Mindestkündigungsfrist - Arbeitsmengenzusage -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
    Der Auftraggeber soll den Kündigungsschutz, den § 29 Abs. 2 bis 4 HAG einräumt, nicht auf einfache Weise dadurch umgehen können, dass er ohne Kündigung die Arbeitsaufgabe wesentlich verringert oder einstellt und so das Heimarbeitsverhältnis ganz oder teilweise gegenstandslos macht (BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 270/81 - Rn. 21; BAG 11.07.2006 - 9 AZR 516/05 - Rn.19).

    Sie wird in jedem Fall nur einmalig ausgelöst (BAG, 13.08.1983 - 3 AZR 270/81 - Rn. 21 und 22).

    Das Gesetz hat erkennbar die soziale Sicherung des Heimarbeitnehmers auch bei einseitiger Reduzierung der Arbeitsmenge durch den Auftraggeber wesentlich schwächer ausgeprägt als die eines Arbeitnehmers (BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 270/81 - Rn. 24).

    Auch der Neuregelung in § 29 HGB lag offensichtlich der Gedanke zugrunde, außerhalb des gesetzlich zuerkannten Schutzes könne der Heimauftraggeber das bestehende Heimarbeitsverhältnis auch als Dauerrechtsverhältnis einseitig folgenlos beenden (BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 270/81 - Rn. 25).

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.09.1983 - 3 AZR 270/81 - ausgeführt, dass im Heimarbeitsverhältnis wie in jedem Dauerrechtsverhältnis Vertrauenstatbestände entstehen könnten; durch die jahrelange Ausgabe einer bestimmten Arbeitsmenge und die gesamten Begleitumstände könnten sich Rechte und Pflichten der Parteien des Heimarbeitsvertrages dahingehend konkretisieren, dass eine bestimmte Menge vom Arbeitgeber auszugeben und vom Heimarbeitnehmer zu bearbeiten sei.

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
    Diese wurde letztlich vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.06.2016 - 9 AZR 305/15 - dahingehend entschieden, dass zwischen den Parteien zuletzt ein Heimarbeitsverhältnis iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 HAG bestanden habe, welches durch die Erklärung der Beklagten vom 12.08.2013 nicht beendet worden sei.

    Unstreitig bestand zwischen den Parteien nach den bindenden Feststellungen des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 14.06.2016 - 9 AZR 305/15 - ein Heimarbeitsverhältnis.

    Das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis ist nach der rechtskräftigen Feststellung des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 14.06.2016 - 9 AZR 305/15 - ein vom Dienstvertrag zu unterscheidender Heimarbeitsvertrag.

    Für die Sozialgerichte besteht keine Bindung an die rechtskräftigen Feststellungen des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 14.06.2016 (9 AZR 305/15) im Hinblick auf die Qualifizierung des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses als Heimarbeitsverhältnis iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 HAG.

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11

    Fleischkontrolleure - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
    In diesem Sinne kann für die Bestimmung der vertraglichen Arbeitszeit bzw. des dem Heimarbeitnehmer zuzuweisenden Arbeitsvolumens auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden (vgl. BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14).

    Zwar kann auch eine ständig erbrachte Mindestleistung als konkludent vereinbart angesehen werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht nur abgerufen und erwartet, sondern von den Arbeitnehmern als vertraglich geschuldete Leistung gefordert hat (BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 21).

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 516/05

    Verdienstsicherung - Kündigungsfrist - Heimarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
    Der Auftraggeber soll den Kündigungsschutz, den § 29 Abs. 2 bis 4 HAG einräumt, nicht auf einfache Weise dadurch umgehen können, dass er ohne Kündigung die Arbeitsaufgabe wesentlich verringert oder einstellt und so das Heimarbeitsverhältnis ganz oder teilweise gegenstandslos macht (BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 270/81 - Rn. 21; BAG 11.07.2006 - 9 AZR 516/05 - Rn.19).

    Nicht gewährter oder nicht genommener Urlaub "verfällt" daher weder mit Ablauf des Kalenderjahres oder bei Beendigung der Beschäftigung, sondern ist zugleich mit den Feiertagen des Folgehalbjahres in die Schlussabrechnung mit aufzunehmen (BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 516/05 - Rn. 36).

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
    Es ist zu fragen, ob das Gesetz, gemessen an dessen eigener Regelungsabsicht, unvollständig ist (BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06 - Rn. 22).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
    Für den Annahmeverzug ist deshalb stets ein auf die vertraglich geschuldete Tätigkeit gerichteter Leistungswille und ein entsprechendes Angebot erforderlich (BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 21).
  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
    Die Konkretisierung der Leistungspflicht des Heimarbeitnehmers setzt wie bei einem Arbeitnehmer im Wege stillschweigender Vertragsveränderung jedoch voraus, dass über den bloßen Zeitablauf hinaus Umstände vorliegen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhaltes für die Zukunft begründen (BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 636/11 - Rn. 14).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 576/15

    Schadensersatz - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
    Nach § 241 Abs. 2 BGB erwachsen jeder Vertragspartei aus einem Schuldverhältnis nicht nur Leistungs- sondern auch Verhaltenspflichten zur Rücksichtnahme und zum Schutz der Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils (BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 576/15 - Rn. 16).
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
    Über die Möglichkeit der Anschließung als solche brauchte nicht gesondert belehrt zu werden (vgl. BGH, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 56 - 62).
  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19

    Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

    Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. November 2018 - 6 Sa 1225/17 - im Kostenpunkt insgesamt und in der Sache insoweit aufgehoben, als es die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 16. November 2017 - 2 Ca 355/16 - hinsichtlich der Urlaubsabgeltung für das Jahr 2014 in Höhe eines 1.103,12 Euro brutto übersteigenden Betrags und hinsichtlich der Urlaubsabgeltung für das Jahr 2015 iHv. 1.103,12 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Mai 2017 zurückgewiesen hat.
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