Rechtsprechung
LAG Hessen, 19.03.2008 - 6 Sa 1256/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 14 Abs 2 EWGV 3821/85, § 611 Abs 1 BGB, § 242 BGB
Überstunden - Auskunftsanspruch - Anspruch auf Herausgabe der Kopien von Fahrtenschreiberdiagrammen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabeanspruch von Kopien von Tachoscheiben zum Zwecke der Vorbereitung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung; Sinn und Zweck von Fahrtenschreiberdiagrammen; Auskunftsanspruch auf Benennung der belieferten Firmen und Personen mit genauer Anschrift und Adresse für ...
- rabüro.de
Zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Herausgabe von Fahrtenschreiberdiagrammen zwecks Vorbereitung einer Klage
- Judicialis
VO (EWG) 3821/85 Art. 14 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO (EWG) 3821/85 Art. 14 Abs. 2
Überstunden; Herausgabe; Fahrtenschreiberdiagramme; Zwischenurteil; Teilurteil - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 31.05.2007 - 1 Ca 99/07
- LAG Hessen, 19.03.2008 - 6 Sa 1256/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Niedersachsen, 10.05.2005 - 13 Sa 842/04
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vorlage von Fahrtenschreiberdiagrammen zur …
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2008 - 6 Sa 1256/07
Sie meint, das Arbeitsgericht habe zu Unrecht unter Berufung auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Mai 2005 ( 13 Sa 842/04 -) aus Art. 14 II VO (EWG) Nr. 3821/85 der Klage stattgegeben.Das Berufungsgericht schließt sich insoweit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen mit Urteil vom 10. Mai 2005 (- 13 Sa 842/04 - NZA-RR 2005, 461, 462) an.
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2004 - 10 Sa 2028/03
Darlegungslast bei Überstunden
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2008 - 6 Sa 1256/07
Die von der Beklagten angezogenen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.04.2004 ( 10 Sa 2028/03 - ) und vom 29. Juli 2004 (- 6 Sa 246/04 -) stehen dem nicht entgegen. - LAG Rheinland-Pfalz, 29.07.2004 - 6 Sa 246/04
Darlegungslast des Arbeitnehmers für eigene und fremde Lohnansprüche
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2008 - 6 Sa 1256/07
Die von der Beklagten angezogenen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.04.2004 ( 10 Sa 2028/03 - ) und vom 29. Juli 2004 (- 6 Sa 246/04 -) stehen dem nicht entgegen. - BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
Meistbegünstigungsvereinbarung
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2008 - 6 Sa 1256/07
Nach der auch vom Kläger zitierten Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274 = AP Nr. 35 zu § 242 BGB Auskunftspflicht und BGH, Urteil vom 06.02.2007 - X ZR 117/04 - NJW 2007, 1806 - 1809) setzt ein Auskunftsanspruch voraus, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskünfte zu erteilen. - BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
Allgemeiner Auskunftsanspruch
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.2008 - 6 Sa 1256/07
Nach der auch vom Kläger zitierten Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274 = AP Nr. 35 zu § 242 BGB Auskunftspflicht und BGH, Urteil vom 06.02.2007 - X ZR 117/04 - NJW 2007, 1806 - 1809) setzt ein Auskunftsanspruch voraus, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskünfte zu erteilen.
- LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 563/11
Herausgabe Arbeitsaufzeichnungen - Tachometerdaten - Überstundenvergütung
Dies gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer auch ohne Hilfe des Arbeitgebers in der Lage gewesen wäre, die benötigten Informationen selbst zu erlangen und dies unterlassen hat (vgl. LAG Schleswig- Holstein Urteil vom 20. Januar 2011 - 4 Sa 494/10 - veröffentlicht in juris, Hess. LAG Urteil vom 19. März 2008 - 6 Sa 1256/07 - veröffentlicht in juris ).