Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 143/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3901
LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 143/07 (https://dejure.org/2007,3901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.05.2007 - 6 Sa 143/07 (https://dejure.org/2007,3901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 6 Sa 143/07 (https://dejure.org/2007,3901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei Fehlverhalten im personalen Vertrauensbereich; Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung wegen grober Beleidigungen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beleidigung - Kündigung (außerordentliche)

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei Beleidigung des Arbeitgebers nach Aufforderung zu Mehrarbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Verweigerung vereinbarter Überstunden kann zur Kündigung führen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Verweigerung vereinbarter Überstunden kann zur Kündigung führen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Überstunden während der EM?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die fristlose Kündigung im Arbeitsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen verweigerter Überstunden - Ablehnung von Überstunden stellt Arbeitsverweigerung dar

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 143/07
    Auch wenn die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Differenzierung zwischen Leistungs- und Vertrauensbereich den Erfordernissen einer vorherigen Abmahnung nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher bemisst ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 = EzA Nr. 7 zu § 626 BGB Unkündbarkeit), so berechtigt ein Fehlverhalten im personalen Vertrauensbereich eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn das Gewicht der Pflichtverletzung eine Wiederherstellung des Vertrauens nicht erwarten lässt (vgl. BAG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 = AP Nr. 150 zu § 626 BGB).
  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 143/07
    Zutreffend ist allenfalls, dass nach dem "ulitima-ratio-Prinzip" eine außerordentliche Kündigung nur zulässig ist, wenn alle anderen nach den jeweiligen Umständen des konkreten Falles möglichen und angemessenen milderen Mittel, die geeignet sind, das in der bisherigen Form nicht mehr tragbare Arbeitsverhältnis fortzusetzen, erschöpft sind (vgl. BAG, Urteil vom 09. Juli 1998 - 2 AZR 201/98 = EzA Nr. 1 zu § 626 BGB, Krankheit).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 143/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u. a. BAG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 -) können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, die nach Form und Inhalt einer erheblichen Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen.
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 143/07
    Auch wenn die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Differenzierung zwischen Leistungs- und Vertrauensbereich den Erfordernissen einer vorherigen Abmahnung nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher bemisst ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 = EzA Nr. 7 zu § 626 BGB Unkündbarkeit), so berechtigt ein Fehlverhalten im personalen Vertrauensbereich eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn das Gewicht der Pflichtverletzung eine Wiederherstellung des Vertrauens nicht erwarten lässt (vgl. BAG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 = AP Nr. 150 zu § 626 BGB).
  • ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15

    "Du bist ein heil, du Nazi!" - Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zitiert nach juris - Rz. 23 m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz v. 25. Mai 2007 - 6 Sa 143/07 - zitiert nach juris - Rz. 36 ) einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und rechtfertigen an sich eine außerordentliche Kündigung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen einer Äußerung - Wiederholungskündigung

    Im Ausgangspunkt ist, wie von der Berufung geltend gemacht, davon auszugehen, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. für die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 ff., LAG Rheinland-Pfalz vom 25.05.2007 - 6 Sa 143/07 - zitiert nach JURIS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 11 Sa 255/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung des Vorgesetzten

    Sie nimmt Bezug auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.05.2007 - 6 Sa 143/07 - zu einer außerordentlichen Kündigung wegen der gleichen beleidigenden Äußerung und zieht Parallelen zu dem dort entschiedenen Fall.

    (BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/2001 - DB 2003, 1797 ff., LAG Rheinland-Pfalz vom 25.05.2007 - 6 Sa 143/07 sowie vom 17.12.2009 - 11 Sa 263/09, zitiert nach JURIS).

    Die Entscheidung wird von den gleichen Grundsätzen und Maßstäben getragen, die auch der Entscheidung der 6. Kammer vom 25.05.2007 zugrunde lagen (vgl. hierzu im einzelnen die grundsätzlichen Ausführungen zu II 2. der Urteilsbegründung in 6 Sa 143/07 sowie oben, A II 2.1. der Entscheidungsgründe) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09

    Kündigung aus wichtigem Grund wegen der Äußerung "Jawohl, mein Führer"

    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zitiert nach juris - Rz. 23 m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz v. 25. Mai 2007 - 6 Sa 143/07 - zitiert nach juris - Rz. 36 ) einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und rechtfertigen an sich eine außerordentliche Kündigung.
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