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   LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18   

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LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18 (https://dejure.org/2018,25369)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.08.2018 - 6 Sa 147/18 (https://dejure.org/2018,25369)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. August 2018 - 6 Sa 147/18 (https://dejure.org/2018,25369)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schwerbehinderung, Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Einladung

  • IWW

    § 82 Satz 2 SGB IX, § ... 165 Satz 3 SGB IX, Besoldungsgruppe A8, § 15 Abs. 2 AGG, § 22 AGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 Abs. 3 ZPO, § 7 Abs. 1 AGG, § 1 AGG, Art. 33 Abs. 2 GG, Art 33 Abs. 2 GG, § 531 Abs. 2 ZPO, § 15 Abs. 1 Satz 2 AGG, Art. 15 RL 2000/43/EG, Art. 17 RL 2000/78/EG, Art. 17, 25 RL 2006/54/EG, RL 2002/73/EG, § 15 AGG, § 82 Abs. 2 SGB IX, § 165 Abs. 3 SGB IX, Richtlinie 2004/113/EG, Richtlinie 2000/43/EG, Richtlinie 2000/78/EG, Richtlinie 97/80/EG, § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Satz 3 SGB IX, § 15 Abs. 1 AGG, § 253 BGB, § 15 Abs. 4 AGG, § 15 IV AGG, § 61b I ArbGG, §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 92 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 165 SGB IX

  • JurPC

    Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers aufgrund Löschung der per E-Mail zugesandten Bewerbung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers bei Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei einem öffentlichen Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers bei Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei einem öffentlichen Arbeitgeber

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 82 SGB IX a. F.; SGB IX § 165
    Schwerbehinderung; Bewerbung; Vorstellungsgespräch; Einladung

  • rechtsportal.de

    § 82 SGB IX a. F.; SGB IX § 165
    Ansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers bei Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei einem öffentlichen Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Benachteiligung bereits durch Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Benachteiligung bereits durch Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss schwerbehinderten Bewerber zu Vorstellungsgespräch einladen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Entschädigung - Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber - Schwerbehinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 46
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18
    Schadensersatzleistungen an die Opfer "können", müssen aber nicht als Rechtsfolge festgeschrieben werden; wenn sich der nationale Gesetzgeber allerdings dafür entscheidet, solche Ersatzansprüche vorzusehen, muss er die dazu von der Rechtsprechung formulierten und in den Richtlinienwortlaut übernommenen Voraussetzungen beachten: Sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (EuGH, Urteil vom 22. April 1997 - C-180/95 - Draehmpaehl; EuGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - C-460/06 - Paquay; EuGH, Urteil vom 25. April 2013 - C-81/12 - Asociatia ACCEPT.).

    Da sich der deutsche Gesetzgeber aber mit § 15 AGG für eine zivilrechtliche Rechtsfolge entschieden hat, darf diese nicht von einem Verschulden des Arbeitgebers abhängig gemacht werden (EuGH, Urteil vom 08. November 1990 - C-177/88 - Decker; EuGH, Urteil vom 22. April 1997 - C-180/95 - Draehmpaehl).

    Insbesondere muss jeder Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot für sich genommen ausreichen, um die volle Haftung des Urhebers auszulösen (EuGH, Urteil vom 22. April 1997 - C-180/95 - Draehmpaehl).

    Nach diesen europarechtlichen Vorgaben ist die Entschädigungsregelung trotz des von der Rechtsprechung betonten Sanktionszwecks weder ein Tatbestand der Gefährdungshaftung noch als Strafschadensersatz angelegt (EuGH, Urteil vom 22. April 1997 - C-180/95 - Draehmpaehl).

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18
    Diese Benachteiligung im Verfahren ist als solche nicht heilbar z.B. durch eine nachträglich Einladung zum Bewerbungsgespräch, wenn der schwerbehinderte Bewerber nach Ablehnung noch während des Bewerbungsverfahrens seinen Anspruch geltend gemacht hat (BAG, Urteil vom 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 -).

    "Sind die Chancen eines Bewerbers bereits durch ein diskriminierendes Verfahren beeinträchtigt worden, kommt es nicht mehr darauf an, ob die (Schwer-)Behinderung bei der abschließenden Einstellungsentscheidung noch eine nachweisbare Rolle gespielt hat" (BAG, Urteil vom 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - wortgleich zur geschlechtsbezogenen Benachteiligungen BVerfG v. 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - zu C I 2 c der Gründe).

    Dies betrifft zunächst die klare Aufteilung der Betrachtung in die Beurteilung des Bewerbungsverfahren einerseits und der Auswahlentscheidung andererseits (soweit wurde noch der bereits ergangenen Rechtsprechung gefolgt: BAG, Urteil vom 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 -) und die Erkenntnis, dass bei Verletzung des Verfahrens anspruchs aus § 82 Satz 2 SGB IX a.F. (jetzt § 165 SGB IX) ein Gegenbeweis des Arbeitgebers im Sinne des § 22 AGG nicht in Betracht kommt.

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18
    (4) Der Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 2 AGG setzt kein Verschulden voraus (BAG, Urteil vom 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08 -).

    Ferner ist der Sanktionszweck der Norm zu berücksichtigen, so dass die Höhe auch danach zu bemessen ist, was zur Erzielung einer "abschreckenden Wirkung" im Sinne der europarechtlichen Vorgaben erforderlich ist (BAG, Urteil vom 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08 -).

    Der Grad eines etwa vorliegenden Verschuldens kann bei der Höhe der Entschädigung berücksichtigt werden (BAG, Urteil vom 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08 -).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18
    Der öffentliche Arbeitgeber wird durch § 82 Satz 2 SGB IX a.F. (jetzt § 165 Satz 3 SGB IX) zum Chancenausgleich verpflichtet, indem er dem schwerbehinderten Menschen durch die Einladung zum Vorstellungsgespräch einen Chancen vorteil gewährt (BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 -).

    Beim notwendigen Gegenbeweis des Arbeitgebers, geht es also um "sachliche Gründe", die er vortragen muss, aufgrund derer die für den Kläger nachteilige Auswahlentscheidung gefallen ist (zur alten Rechtslage vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 -, BAGE 119, 262-274, Rn. 44).

  • ArbG Köln, 20.12.2017 - 2 Ca 1016/17
    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.12.2017 - 2 Ca 1016/17 - teilweise abgeändert.

    Unter Abänderung des am 20.12.2017 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Köln, Aktenzeichen 2 Ca 1016/17, wird das beklagte Land verurteilt, an den Käger 7.434,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2016 zu zahlen.

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18
    "Sind die Chancen eines Bewerbers bereits durch ein diskriminierendes Verfahren beeinträchtigt worden, kommt es nicht mehr darauf an, ob die (Schwer-)Behinderung bei der abschließenden Einstellungsentscheidung noch eine nachweisbare Rolle gespielt hat" (BAG, Urteil vom 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - wortgleich zur geschlechtsbezogenen Benachteiligungen BVerfG v. 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - zu C I 2 c der Gründe).
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18
    Da sich der deutsche Gesetzgeber aber mit § 15 AGG für eine zivilrechtliche Rechtsfolge entschieden hat, darf diese nicht von einem Verschulden des Arbeitgebers abhängig gemacht werden (EuGH, Urteil vom 08. November 1990 - C-177/88 - Decker; EuGH, Urteil vom 22. April 1997 - C-180/95 - Draehmpaehl).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18
    Für den Bewerbungsverfahrensanspruch gelten deshalb andere Kriterien als für die Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 -, ausdrücklich in Rn. 42).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-460/06

    Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18
    Schadensersatzleistungen an die Opfer "können", müssen aber nicht als Rechtsfolge festgeschrieben werden; wenn sich der nationale Gesetzgeber allerdings dafür entscheidet, solche Ersatzansprüche vorzusehen, muss er die dazu von der Rechtsprechung formulierten und in den Richtlinienwortlaut übernommenen Voraussetzungen beachten: Sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (EuGH, Urteil vom 22. April 1997 - C-180/95 - Draehmpaehl; EuGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - C-460/06 - Paquay; EuGH, Urteil vom 25. April 2013 - C-81/12 - Asociatia ACCEPT.).
  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18
    Schadensersatzleistungen an die Opfer "können", müssen aber nicht als Rechtsfolge festgeschrieben werden; wenn sich der nationale Gesetzgeber allerdings dafür entscheidet, solche Ersatzansprüche vorzusehen, muss er die dazu von der Rechtsprechung formulierten und in den Richtlinienwortlaut übernommenen Voraussetzungen beachten: Sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (EuGH, Urteil vom 22. April 1997 - C-180/95 - Draehmpaehl; EuGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - C-460/06 - Paquay; EuGH, Urteil vom 25. April 2013 - C-81/12 - Asociatia ACCEPT.).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. August 2018 - 6 Sa 147/18 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2020 - 8 Sa 259/19

    Nichteinladung - schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Höhe der

    Insoweit verweist der Kläger auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, wonach der Arbeitgeber sich nicht auf mangelnde Organisation berufen könne ( LAG Köln 23. August 2018 - 6 Sa 147/18 -, NZA 2019, 46 ).

    Mit dieser Hoffnung (mehrfach) zu scheitern - und sei es auch nur wegen der mangelnden Sorgfalt der handelnden Personen - ist ein schwerwiegender Einschnitt für Selbstbewusstsein und Arbeitsenthusiasmus ( LAG Köln 23. August 2018 - 6 Sa 147/18 - Rn. 37, juris; bestätigt durch BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Entscheidungsgründe zum Zeitpunkt der Abfassung des vorliegenden Urteils noch nicht veröffentlicht ).

    Im Gegensatz zu dem von dem Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 23. August 2018 entschiedenen Fall (6 Sa 147/18) hat das beklagte Land die Bewerbung des Klägers sowie auch seine Schwerbehinderung zur Kenntnis genommen.

    65 Eine unvollkommene Organisation des Arbeitsablaufs, welche nicht geeignet ist Fehler auszuschließen bzw. die Einladung nicht offensichtlich ungeeigneter schwerbehinderter Bewerber zu dem Vorstellungsgespräch sicherzustellen, entschuldigt den öffentlichen Arbeitgeber nicht, sondern begründet im Gegenteil dessen Verschulden bzw. dessen Verantwortung für die Nichtbeachtung des § 165 Satz 3 SGB IX ( vgl. dazu LAG Köln 23. August 2018 - 6 Sa 147/18 - Rn. 37, juris ).

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat in dem Urteil vom 23. August 2018 (6 Sa 147/18, bestätigt durch BAG - 8 AZR 484/18 - Entscheidungsgründe derzeit noch nicht veröffentlicht) eine Entschädigung in Höhe von anderthalb Bruttomonatsentgelten, also der Hälfte des Höchstbetrages, als angemessen anerkannt, wobei dort zwar ein Wiederholungsfall vorlag, andererseits jedoch die Bewerbung des schwerbehinderten Klägers von dem beklagten Land tatsächlich gar nicht erst zur Kenntnis genommen wurde aufgrund der versehentlichen Verschiebung seiner ungelesenen E-Mail in den Ablage-Ordner aufgrund der ungenauen Absprache der Sachbearbeiter zur Entlastung des zu kleinen E-Mail-Postfachs.

    Diese wären auch nicht geeignet, beim diskriminierten Bewerber den notwendigen Genugtuungseffekt herbeizuführen (vgl. dazu LAG Köln 23. August 2018 - 6 Sa 147/18 - Rn. 37, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2019 - 5 Sa 375 öD/18

    Entschädigung, Öffentlicher Arbeitgeber, Schwerbehinderter, Vorstellungsgespräch,

    Der Grad des Verschuldens des Arbeitgebers kann bei der Festsetzung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt werden (BAG, Urt. v. 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08 -, Rn. 41, juris, LAG Köln, Urt. v. 23.08.2018 - 6 Sa 147/18 -, Rn. 34, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 82/18

    Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch -

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns sowie der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 44, juris = NZA 2014, 924; LAG Köln, Urteil vom 23. August 2018 - 6 Sa 147/18 - Rn. 34, juris = NZA-RR 2019, 46).
  • LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 7 Sa 483/21

    Keine unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei potentiellem

    Dagegen ist nicht erkennbar, dass der Kläger wegen seiner Behinderung bewusst und gewollt zurückgesetzt, erniedrigt oder beleidigt worden wäre (vgl. LAG Köln 23.08.2018 - 6 Sa 147/18, NZA-RR 2019, 46).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2021 - 2 L 96/21

    Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch

    Wird der Anspruch aus einer solchen "behinderungsbedingten" Norm verletzt, stellt dies eine behinderungsbedingte Benachteiligung im Verfahren dar (vgl. zu alledem LAG Köln, Urteil vom 23. August 2018 - 6 Sa 147/18 -, juris, Rn. 21 m.w.N.).
  • ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung, Rechtsmissbrauch

    Dabei ist es unerheblich, ob die Diskriminierung bei der Einstellungsentscheidung noch eine Rolle spielt oder ob das Einstellungsverfahren abgebrochen und niemand eingestellt worden ist (Urteil des BAG vom 20.01.2016, AZ: 8 AZR 194/14, juris Rn. 23; des LAG Schleswig-Holstein vom 29.08.2019, AZ: 5 Sa 375 öD/18, juris Rn. 37; des LAG Köln vom 23.08.2018, AZ: 6 Sa 147/18, juris Rn. 21).
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