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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15   

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https://dejure.org/2015,38443
LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15 (https://dejure.org/2015,38443)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.09.2015 - 6 Sa 169/15 (https://dejure.org/2015,38443)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. September 2015 - 6 Sa 169/15 (https://dejure.org/2015,38443)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB
    Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung - Interessenabwägung

  • IWW

    § 623 BGB, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, §§ 520 Abs. 2, 3, 222 Abs. 2 ZPO, § 126 Abs. 1 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 66 Abs. 4 Satz 2 SGB XII, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 92 Abs. 2 Nr. 1, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Haushaltshilfe und Pflegehelferin im Rahmen des Arbeitgebermodells

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Haushaltshilfe und Pflegehelferin im Rahmen des Arbeitgebermodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar war oder nicht (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 14; 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 39; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16; jeweils zitiert nach juris).

    Dies gilt auch dann, wenn man annehmen wollte, dass die Klägerin sich die Äußerungen ihres Ehemannes zurechnen lassen muss, nachdem dieser offenbar für die nach eigenen Angaben und Einschätzung in der Berufungsverhandlung der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtigen Klägerin gegenüber der Beklagten und deren Prozessbevollmächtigten bei den Vertragsverhandlungen die Interessen der Klägerin auf deren Veranlassung wahrgenommen und die Klägerin sich nach der Behauptung der Beklagten von seinen Äußerungen nicht distanziert hat (vgl. zur Problematik der Anrechnung des Verhaltens Dritter : BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 16, BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - Rn. 22; BAG 08. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 21, jeweils zitiert nach juris) .

    Eine auf ein solches Verhalten gestützte Kündigung setzt regelmäßig die Widerrechtlichkeit der Drohung voraus (vgl. insgesamt BAG 08. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19 f. mwN, zitiert nach juris).

    die erwartete Willenserklärung, oder jedenfalls der Einsatz des fraglichen Mittels zu dem fraglichen Zweck von der Rechtsordnung nicht gedeckt ist (vgl. BAG 08. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 22 mwN, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2013 - 6 Sa 188/13

    Außerordentliche Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32; vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25; vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16; LAG Rheinland-Pfalz 08. Oktober 2013 - 6 Sa 188/13 - Rn. 29 mwN; jeweils zitiert nach juris).

    Ist es dem Arbeitgeber allerdings gelungen, den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern bzw. zu entkräften, ist es nunmehr wiederum Sache des Arbeitnehmers, angesichts der Umstände, die gegen eine Arbeitsunfähigkeit sprechen, weiter zu substantiieren, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln der Arzt gegeben hat (vgl. ingesamt LAG Rheinland-Pfalz 08. Oktober 2013 - 6 Sa 188/13 - Rn. 29 mwN, aaO).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
    Dem Arbeitgeber ist es, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen entfällt, selbst im Insolvenzfall zuzumuten, die Kündigungsfrist einzuhalten (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 37; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 14; 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).

    Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt - unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist - dann in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht besteht und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anderenfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 39, aaO).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Anfechtung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
    Eine Drohung setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 418/10 - Rn. 14, zitiert nach juris).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 21, zitiert nach juris; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 21, zitiert nach juris; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 21, zitiert nach juris; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32; vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25; vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16; LAG Rheinland-Pfalz 08. Oktober 2013 - 6 Sa 188/13 - Rn. 29 mwN; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
    Ein Telefaxschreiben entspricht dieser Formvorschrift nicht, da es sich bei einem Telefaxschreiben lediglich um eine Kopie des beim Absender verbleibenden Originals handelt und die vom Empfangsgerät hergestellte Telekopie lediglich die Ablichtung der Originalunterschrift wiedergibt (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - Rn. 29 mwN, zitiert nach juris; vgl. auch KR-Spilger 10. Auflage § 623 BGB Rn. 121).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32; vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25; vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16; LAG Rheinland-Pfalz 08. Oktober 2013 - 6 Sa 188/13 - Rn. 29 mwN; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personalrat - Mitbestimmung

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 1/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 453/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16

    Vergütung für geleistete Arbeit - Erfüllung von Vergütungsansprüchen -

    Nach einem arbeitsgerichtlichen Teilurteil steht aufgrund Urteils der Berufungskammer vom 22. September 2015 - Az.: 6 Sa 169/15 - zwischenzeitlich rechtskräftig fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst zum 30. Juni 2014 beendet worden ist.
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