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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06   

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LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06 (https://dejure.org/2007,21104)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06 (https://dejure.org/2007,21104)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 6 Sa 1726/06 (https://dejure.org/2007,21104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Verdachtskündigung bei außerdienstlichem Kokainkonsum, Angestellte einer Polizeidienststelle im Abschiebegewahrsam zur Gefangenenbewachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
    Es verhielt sich insoweit ähnlich wie beim Ladendiebstahl einer bei der Staatsanwaltschaft angestellten Gerichtshelferin ( dazu LAG Frankfurt, Urteil vom 04.07.1985 - 12 Sa 1329/84 - LAGE BGB § 626 Nr. 22 zu 2 c, bb der Gründe ) oder der Steuerhinterziehung einer Angestellten der Finanzverwaltung ( dazu BAG, Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 zu B I 2 b der Gründe ).

    Selbst eine zur Straffreiheit führende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gemäß § 371 Abs. 1 AO einer Angestellten bei einem Finanzamt zwingt nicht zu einer solchen Wertung ( BAG, Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 zu B I 3 d der Gründe ), während sich vorliegend die Klägerin nicht einmal selbst offenbart, sondern bloß bei ihrer Vernehmung spontan Angaben zu ihrem Kokainverbrauch gemacht hat, die sich trotz vorangegangener Telefonüberwachung offenbar nicht als bloßer Versuch einer Bagatellisierung haben entlarven lassen.

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
    Vielmehr kommt es, da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an ( BAG, Urteil vom 8.06.2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 = AP BGB § 626 Nr. 163 zu B I 2. a der Gründe ).

    Vielmehr genügt es, wenn das Ansehen der Beschäftigungsbehörde durch das außerdienstliche Fehlverhalten des Arbeitnehmers gefährdet wird ( BAG, Urteil vom 08.06.2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 = AP BGB § 626 Nr. 163 zu B I 3 d der Gründe ).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00

    Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
    Dies war aber umso mehr der Fall, als die Klägerin den mehrmaligen Konsum einer sog. harten Droge eingeräumt hat, und nicht bloß den Konsum eines Cannabisproduktes, von dem deutlich geringere Gefahren ausgehen und der deshalb als weniger gravierend eingeschätzt wird ( vgl. BAG, Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 131/00 - AP BGB § 626 Nr. 169 zu II 2 a der Gründe ).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
    Entbehrlich ist eine Abmahnung jedoch, wenn eine Verhaltensänderung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, und eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist ( BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 zu B III 2 b, aa der Gründe ).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 D 82.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme wegen unerlaubten Erwerbs von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
    Sonach blieb festzustellen, dass ein Verhalten, dessen die Klägerin dringend verdächtig war, wäre es von einem beamteten Wachpolizisten an den Tag gelegt worden, in besonderem Maße geeignet war, Achtung und Vertrauen in einer für dessen Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen ( zur Bedeutung vorsätzlicher Straftaten durch Beamte Biletzki ZBR 1998, 84, 90; zum Erwerb von Cannabisprodukten zum Eigenverbrauch BVerwG, Urteil vom 07.05.1996 - 1 D 82/95 - BVerwGE 103, 316 zu 1 a der Gründe ).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
    2.1.1.1 Die Anerkennung eines solchen Verdachts als Kündigungsgrund verstößt nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 MRK verankerte Unschuldsvermutung ( BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18 = AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 24 zu II 3 c der Gründe ).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
    Um allerdings die Gefahr, dass sich die Verdachtskündigung gegen einen Unschuldigen richtet, so gering wie möglich zu halten, ist der Arbeitgeber gehalten, den betroffenen Arbeitnehmer anzuhören, und erscheint es gerechtfertigt, die Erfüllung dieser Anhörungspflicht ausnahmsweise zur Wirksamkeitsvoraussetzung zu erheben ( BAG, Urteil vom 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 40 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 39 zu C III 3. der Gründe ).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
    Dies umfasst auch sein außerdienstliches Verhalten, weil die dienstliche Verwendbarkeit auch durch außerdienstliche Vorgänge beeinflusst werden kann ( BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 zu II 2 der Gründe ).
  • LAG Hamm, 19.01.2001 - 5 Sa 491/00

    Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Betreiben eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
    Zutreffend erschien auch, dass das Arbeitsgericht an das außerdienstliche Verhalten eines Angestellten des öffentlichen Dienstes keine weitergehenden Anforderungen gestellt hat als bei einem Beamten, weil § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT von der Erwartung gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes spricht, zu denen auch Beamte gehören ( dazu LAG Hamm, Urteil vom 19.01.2001 -5 Sa 491/00- AuR 2002, 433 zu II 1 b, aa der Gründe im Anschluss an Scheuring ZTR 1999, 337, 340 f. d.A. ), und dass nach § 45 Abs. 1 Satz 2 BRRG für einen Beamten "ein Verhalten außerhalb des Dienstes ein Dienstvergehen (nur) ist, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.".
  • LAG Hessen, 04.07.1985 - 12 Sa 1329/84

    Außerordentliche Kündigung einer Gerichtshelferin wegen einmaligen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
    Es verhielt sich insoweit ähnlich wie beim Ladendiebstahl einer bei der Staatsanwaltschaft angestellten Gerichtshelferin ( dazu LAG Frankfurt, Urteil vom 04.07.1985 - 12 Sa 1329/84 - LAGE BGB § 626 Nr. 22 zu 2 c, bb der Gründe ) oder der Steuerhinterziehung einer Angestellten der Finanzverwaltung ( dazu BAG, Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 zu B I 2 b der Gründe ).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86

    Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 149/87

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes

  • BGH, 05.03.1954 - VI ZB 21/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

  • BDiszG, 29.03.1999 - XIII BK 9/98
  • LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08

    Fristlose Kündigung eines im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigten

    Außerdienstlich begangene Straftaten des Beschäftigten sind allerdings nur dann geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (BAG 20.11.1997 a.a.O.) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu den Aufgaben der Beschäftigungsbehörde stehen (BAG 08.06.2000 a.a.O.; LAG Düsseldorf 20.05.1980 - 19 Sa 624/79, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 72; LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (BAG 14.02.1996 - 2 AZR 274/95, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26).
  • ArbG Berlin, 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10

    Kündigung eines Polizeiangestellten wegen des Verdachts eines außerdienstlichen

    Es ist ohne weiteres erkennbar, dass die Polizei erhebliche Straftaten in Form von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ihrer Angestellten auch in deren Freizeit nicht hinnehmen kann (s. zur Entbehrlichkeit einer Abmahnung im Falle des Verdachtes des Drogenbesitzes einer angestellten Wachpolizistin selbst bei einer geringen Menge LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.1.2007, 6 Sa 1726/06, juris, Rn. 33).

    Mitarbeiter der Polizei, die öffentlich auftreten, privat keine erheblichen Straftaten begehen, sondern dass dies für die Polizei als Dienstbehörde insgesamt gilt (s. entsprechend auch LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.1.2007, 6 Sa 1726/06, juris, Rn. 33).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - 13 Sa 1766/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen

    Ferner spricht gegen ein Auswirken der Straftat auf das Arbeitsverhältnis, dass anders als im Fall einer wegen Ladendiebstahls verurteilten bei der Staatsanwaltschaft angestellten Gerichtshelferin (dazu LAG Frankfurt 04.07.1985 - 12 Sa 1329/84 - LAGE § 626 BGB Nr. 22), einer wegen Steuerhinterziehung verurteilten Angestellten der Finanzverwaltung (BAG 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - AP Nr. 5 zu § 54 BAT ) oder des Kokainerwerbs einer Polizeiangestellten (LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06 - zitiert nach Juris) der Zusammenhang nicht auf der Hand liegt, sondern allenfalls mittelbar sich dadurch auswirkt, dass der Kläger eine Vermögensstraftat begangen hat und im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses als Fachkraft für Lagerlogistik mit erheblichem Vermögen der Beklagten zumindest im Rahmen von Inventuren und Warenkontrollen in Berührung kommt.
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