Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 6 Sa 18/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- LAG Schleswig-Holstein
Altersteilzeit, Anspruch auf Altersteilzeit, Altersteilzeitarbeitsvertrag, Abschluss, Ermessensentscheidung, Tarifvertrag, Geltungsbereich, Differenzierung, Gleichheitssatz, Diskriminierung, Benachteiligungsverbot, Alter, Benachrichtigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksame Beschränkung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrages durch Differenzierung zwischen Arbeitnehmern verschiedener Arbeitsbereiche; sachgerechte Ungleichbehandlung durch altersbezogene Differenzierung; unbegründete Klage einer Krankenschwester auf Abschluss eines ...
- RA Kotz
Altersteilzeitarbeitsvertrag - Abschlussanspruch
- Judicialis
AGG § 1; ; AGG § 7; ; AGG § 10; ; BGB § 315; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; TV ATZ § 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksame Beschränkung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrages durch Differenzierung zwischen Arbeitnehmern verschiedener Arbeitsbereiche; sachgerechte Ungleichbehandlung durch altersbezogene Differenzierung; unbegründete Klage einer Krankenschwester auf Abschluss eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 17.12.2008 - 4 Ca 1090b/08
- LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 6 Sa 18/09
- BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07
Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 6 Sa 18/09
Dabei kann die Frage, ob sich diese Bindung aus einer unmittelbaren oder einer nur mittelbaren Geltung des Art. 3 Abs. 1 GG ergibt, offen bleiben (vgl. BAG 27.05.2006 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 18.10.2008 - 9 AZR 511/07 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 41).Er hat lediglich Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seinen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach den Grundsätzen billigen Ermessens (§ 315 Abs. 1 BGB entsprechend) überprüft (vgl. nur BAG 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - a. a. O. m. w. N.).
Ob die Entscheidung des Arbeitgebers billigem Ermessen entspricht, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB (BAG 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - a. a. O. m. w. N.).
Soweit die Entscheidung ermessensfehlerhaft ist, tritt entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB an ihre Stelle das Urteil des Gerichts (BAG 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - a. a. O.).
Dringende dienstliche oder betriebliche Ablehnungsgründe im Sinne von § 2 Abs. 3 TV ATZ sind dagegen nicht erforderlich (BAG 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - a. a. O.).
Das hat der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 14.10.2008 (9 AZR 511/07) überzeugend begründet.
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06
Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 6 Sa 18/09
bb) Welche tatsächlichen Umstände in die Ermessensabwägung einzubeziehen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Regelungsgegenstand (BAG 23.01.2007 - 9 AZR 624/06 - AP AVR Diakonisches Werk § 1 Nr. 14).Die Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass finanzielle Erwägungen nicht ausgeschlossen sind (vgl. BAG 23.01.2007 - 9 AZR 624/06 - a. a. O.).
- BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 798/05
Tariflicher Sozialplan - Abfindungsausschluss
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 6 Sa 18/09
Es genügt, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (vgl. nur BAG 06.12.2006 - 4 AZR 798/05 - BAGE 120, 281). - BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 6 Sa 18/09
Dabei kann die Frage, ob sich diese Bindung aus einer unmittelbaren oder einer nur mittelbaren Geltung des Art. 3 Abs. 1 GG ergibt, offen bleiben (vgl. BAG 27.05.2006 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 18.10.2008 - 9 AZR 511/07 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 41). - BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
Altersteilzeit - Beschäftigungsumfang - keine Durchschnittsberechnung bei …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 6 Sa 18/09
Ihre Regelungsbefugnis - auch hinsichtlich des Personenkreises, der Zugang zur Altersteilzeit haben soll - ist danach beschränkt, wenn nicht rechtlich, so aber faktisch (vgl. BAG 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06 - AP ATG § 6 Nr. 3).
- BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09
Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. November 2009 - 6 Sa 18/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 17. Dezember 2008 - 4 Ca 1090 b/08 - als unzulässig verworfen wird. - BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit - …
Der Kläger macht nicht geltend, dass die Anknüpfung an das 55. Lebensjahr in § 1 Abs. 1 GBV ATZ als Anspruchsvoraussetzung altersdiskriminierend iSv. §§ 1, 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 10 AGG gewesen sei (vgl. zur Rechtfertigung einer Altersgrenze für die Gewährung von Altersteilzeit: LAG Düsseldorf 15. Dezember 2010 - 7 Sa 1288/10 - zu II 2 a der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 22. Juni 2010 - 5 Sa 415/09 - zu II 5 der Gründe; 4. November 2009 - 6 Sa 18/09 - zu II 3 c der Gründe) . - ArbG Krefeld, 12.05.2010 - 3 Ca 2834/09
Altersteilzeit, allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Bei einer längeren Dauer muss die Beklagte die Aufstockung nach § 5 Anlage 17 AVR selbst tragen, ohne die Möglichkeit der Refinanzierung bei der Bundesagentur für Arbeit zu haben (vgl. BAG v. 14.10.2008 - 9 AZR 511/07, zu B II 3 b aa der Gründe; LAG Schleswig-Holstein v. 04.11.2009 - 6 Sa 18/09, juris, zu II 3 b cc der Gründe). - LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 5 Sa 415/09
Altersteilzeit, Anspruch auf Altersteilzeit, Altersteilzeitarbeitsvertrag, …
Dies hat die 6. Kammer des hiesigen Landesarbeitsgerichts zu der vergleichbaren Tarifnorm § 2 TV ATZ am 04.11.2009 - 6 Sa 18/09 (zit. n. Juris) bereits entschieden.