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   LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11   

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https://dejure.org/2012,9253
LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 (https://dejure.org/2012,9253)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 (https://dejure.org/2012,9253)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 (https://dejure.org/2012,9253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 1a Abs 2 S 1 DWArbVtrRL, Anl 14 Abs 4 S 1 DWArbVtrRL, Anl 14 Abs 3 S 1 DWArbVtrRL, Anl 14 Abs 4 S 2 DWArbVtrRL
    Betriebsübergang auf einen nicht kirchlichen Arbeitgeber - arbeitsvertragliche Bezugnahme auf die AVR des Diakonischen Werkes der EKD - Auslegung einer Jahressonderzahlungsbestimmung in AVR

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 2 BGB, § 613a Abs 3 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindlichkeit von späteren Änderungen und der AVR bei Übertragung eines Betriebes des Diakonischen Werks auf einen nichtkirchlichen Erwerber; Zeitpunkt für den Nachweis eines negativen Betriebsergebnisses als Voraussetzung für den Wegfall der Verpflichtung zur Leistung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbindlichkeit von späteren Änderungen und der AVR bei Übertragung eines Betriebes des Diakonischen Werks auf eine nichtkirchlichen Erwerber; Zeitpunkt für den Nachweis eines negativen Betriebsergebnisses als Voraussetzung für den Wegfall der Verpflichtung zur Leistung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11
    Außerdem hätte selbst eine solche Tarifbindung mit Rücksicht auf das Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3 TVG eine gleichzeitige arbeitsvertragliche Bezugnahme nicht beseitigen können (BAG, Urteil vom 22.02.2012 - 4 AZR 24/10 - Pressemitteilung Nr. 17/12).

    Es war nicht absehbar, ob diese Rechtsfragen bereits sämtlich in den schriftlichen Entscheidungsgründen zum Urteil des BAG vom 22.02.2012 - 4 AZR 24/10 - beantwortet sein werden.

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11
    Zum anderen fehlte es an einer kongruenten Tarifbindung des Klägers und der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin als Erwerberin des Betriebs (dazu BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 4 AZR 18/00 - BAGE 97 107 = AP TVG § 4 Nr. 20 zu B I 2 b dd der Gründe).
  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11
    Dies trifft indessen bei AVR gerade nicht zu, die vielmehr stets allein durch arbeitsvertragliche Bezugnahme Geltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlangen können (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.2005 - 4 AZR 412/04 - AP MitarbeitervertretungG-EK Rheinland-Westfalen § 42 Nr. 1 zu II 2 a bb der Gründe).
  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 1/06

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf die AVR-DW-EKD

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11
    Dazu gehört auch die Bezugnahme auf die AVR des D. Werkes der E. Kirche in Deutschland (AVR DW EKD) und die dort in § 1a Abs. 2 Satz 1 normierte Verweisung auf gliedkirchlich-diakonische Arbeitsrechtsregelungen nach Maßgabe von Beschlüssen einer Arbeitsrechtlichen Kommission (BAG, Urteil vom 13.09.2006 - 4 AZR 1/06 - ZMV 2007, 248 zu II 2 a bb der Gründe).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11
    Zwar wird eine solche Auslegung bei Bezugnahme auf Tarifverträge in sog. Altverträgen aus der Zeit vor dem 01.01.2002 aus Gründen des Vertrauensschutzes für weiterhin geboten erachtet (BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 R 29 ff.).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11
    Zum einen muss die arbeitsrechtliche Kommission ohnehin bei der ihr auf dem sog. Dritten Weg übertragenen Leistungsbestimmung als Dritter gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB billiges Ermessen walten lassen (dazu BAG Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07 - BAGE 129, 1 = AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 52 R 60 ff.).
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 391/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11
    Es verhielte sich nicht anders als in dem Fall, dass ein tarifgebundener Betriebsveräußerer mit einem ebenfalls tarifgebundenen Arbeitnehmer zugleich noch arbeitsvertraglich die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge vereinbart hatte (dazu BAG, Urteil vom 17.11.2010 - 4 AZR 391/09 - AP BGB § 613a Nr. 391 R 23).
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 863/09

    Jahressonderzahlung - Kürzung bei Vorliegen eines negativen betrieblichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11
    Daraus, dass in Anlage 14 Abs. 4 Satz 2 AVR an die Vorlage eines entsprechenden Testats bei der Mitarbeitervertretung die Fiktion eines Nachweises geknüpft wird, soll sich eine Erleichterung für den Arbeitgeber ergeben (BAG, Urteil vom 19.01.2011 - 10 AZR 863/09 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 58 R 16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.06.2010 - 18 Sa 330/10

    Dynamische Bezugnahme auf DWArbVtrRL

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11
    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 17.06.2010 - 18 Sa 330/10 - ausgeführt, die (damalige) Beklagte sei dem Kläger aufgrund eines Beschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission des D. Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische O. e.V. (DWBO) vom 01.07.2009 zu einer Einmalzahlung in Höhe von 434 ? brutto verpflichtet.
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Da die AVR immer nur anwendbar sind, wenn dies in dem betreffenden Arbeitsverhältnis vereinbart ist, kann deren vertragliche Inbezugnahme nie den eine derartige Auslegung erklärenden Grund einer Gleichbehandlung von organisierten und nicht organisierten Arbeitnehmern haben (so Bepler ZAT 2016, 145, 148; im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 - zu 2.1.2 der Gründe; Klein jurisPR-ArbR 45/2016 Anm. 1; Klumpp ZMV 2017, 239, 242; von Tiling ZTR 2017, 11, 13) .
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

    Da die AVR immer nur anwendbar sind, wenn dies in dem betreffenden Arbeitsverhältnis vereinbart ist, kann deren vertragliche Inbezugnahme nie den eine derartige Auslegung erklärenden Grund einer Gleichbehandlung von organisierten und nicht organisierten Arbeitnehmern haben (so Bepler ZAT 2016, 145, 148; im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 - zu 2.1.2 der Gründe; Klein jurisPR-ArbR 45/2016 Anm. 1; Klumpp ZMV 2017, 239, 242; von Tiling ZTR 2017, 11, 13) .
  • LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

    Er verweist insoweit auf eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 24.02.2014 - 6 Sa 1943/11 -.

    Dies trifft indessen bei AVR gerade nicht zu, da sie stets allein durch arbeitsvertragliche Bezugnahme Geltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlangen können (BAG, Urteil vom 08.06.2005 - 4 AZR 412/04 - ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 - sämtlich zitiert nach Juris).

    Dies führt auch nicht zu einem für die Beklagte unzumutbaren Ergebnis, da die arbeitsrechtliche Kommission ohnehin bei der ihr auf dem sog. dritten Weg übertragenen Leistungsbestimmung als Dritter gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB billiges Ermessen walten lassen muss (BAG Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07 - ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 - sämtlich zitiert nach Juris).

  • LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 632/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

    Sie verweist insoweit auf eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 24.02.2014 - 6 Sa 1943/11 -.

    Dies trifft indessen bei AVR gerade nicht zu, da sie stets allein durch arbeitsvertragliche Bezugnahme Geltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlangen können (BAG, Urteil vom 08.06.2005 - 4 AZR 412/04 - ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 - sämtlich zitiert nach Juris).

    Dies führt auch nicht zu einem für die Beklagte unzumutbaren Ergebnis, da die arbeitsrechtliche Kommission ohnehin bei der ihr auf dem sog. dritten Weg übertragenen Leistungsbestimmung als Dritter gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB billiges Ermessen walten lassen muss (BAG Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07 - ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 - sämtlich zitiert nach Juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2016 - 5 Sa 167/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf kirchliche

    Die Auslegungsgrundsätze für Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge können nicht auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien übertragen werden (LAG Hamm, Urteil vom 23. Juli 2015 - 8 Sa 1756/14 - Rn. 40, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 - Rn. 17, juris = KirchE 59, 159).

    Für die Geltung der Arbeitsvertragsrichtlinien gibt es keine andere Rechtsgrundlage als eine arbeitsvertragliche Verweisung (BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18, juris = ZTR 2012, 438; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 - Rn. 17, juris = KirchE 59, 159).

  • LAG Sachsen, 20.09.2016 - 1 Sa 485/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

    Eine Bezugnahmeklausel, mit der auf die jeweils gültige Fassung der AVR verwiesen wird, ist deshalb nicht als Gleichstellungsabrede auszulegen (so BAG 18.04.2007 a. a. O. Rn. 31 f.; so auch LAG Hamm 23.07.2015 - 8 Sa 1756/14 -, Rn. 40 ff.; LAG Berlin-Brandenburg 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 - ZTR 2012, 660 Rn. 17; a. A. Sächs. LAG 26.02.2016 - 2 Sa 500/15 - III. 2. d. Gründe).

    Hier lässt sich im Wege der einschränkenden Auslegung dem Umstand Rechnung tragen, dass der säkulare Betriebserwerber nicht dem Evangelium Jesu Christi verpflichtet ist (so LAG Berlin-Brandenburg 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 - ZTR 2012, 660 Rn. 18).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2016 - 5 Sa 153/15
    Die Auslegungsgrundsätze für Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge können nicht auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien übertragen werden (LAG Hamm, Urteil vom 23. Juli 2015 - 8 Sa 1756/14 - Rn. 40, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 - Rn. 17, juris = KirchE 59, 159).

    Für die Geltung der Arbeitsvertragsrichtlinien gibt es keine andere Rechtsgrundlage als eine arbeitsvertragliche Verweisung (BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18, juris = ZTR 2012, 438 ; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 - Rn. 17, juris = KirchE 59, 159).

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13

    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR. DW. EKD - negatives betriebliches

    Der Nachweis eines negativen Betriebsergebnisses im Vorjahr als Voraussetzung für den teilweisen oder vollständigen Wegfall der Verpflichtung zur Leistung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung kann entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts auch nach dem in Abs. 3 Satz 1 Anlage 14 der AVR.DW.EKD genannten Zeitpunkt gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer geführt werden (ebenso: LAG Berlin-Brandenburg 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 - Rn. 23) .
  • LAG Düsseldorf, 11.11.2014 - 16 Sa 631/14

    Jahressonderzahlung; Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der

    Die Vorlage des Testats gegenüber der Mitarbeitervertretung ist hinreichende Bedingung für den Nachweis eines negativen betrieblichen Ergebnisses (BAG vom 15.01.2014 - 10 AZR 503/13; 19.01.2011 - 10 AZR 863/09; LAG Berlin-Brandenburg vom 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11).
  • LAG Sachsen, 02.02.2017 - 1 Sa 338/16

    Fortgeltung der AVR des Caritas-Verbandes bei Betriebsübergang auf einen nicht

    Hier lässt sich im Wege einschränkender Vertragsauslegung dem Umstand Rechnung tragen, dass der säkulare Betriebserwerber nicht der Katholischen Kirche und der christlichen Nächstenliebe verpflichtet ist (so LAG Berlin-Brandenburg 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 - ZTR 2012, 660 Rn. 18).
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