Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 6 Sa 196/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Außerordentliche Kündigung wegen tätlichem Angriff
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Urlaubstage; Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung i.R.e. Schadensersatzforderung wegen Körperverletzung; Voraussetzungen eines ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Faustschlag und fristlose Kündigung - Arbeitgeber muss sich nicht boxen lassen
- Judicialis
ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 394; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; ZPO § 142; ; ZPO § 287; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 535 Nr. 1; ; BUrlG § 7 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung wegen tätlichem Angriff; Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers; Schmerzensgeld
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht: Faustschlag führt zur Kündigung
- streifler.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Kündigungsrecht: Faustschlag führt zur Kündigung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Tätlicher Angriff auf Arbeitgeber rechtfertigt fristlose Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 08.02.2008 - 2 Ca 1794/07
- ArbG Koblenz, 25.07.2008 - 2 Ca 1794/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 6 Sa 196/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 65/05
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 6 Sa 196/08
1. Bezogen auf die Vertragsstrafenvereinbarung § 10 Abs. 2 des Arbeitsvertrages bringt der Beklagte lediglich eine andere Interpretation der Rechtsprechungsgrundsätze zur Verletzung des Transparenzgebotes vor, übersieht jedoch, dass die auslösende Pflichtverletzung klar bezeichnet werden muss und in der vorliegenden Vereinbarung schlicht und einfach eine generelle Überwälzung des den Beklagten treffenden Unternehmerrisikos auf den Kläger liegt (vgl. BAG, Urteil vom 18.08.2005 - 8 AZR 65/05 = NZA 2006, 34). - BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 883/06
Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 6 Sa 196/08
Ihr kommt ein hoher Beweiswert zu (vgl. BAG Urteil vom 11.7.2007 - 5 AZR 883/06 -).