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   LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15   

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LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15 (https://dejure.org/2017,36467)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.08.2017 - 6 Sa 221/15 (https://dejure.org/2017,36467)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. August 2017 - 6 Sa 221/15 (https://dejure.org/2017,36467)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablösung der Tarifwerke der Betriebsübergeberin durch Tarifwerke der Betriebsübernehmerin bei kongruenter Tarifbindung; Ausschluss eines Gewerkschaftsmitglieds von einer vor Betriebsübergang aus betrieblicher Übung entstandenen Gleichstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung - Arbeitsvertrag - Gleichstellungsabrede

  • rechtsportal.de

    BGB § 611a; TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1
    Ablösung der Tarifwerke der Betriebsübergeberin durch Tarifwerke der Betriebsübernehmerin bei kongruenter Tarifbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Dies beruhte auf der Vorstellung, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklauseln lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden soll, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit - bei deren genereller Verwendung - zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 18).

    Auf diese Weise sind deren Regelungen mit der sich aus dem Charakter als Gleichstellungsabrede ergebenden Maßgabe Inhalt des Arbeitsvertrages der Klägerin geworden (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 19).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgten Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 21).

    Danach enthält der Arbeitsvertrag eine zeitdynamische Bezugnahme auf die jeweiligen Regelungen des BAT-O, die aber nicht inhaltsdynamisch ausgestaltet ist (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 22).

    Diese Wortauslegung würde den Sinn der Gleichstellungsabrede, nämlich die Gleichbehandlung aller Beschäftigten, seien sie Gewerkschaftsmitglied oder nicht, ins Gegenteil verkehren und war so von den Parteien nicht gewollt, sie verstößt gegen die erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 21).

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00

    Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Die Möglichkeit durch dieses konkludente Verhalten der Arbeitgeberin und einer möglichen entsprechenden Annahme durch die Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB einen Vertragsanspruch zu begründen (BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00, Rn. 63) scheidet vorliegend aus, da sich ein mögliches konkludentes Angebot der S O-klinikum GmbH nur an die Außenseiter, die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer, richten konnte.

    Dieses konkludente Angebot der Beklagten hat die Klägerin gemäß § 151 BGB angenommen (BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00, Rn. 63).

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Die dadurch vorliegende Kollision zwischen den Kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund betrieblicher Übung anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TV G) zu lösen (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13, Rn. 27).

    Maßgebend ist die Einschätzung eines verständigen Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13, Rn. 28-30).

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Die entsprechende Feststellung ist geeignet, eine Vielzahl von Einzelfragen zu klären, die sich an deren Anwendbarkeit knüpfen (BAG 26.08.2015 - 4 AZR 719/13, Orientierungssatz Ziff. 1).

    Die hier zwischen den Parteien geltende Bezugnahmeklausel ist enger als etwa die Bezugnahmeklausel, welche der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.08.2015 (4 AZR 719/13, dort Rn. 2) zu Grunde lag und eigentlich üblich für Formulararbeitsverträge im öffentlichen Dienst ist.

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Anders als in dem von dem Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.11.2012 zu beurteilenden Fall (4 AZR 85/11, Rn. 3, 30), bei dem im Vertrag weder auf einen konkreten Tarifvertrag oder auf Tarifverträge eines bestimmten Arbeitgebers verwiesen wurde, noch eine bestimmte Branche, Fläche oder Region genannt war, ist hier aus den §§ 5 und 7 des Vertrages vom 01.07.1991/10.07.1991 und aus der vorher am 01.04.1991 abgeschlossen Regelung ein klarer Bezug auf den BAT-O zu erkennen.
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Diese Gleichstellungsabrede ist anders formuliert als die Gleichstellungsabrede in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.10.2002 zur Tarifwechselklausel (4 AZR 467/01, dort Rn. 8).
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 246/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Dieser Einschätzung gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die einzelvertragliche Vereinbarung unter Berücksichtigung der von der Klägerin im Schriftsatz vom 19.10.2015 zitierten Entscheidung des BAG vom 13.05.2015 (4 AZR 246/14) als "Neu-" oder "Altvertrag" eingeordnet wird.
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Voraussetzung für das Eingreifen des § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB ist, dass hinsichtlich des maßgeblichen Tarifvertrages eine kongruente Tarifbindung des Arbeitnehmers und des Betriebserwerbers besteht (BAG 09.04.2008 - 4 AZR 164/07 - Rn. 19. Das ist vorliegend der Fall.
  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Die von der Klägerin zitierte Scattalon-Entscheidung des EUGH (06.09.2011 - C-108/10) ist nicht einschlägig.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12.08.2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 15) ist der normative Teil eines Tarifvertrages nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln auszulegen.
  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. August 2017 - 6 Sa 221/15 - aufgehoben, soweit die Berufung der Beklagten zurückgewiesen worden ist.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 236/15

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

    - vom 14. August 2017 - 6 Sa 221/15.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

    - vom 14. August 2017 - 6 Sa 221/15.
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Rechtsprechung
   LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48143
LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15 (https://dejure.org/2015,48143)
LAG München, Entscheidung vom 15.12.2015 - 6 Sa 221/15 (https://dejure.org/2015,48143)
LAG München, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 6 Sa 221/15 (https://dejure.org/2015,48143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund schriftlicher Einverständniserklärung; Unbegründete Klage einer Bankangestellten auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Zahlung entsprechender Nettovorteile

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund schriftlicher Einverständniserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (vgl. etwa BAG v. 20.8. 2014 - 10 AZR 453/13, NZA 2014, 1333 , Rz. 25).

    Überraschenden Klauseln muss ein "Überrumpelungseffekt" innewohnen, d.h. zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss ein deutlicher Widerspruch bestehen (BAG v. 20.8. 2014 - 10 AZR 453/13, NZA 29014, 1333, Rz. 22).

    Erst wenn die Gefahr besteht, dass er wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen abgehalten wird, seine Rechte wahrzunehmen, ist eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB gegeben (BAG v. 20.8. 2014 - 10 AZR 453/13, NZA 2014, 1333 , Rz. 29).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15
    In mehreren Parallelentscheidungen vom 15. Mai 2012 (u.a. Az.: 3 AZR 610/11) hatte das Bundesarbeitsgericht das Entstehen einer entsprechenden betrieblichen Übung festgestellt.

    2010 hat sie einen etwaigen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht) aus betrieblicher Übung (vgl. dazu BAG v. 15.5. 2012 - 3 AZR 610/11, NZA 2012, 1279) abgelöst.

    Die Beklagte hatte seit 1972 nahezu allen Mitarbeitern bei einer Betriebszugehörigkeit von maximal 20 Jahren ein mit vielfältigen Verbesserungen der Rechtsstellung der Arbeitnehmer auch noch im laufenden Arbeitsverhältnis verbundenes Versorgungsrecht erteilt und dadurch eine betriebliche Übung begründet (BAG v. 15.5. 2012 - 3 AZR 610/11, NZA 2012, 1279, Rz. 62 ff.).

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04

    Geringfügige Beschäftigung - Pauschale Lohnsteuer

    Auszug aus LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15
    Die Klagepartei verkennt, dass das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB gerade keine ausdrückliche Regelung der Rechte, die aus dem Gesetz oder aus der Rechtsnatur einer Vereinbarung folgen oder eine Belehrung des Vertragspartners hierüber verlangt (vgl. BAG v. 1.2. 2006 - 5 AZR 628/04, NZA 2006, 682 , unter I 2 c der Gründe).

    Eine Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB scheidet aus, wenn die Vereinbarung eine Hauptleistungspflicht betrifft, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB ; vgl. BAG v. 1.2. 2006 - 5 AZR 628/04, NZA 2006, 682 , unter I 2 c der Gründe).

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06

    Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15
    Die Erwartungen des Vertragspartners werden von allgemeinen und individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses bestimmt, wozu u.a. der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen einerseits sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags andererseits rechnen (BAG v. 8.8. 2007 - 7 AZR 605/06, AP TzBfG § 21 Nr. 4, Rz. 27).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZB 57/10

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe einer

    Auszug aus LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15
    Die Anwendbarkeit von § 894 ZPO verlangt einen fest bestimmten Inhalt der abzugebenden Willenserklärung, der ggf. durch Auslegung zu ermitteln, die auch unter Zuhilfenahme von Tatbestands und Entscheidungsgründen zu ermitteln ist (BGH v. 19.5. 2011 - I ZB 57/10, NJW 2011, 3161 , Rz. 7; auch BAG v. 4.5. 2010 - 9 AZR 155/09, NZA 2010, 1063 , Rz. 19).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

    Auszug aus LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15
    (vgl. BAG v. 12.9. 2006 - 9 AZR 686/05, NZA 2007, 253 , Rz. 22; BAG v. 14.12.2004 - 9 AZR 673/03, AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 43, unter II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 673/03

    Ausgleichszahlung und Übergangsregelung für arbeitnehmerähnliche Personen der

    Auszug aus LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15
    (vgl. BAG v. 12.9. 2006 - 9 AZR 686/05, NZA 2007, 253 , Rz. 22; BAG v. 14.12.2004 - 9 AZR 673/03, AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 43, unter II 2 der Gründe).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

    Auszug aus LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15
    Der auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtete Antrag ist nur bestimmt i. S. des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO , wenn er so gefasst ist, dass er nach § 894 ZPO vollstreckt werden kann (BGH v. 18.11.1993 - IX ZR 256/92, NJW-RR 1994, 317, unter I 1 a der Gründe).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15
    Der Bundesgerichtshof bezieht sich in der klägerseits zitierten Entscheidung vom 30.6.1995 (- V ZR 184/94, NJW 1995, 2637 , unter II 3 der Gründe) seinerseits auf seine ständige Rechtsprechung, wonach es generell nicht auf den Kenntnisstand des einzelnen Vertragspartners, sondern auf die Erkenntnismöglichkeit des für derartige Verträge zu erwartenden Personenkreises ankommt (BGH v. 30.10.1987 - V ZR 174/86, NJW 1988, 558 , unter II 2 b aa (2) der Gründe).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 221/15
    Diese Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gilt auch hinsichtlich der Vermögensinteressen eines Arbeitnehmers (vgl. BAG v. 14.1. 2009 - 3 AZR 71/07, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 7, Rz. 26).
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 323/95

    Eingruppierung: Kfz-Meister in der Staatlichen Technischen Überwachung - Anspruch

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01

    Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98

    Anordnung 54 und Abfindungsvereinbarung

  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

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