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   LAG Nürnberg, 04.11.2008 - 6 Sa 225/08   

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https://dejure.org/2008,7341
LAG Nürnberg, 04.11.2008 - 6 Sa 225/08 (https://dejure.org/2008,7341)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 04.11.2008 - 6 Sa 225/08 (https://dejure.org/2008,7341)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 04. November 2008 - 6 Sa 225/08 (https://dejure.org/2008,7341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Verbrauch eines Kündigungsgrundes" nach Rücknahme einer Beendigungskündigung auf richterlichen Hinweis und Ausspruch einer Änderungskündigung; Zulässigkeit einer erneuten Änderungskündigung mit demselben Angebot bezogen auf den Ablauf der Kündigungsfrist; ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 1 Abs. 2 KSchG
    Kündigung - Verbrauch des Kündigungsgrundes - anderweitige Einsatzmöglichkeit

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung bei Wegfall des Arbeitsplatzes nach Betriebsübergang - Wiederholungskündigung bei Anpassung unverhältnismäßiger Änderungskündigung an rechtliche Vorgaben - unsubstantiierte Darlegungen zur Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigungsgrund bei Rücknahme der Kündigung und anschließender Änderungskündigung nicht verbraucht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.11.2008 - 6 Sa 225/08
    Umstrukturierungen, Organisationsänderungen und "Freimachen" von Arbeitsplätzen sind - die Klägerin hat keinen Sonderkündigungsschutz - nicht erforderlich (zuletzt BAG vom 05.06.2008, 2 AZR 107/07, Rn. 15 und 17, zitiert nach juris; BAG vom 15.12.1997, 2 AZR 327/94, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75; KR-Griebeling, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 8. Aufl.2007, § 1 KSchG Rn. 221; Kiel in Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 3. Aufl.2007, § 1 KSchG Rn. 600 ff.).

    Abzustellen ist also nicht nur auf den Zeitpunkt des Ausspruches der hier streitgegenständlichen Kündigung, sondern unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 162 BGB auch Arbeitsplätze, die nach dem 17.07.2006 wieder besetzt wurden (ähnlich BAG vom 05.06.2008, a.a.O., Rn. 16).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber auf die Wirksamkeit der vorausgegangenen Kündigungen vertraut hat (BAG vom 05.06.2008, a.a.O., Rn. 23).

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.11.2008 - 6 Sa 225/08
    Eine Wiederholungskündigung ist nur dann gegeben, wenn der Arbeitgeber eine erneute Kündigung auf dieselben Kündigungsgründe stützt, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat und die in dem ersten Kündigungsschutzprozess materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, dass sie die Kündigung nicht rechtfertigen können (zuletzt BAG vom 18.05.2006, 2 AZR 207/05, zitiert nach juris).

    Zum anderen kann die Änderungskündigung nicht als "Minus" zu einer Beendigungskündigung aufgefasst werden, weil bei der Beendigungskündigung von vornherein die gerichtliche Prüfung des Änderungsangebots nicht in Betracht kommt (so ausdrücklich auch BAG vom 18.05.2006, a.a.O., Rn. 15).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.11.2008 - 6 Sa 225/08
    An einer Vergleichbarkeit fehlt es jedoch darüber hinaus auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Grund des zugrunde liegenden Arbeitsvertrags nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (sog. "arbeitsvertragliche Austauschbarkeit", vgl. zuletzt BAG vom 05.06.2008, 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120; BAG vom 24.05.2005, 2 AZR 333/04, Rn. 30, zitiert nach juris, jeweils mit umfangreichen Nachweisen).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.11.2008 - 6 Sa 225/08
    Umstrukturierungen, Organisationsänderungen und "Freimachen" von Arbeitsplätzen sind - die Klägerin hat keinen Sonderkündigungsschutz - nicht erforderlich (zuletzt BAG vom 05.06.2008, 2 AZR 107/07, Rn. 15 und 17, zitiert nach juris; BAG vom 15.12.1997, 2 AZR 327/94, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75; KR-Griebeling, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 8. Aufl.2007, § 1 KSchG Rn. 221; Kiel in Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 3. Aufl.2007, § 1 KSchG Rn. 600 ff.).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.11.2008 - 6 Sa 225/08
    Prüfungsmaßstab der Änderungskündigung bleibt auch bei Ablehnung des Angebots durch den Arbeitnehmer die Frage, ob das Änderungsangebot verhältnismäßig und zumutbar war (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG vom 23.06.2005, 2 AZR 642/04, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • FG Münster, 10.02.2017 - 4 K 1429/15

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Familienheimfahrten und die Miete einer

    Inanderen Rechtsgebieten würden im Übrigen noch längere Pendelzeiten für zumutbar erachtet (vgl. § 140 Abs. 4 Satz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder § 10 SGB II: etwa 2, 5 bis 3 Stunden; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 4. November 2008 6 Sa 225/08: 180 km).

    Gleiches gilt letztlich für arbeitsrechtliche Erwägungen sowie das in Bezug genommene Urteil des LAG Nürnberg vom 4. November 2008 6 Sa 225/08, das zur Zulässigkeiteiner Änderungskündigung nach dem Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes der dortigen Klägerin ergangen ist.

  • LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11

    Betriebsbedingte Kündigung eines ausländischen Arbeitgebers - Anwendbarkeit des

    Die abgestufte Darlegungslast soll ermöglichen, konkret auf den jeweils vorgetragenen Sachverhalt des Prozessgegners einzugehen (LAG Nürnberg, Urteil vom 04.11.2008 - 6 Sa 225/08 - juris, Rn. 50).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 17.04.2012 - 5 Ca 1329/11

    Auflösende Bedingung - Einsatzgenehmigung - Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit

    Erforderlich wären konkrete Anhaltspunkte für eine tatsächliche Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (vgl. LAG Nürnberg vom 4.11.2008, 6 Sa 225/08, zitiert nach juris; Thüsing/Laux/Lembke, Kommentar zum KSchG, § 1 Rn. 712) im Zeitpunkt der Geltendmachung der auflösenden Bedingung.
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