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   LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11   

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https://dejure.org/2012,9352
LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11 (https://dejure.org/2012,9352)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.03.2012 - 6 Sa 228/11 (https://dejure.org/2012,9352)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. März 2012 - 6 Sa 228/11 (https://dejure.org/2012,9352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 TVG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 20 TVöD
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Reichweite der Bezugnahme

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Sonderzuwendung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede, Neuvertrag, Flächentarifvertrag, Haustarifvertrag, Verdrängung

  • IWW

    BGB § 133 BGB § 157 TVöD § 20

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sonderzahlung aufgrund arbeitsvertraglicher Verweisung auf Flächentarifvertrag des öffentlichen Dienstes unter Ausschluss sachnäherer tariflicher Sonderregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzahlung aufgrund arbeitsvertraglicher Verweisung auf Flächentarifvertrag des öffentlichen Dienstes unter Ausschluss sachnäherer tariflicher Sonderregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Weihnachtsgeld: Zur Konkurrenz zwischen Flächentarifvertrag (hier BAT/TVöD) und ungünstigerem Haustarifvertrag bei sogenannten Altverträgen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Ablösung des BAT/TVöD durch einen Haustarifvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05

    Bezugnahme auf Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11
    (4) Die Bezugnahme erfasst keine Firmentarifverträge wie den TV-S. Richtig ist, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14.12.2006 - 10 AZR 296/05 -) eine kleine dynamische Bezugnahmeklausel, die sich auf Verbandstarifverträge bezieht, auch Sanierungstarifverträge in der Form von Firmentarifverträgen erfassen konnte.

    Solche können sich aus der bisherigen Vertragspraxis ergeben, etwa dann, wenn in der Vergangenheit bereits nicht ausdrücklich genannte Tarifverträge Anwendung fanden (BAG 14.12.2005 - 10 AZR 296/05 - NZA 2006, 744).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11
    Dies gilt auch für dynamische Verweisungsklauseln (BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 24 - BAGE 122, 74, 81).

    In der Entscheidung vom 18.04.2007 (4 AZR 652/05, BAGE 122, 74) hat der 4. Senat diese Ankündigung umgesetzt.

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11
    Das Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 14.12.2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 94; 29.11.2001 - 4 AZR 757/00 - BAGE 100, 43).

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG 09.11.2001 - 4 AZR 757/00 - zu I 2 b der Gründe, aaO.).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11
    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts rügte in seinem Urteil vom 18.11.2009 (4 AZR 491/08), die wirksame Vertretung der dortigen Beklagten bei Abschluss des TV-S sei nicht dokumentiert.

    Das wäre zwar eine aus prozessökonomischen Gründen zulässige Klageänderung (vgl. zum Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage in der Revisionsinstanz: BAG 18.11.2009 - 4 AZR 491/08 -).

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 756/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11
    Die Verpflichtung, eine Leistung nach einem Tarifvertrag zu erbringen, ist ein zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage (vgl. BAG 21.04.2010 - 4 AZR 756/08 -).

    Das ist bei einem auf Feststellung einer Zahlungsverpflichtung gerichteten Antrag der Fall, wenn insbesondere über weitere Faktoren, die die Zahlungshöhe bestimmen, kein Streit besteht und die konkrete Bezifferung dann lediglich eine einfache Rechenaufgabe ist, die von den Parteien in einem unstreitigen Verfahren ebenso selbst umgesetzt werden kann wie die weiteren Zahlungsmodalitäten (BAG 21.04.2010 - 4 AZR 756/08 -).

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13

    Eingruppierung einer Bauleiterin

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11
    Anhaltspunkte hat das Bundesarbeitsgericht zudem darin gesehen, wenn die Bezugnahmeklausel auch auf andere für das Unternehmen geltende Zusatzbestimmungen oder sonstige kollektive Regelungen verweist (BAG 17.10.2007 - NZA-RR 2008, 329; 23.01.2008 - AP Nr. 63 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06

    Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11
    Anhaltspunkte hat das Bundesarbeitsgericht zudem darin gesehen, wenn die Bezugnahmeklausel auch auf andere für das Unternehmen geltende Zusatzbestimmungen oder sonstige kollektive Regelungen verweist (BAG 17.10.2007 - NZA-RR 2008, 329; 23.01.2008 - AP Nr. 63 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11
    Während nach der früheren Rechtsprechung des 4. Senats bei Tarifbindung des Arbeitgebers Verweisungsklauseln wie diejenige aus dem Arbeitsvertrag der Parteien in aller Regel als sog. Gleichstellungsabreden auszulegen waren, hat der 4. Senat bereits mit seinem Urteil vom 14.12.2005 (4 AZR 536/04, BAGE 116, 326) angekündigt, diese Rechtsprechung dahingehend zu ändern, dass sich die Auslegung von Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die - wie der streitgegenständliche - nach dem 01.01.2002 abgeschlossen worden sind, in erster Linie am Wortlaut der Verweisungsklausel zu orientieren hat.
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11
    Denn mit ihr wird der Streitgegenstand, über den der Kläger im Rahmen der zivilprozessualen Vorschriften verfügen kann, dahingehend geändert, dass nicht mehr die Verurteilung der beklagten Partei oder eine gegen sie gerichtete Feststellung eines bestimmten Rechtsverhältnisses begehrt wird, sondern die Feststellung, dass der Rechtsstreit erledigt ist, verbunden mit dem Begehren, der beklagten Partei die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen (BAG 06.06.2007 - 4 AZR 411/06 - BAGE 123, 46).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11
    Dafür bedarf es aber selbst bei einer Gleichstellungsabrede entsprechender Anhaltspunkte (BAG 22.04.2009 - 4 AZR 100/08 - BAGE 130, 237; 07.07.2010 - 4 AZR 120/09 - AP Nr. 77 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; Schaub/Treber 14. Aufl. § 206 Rn. 39).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

  • OLG Nürnberg, 09.11.1988 - 9 U 1682/88

    Vorliegen einer zulässigen Klageänderung im Falle der Erledigung eines

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2017 - 13 Sa 535/17

    Auslegung der Bezugnahme auf einen Tarifvertrag oder Teile eines solchen

    Weshalb sich nach Auffassung der Beklagten aus der Entscheidung des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 21.03.2012 (- 6 Sa 228/11 - juris) anderes ergeben soll, ist der Berufungskammer unverständlich.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2016 - 6 Sa 2218/15

    Einseitige Erledigungserklärung - Hauptsachenerledigung durch Erfüllung zwischen

    Der Widerspruch des Prozessgegners zu dieser Erklärung ist dahin auszulegen, dass weiterhin die Zurückweisung der Berufung beantragt wird und der Gegenpartei die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen ( LAG Rheinland-Pfalz vom 24.05.2012 - 11 Sa 31/12 - juris Rn 30 mwN, LAG Schleswig-Holstein vom 21.03.2012 - 6 Sa 228/11 - juris Rn. 53, mwN; für das Revisionsverfahren BAG vom 06.06.2007 - 4 AZR 411/06 - BAGE 123, 46 ).
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