Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 10.01.2006 - 6 Sa 238/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit außerordentlicher Arbeitgeberkündigungen wegen eines Verdachts auf Diebstahl; Erfordernis des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB in Bezug auf eine Verdachtskündigung sowie Notwendigkeit des Vorliegens eines zerstörten Vertrauensverhältnisses; ...
- Wolters Kluwer
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 626 BGB
Verdachtskündigung - Aufklärungspflicht - zumutbare Maßnahmen
- Judicialis
BGB § 626
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei Verdachtskündigung - Anhörung von Entlastungszeugen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sachverhalt vor Verdachtskündigung aufklären
- yumpu.com (Leitsatz)
Verdachtskündigung, Aufklärungspflicht
- chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer Verdachtskündigung
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg - 11 Ca 1129/04
- ArbG Würzburg, 14.12.2004 - 11 Ca 1129/04
- LAG Nürnberg, 10.01.2006 - 6 Sa 238/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04
Ordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.01.2006 - 6 Sa 238/05
§ 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt BAG vom 06.11.2003, 2 AZR 631/02, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2; BAG vom 10.02.2005, 2 AZR 189/04, EzA § 1 KSchG Verdachtskündigung Nr. 3).Der Verdacht muss zudem dringend sein; es muss für ihn eine große Wahrscheinlichkeit bestehen (eingehend BAG vom 10.02.2005, a.a.O.).
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01
Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.01.2006 - 6 Sa 238/05
Nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, entspricht es den Besonderheiten der Verdachtskündigung, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch einer auf diesen Verdacht gestützten Kündigung verpflichtet ist, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Sachverhalt, der ihn zum Verdacht bestimmt hat, aufzuklären (vgl. etwa BAG vom 26.09.2002, 2 AZR 424/01, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1). - BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02
Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt …
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.01.2006 - 6 Sa 238/05
§ 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt BAG vom 06.11.2003, 2 AZR 631/02, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2; BAG vom 10.02.2005, 2 AZR 189/04, EzA § 1 KSchG Verdachtskündigung Nr. 3).
- ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12
Verhaltensbedingte Kündigung einer Krankenschwester - Verdachtskündigung
Allerdings müssen in diesem Fall (a) starke Verdachtsmomente knapp unterhalb der Schwelle der Gewissheit vorliegen auf objektive Tatsachen gegründet, (b) diese Verdachtsmomente geeignet sein, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und (c) der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen, insbesondere den Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben (BAG v.10.02.2005 - 2 AZR 189/04, NZA 2005, 1056; BAG v.06.11.2003 - 2 AZR 631/02, NZA 2004, 919; BAG v.13.09.1995 - 2 AZR 587/94; BAG v.14.09.1994 - 2AZR 164/94; BAG v.15.05.1986 - 2 AZR 397/85; LAG Nürnberg 10.01.2006 - 6 Sa 238/05; LAG Niedersachsen 06.06.2004 -13 Sa 1998/03; LAG Köln 21.05.2003 - 7 Sa 819/02).