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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14   

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https://dejure.org/2014,48410
LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14 (https://dejure.org/2014,48410)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.11.2014 - 6 Sa 243/14 (https://dejure.org/2014,48410)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. November 2014 - 6 Sa 243/14 (https://dejure.org/2014,48410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 362 Abs 1 BGB, § 387 BGB, § 7 BUrlG
    Darlegungslast - Überstundenvergütung - Urlaub - Aufrechnung

  • IWW

    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § ... 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 5, § 520 ZPO, § 611 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 2, 3 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 362 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, §§ 387, 389 BGB, § 322 Abs. 2 ZPO, § 387 BGB, § 38 Abs 2 EStG, § 26 Abs 3 SGB IV, §§ 286 Abs. 1 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Vergütung von Überstunden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung; Aufrechnung; Behauptungslast, sekundäre; Billigung; Bruttobetrag; Darlegungslast; Duldung; Urlaubsabgeltung; Überstundenvergütung; Aufrechnung brutto gegen brutto

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Vergütung von Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14
    Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung ist erforderlich, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 mwN, zitiert nach juris) .

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass geleistete Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren, trägt der Arbeitnehmer als derjenige, der den Anspruch erhebt (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 15, vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 15 mwN, jeweils zitiert nach juris) .

    Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 21 mwN, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2010 - 9 Sa 599/09

    Aufrechnung überzahlter Bruttovergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14
    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass etwaige Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 38 Abs. 2 EStG und § 26 Abs. 3 SGB IV dem Arbeitnehmer zustehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 26. Februar 2010 - 9 Sa 599/09 - Rn. 18 f. mwN, zitiert nach juris, Staudinger - Gursky (2011) BGB § 387 Rn. 57).

    Eine Verrechnung mit den für andere Zeiträume gezahlten Steuern und Beiträgen ist hierbei nicht möglich (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 26. Februar 2010 - 9 Sa 599/09 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14
    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27, zitiert nach juris) .
  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14
    Die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im Voraus durch eine unwiderrufliche Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird (BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 15; 19. Januar 2010 - 9 AZR 246/09 - Rn. 27; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99

    Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14
    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/02 - Rn. 43; 22. März 2000 - 4 AZR 120/99 - Rn. 12; 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - Rn. 54, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14
    Erklärt der Arbeitgeber die Aufrechnung gegen eine Bruttoforderung, fehlt es insoweit an der Gegenseitigkeit der Forderungen (§ 387 BGB), als der Arbeitnehmer zwar Gläubiger der Bruttolohnforderung ist, sie sich jedoch hinsichtlich der auf die Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Steuer entfallenden Teile auf Zahlung an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger richtet (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR /02 - Rn. 28 unter Verweis auf BAG 07. März 2001 - GS 1/00 -, LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2013 - 6 Sa 414/12 - Rn. 52, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14
    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/02 - Rn. 43; 22. März 2000 - 4 AZR 120/99 - Rn. 12; 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - Rn. 54, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 6 Sa 414/12

    Aufrechnung des Arbeitgebers gegen eine Bruttolohnforderung des Arbeitnehmers -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14
    Erklärt der Arbeitgeber die Aufrechnung gegen eine Bruttoforderung, fehlt es insoweit an der Gegenseitigkeit der Forderungen (§ 387 BGB), als der Arbeitnehmer zwar Gläubiger der Bruttolohnforderung ist, sie sich jedoch hinsichtlich der auf die Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Steuer entfallenden Teile auf Zahlung an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger richtet (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR /02 - Rn. 28 unter Verweis auf BAG 07. März 2001 - GS 1/00 -, LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2013 - 6 Sa 414/12 - Rn. 52, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass auch bei einer Aufrechnung brutto gegen brutto nicht sichergestellt ist, dass dem Arbeitnehmer tatsächlich der pfändungsfreie Betrag verbleibt, weil sich dieser nur aus dem Nettobetrag bestimmen lässt ( vgl. LAG Berlin-Brandenburg 21 Sa 866/13 Rn. 130 mwN, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.05.1988 - VIII ZR 18/88

    Umfang der Rechtskraft bei Hilfsaufrechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 243/14
    Es kann daher dahinstehen, ob das Arbeitsgericht die Zulässigkeit der Aufrechnung bewusst offen gelassen hat und bereits deshalb nicht rechtskräftig über die Gegenforderung entschieden wäre (vgl. BGH 25. Mai 1988 - VIII ZR 18/88 - Rn. 2 zitiert nach juris).
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 246/09

    Berechnung von Urlaubsansprüchen im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 6 Sa 402/14

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubter Wettbewerb - Auskunftspflicht - Treu und

    Der Arbeitgeber kann gegen Bruttolohnforderungen des Arbeitnehmers nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Höhe der Abzüge ist bekannt; aufgerechnet werden kann nur gegen Nettolohnforderungen des Arbeitnehmers (LAG Rheinland-Pfalz 11. November 2014 - 6 Sa 243/14 -, Rn. 55 mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 39/18

    Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers - Arbeitsverhältnis -

    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - Rn. 54 mwN, LAG Rheinland-Pfalz 11. November 2014 - 6 Sa 243/14 - Rn. 55 mwN) .

    Erklärt der Arbeitgeber die Aufrechnung gegen eine Bruttoforderung, fehlt es insoweit an der Gegenseitigkeit der Forderungen (§ 387 BGB), als der Arbeitnehmer zwar Gläubiger der Bruttolohnforderung ist, sie sich jedoch hinsichtlich der auf die Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Steuer entfallenden Teile auf Zahlung an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger richtet (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR /02 - Rn. 28; LAG Rheinland-Pfalz 11. November 2014 - 6 Sa 243/14 - Rn. 55) .

    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass etwaige Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 38 Abs. 2 EStG und § 26 Abs. 3 SGB IV dem Arbeitnehmer zustehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 11. November 2014 - 6 Sa 243/14 - Rn. 56 mwN) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 168/16

    Annahmeverzug - Auslegung einer Vergütungsvereinbarung - übliche Vergütung

    Erklärt der Arbeitgeber die Aufrechnung gegen eine Bruttoforderung, fehlt es insoweit an der Gegenseitigkeit der Forderungen (§ 387 BGB), als der Arbeitnehmer zwar Gläubiger der Bruttolohnforderung ist, sie sich jedoch hinsichtlich der auf die Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Steuer entfallenden Teile auf Zahlung an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger richtet (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR /02 - Rn. 28 unter Verweis auf BAG 07. März 2001 - GS 1/00 - vgl. insgesamt LAG Rheinland-Pfalz 11. November 2014 - 6 Sa 243/14 -, Rn. 55 mwN, 15. März 2013 - 6 Sa 414/12 - Rn. 52, auch: 27. Januar 2015 - 6 Sa 402/14 - Rn. 72; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 324/20

    Urlaubsabgeltung - Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers - Aufrechnung

    Erklärt der Arbeitgeber die Aufrechnung gegen eine Bruttolohnforderung, fehlt es insoweit an der Gegenseitigkeit der Forderungen (§ 387 BGB), als der Arbeitnehmer zwar Gläubiger der Bruttolohnforderung ist, sie sich jedoch hinsichtlich der auf die Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Steuer entfallenden Teile auf Zahlung an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger richtet (vgl. BAG 19.02.2004 - 6 AZR 664/02 - Rn. 28; LAG Rheinland-Pfalz 11.11.2014 - 6 Sa 243/14 - Rn. 55 mwN).
  • ArbG Bochum, 21.08.2020 - 5 Ca 705/19

    Umfang der Darlegungslast eines Arbeitsnehmers bei geleisteten Überstunden

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass geleistete Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren, trägt der Arbeitnehmer als derjenige, der den Anspruch erhebt (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.11.2014 - 6 Sa 243/14 - Juris, mit weiteren Nachweisen).
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