Weitere Entscheidung unten: LAG Thüringen, 24.06.2015

Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46068
LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14 (https://dejure.org/2015,46068)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.11.2015 - 6 Sa 254/14 (https://dejure.org/2015,46068)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. November 2015 - 6 Sa 254/14 (https://dejure.org/2015,46068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 626 BGB, § 1 KSchG
    Außerordentliche/verhaltensbedingte Kündigung

  • IWW

    § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG, § ... 626 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 616 Satz 1 BGB, §§ 8 Abs. 2, 64 ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 323 Abs. 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 626 BGB, § 286 ZPO, § 622 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 622 Abs. 2, Abs. 5 Satz 3 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1
    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Einzelfallentscheidung betr. außerordentliche/ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers mit Leitungsfunktion wegen Falschangaben bei der Zeiterfassung und Abgabe unrichtiger eidesstattlicher Versicherungen.

  • rechtsportal.de

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines technischen Bereichsleiters "Infrastruktur" bei Versäumung der Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewusst falscher Speesenabrechnung rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
    Es liegt aber bereits dann vor, wenn die Unrichtigkeit und der auf ihr beruhende rechtswidrige Erfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen wird (BAG 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihrer wirtschaftlichen Folgen - der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 18, 22 zu § 626 Abs. 1 BGB).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
    Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine ihm gegenüber dem Arbeitgeber bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme gem. § 241 Abs. 2 BGB (BAG 09.06.2011 - {{Korr|2 AZR 381/14|2 AZR 381/10} - Rn. 14).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
    Die vorsätzlich erfolgte Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber stellt sogar einen wichtigen Grund an sich i.S.d. § 626 BGB für den Ausspruch einer (außerordentlichen) Kündigung dar (BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04; 31.07.2014 - 2 AZR 434/13).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
    Zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information gehört auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsame Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen können (BAG 19.07.2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 41).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
    Die vorsätzlich erfolgte Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber stellt sogar einen wichtigen Grund an sich i.S.d. § 626 BGB für den Ausspruch einer (außerordentlichen) Kündigung dar (BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04; 31.07.2014 - 2 AZR 434/13).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (BAG 25.11.2010 - 2 AZR 171/09 - Rn. 15).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 249/83

    Lohnfortzahlung - Amtliche Termine - Gerichtstermin - Staatsbürgerliche Pflichten

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
    Insoweit kann dahinstehen, ob dem Kläger tatsächlich ein Anspruch auf Arbeitsvergütung aus § 616 Satz 1 BGB zusteht (dazu BAG 04.09.1985 - 7 AZR 249/83).
  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
    Der aus § 622 Abs. 2 BGB folgende Kündigungstermin (Monatsende) steht hingegen nicht zur Disposition der Parteien (BAG 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 29).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
    Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine ihm gegenüber dem Arbeitgeber bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme gem. § 241 Abs. 2 BGB (BAG 09.06.2011 - {{Korr|2 AZR 381/14|2 AZR 381/10} - Rn. 14).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 25.10.2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 13, 14; 24.05.2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16, 17).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

  • SG Düsseldorf, 31.03.2016 - S 18 AS 4381/15
    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. November 2015 - 6 Sa 254/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 24.06.2015 - 6 Sa 254/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,64878
LAG Thüringen, 24.06.2015 - 6 Sa 254/14 (https://dejure.org/2015,64878)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 24.06.2015 - 6 Sa 254/14 (https://dejure.org/2015,64878)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 6 Sa 254/14 (https://dejure.org/2015,64878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,64878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 615 BGB, § 611 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Abschaffung einer Dauernachtschicht durch Betiebsvereinbarung hinsichtlich der Verpflichtung, den Arbeitnehmer in der Nachtschicht zu beschäftigen und zur Zahlung einer Nachtschichtzulage

  • Justiz Thüringen

    Nachtschichtzulage - Abschaffung der Dauernachtschicht

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 615 S. 1; BGB § 611
    Rechtsfolgen der Abschaffung einer Dauernachtschicht durch Betiebsvereinbarung hinsichtlich der Verpflichtung, den Arbeitnehmer in der Nachtschicht zu beschäftigen und zur Zahlung einer Nachtschichtzulage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82
    Auszug aus LAG Thüringen, 24.06.2015 - 6 Sa 254/14
    Der Empfänger darf sich nicht einfach auf den wörtlichen Sinn der Erklärung verlassen, sondern muss seinerseits unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände, die dafür von Bedeutung sein können, danach trachten, das Gemeinte zu erkennen (BAG 12.01.1984, 2 AZR 366/82).

    Auf etwa fehlende Gesetzeskenntnis des Klägers individuell kommt es nicht an, denn der Umstand der Existenz des Betriebsrats und dass dieser mit dem Arbeitgeber zusammen Arbeitszeitregelungen trifft, sind Umstände die ein verständiger Arbeitnehmer erkennen kann und berücksichtigen muss, um das tatsächlich mit der Vertragsformulierung Gewollte zu erkennen (vgl. BAG 12.01.1984, 2 AZR 366/82).

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus LAG Thüringen, 24.06.2015 - 6 Sa 254/14
    Dabei ist sowohl die Verständnismöglichkeit des Empfängers als auch das Interesse des Erklärenden daran zu berücksichtigen, dass sich der Empfänger darum bemüht, die Erklärung nicht misszuverstehen (BAG 15.12.2005, 2 AZR 148/05, NZA 2006, 791).

    Die Auslegung hat sich dabei an dem Grundsatz auszurichten, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BAG 15.12.2005, aaO mwN) .

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus LAG Thüringen, 24.06.2015 - 6 Sa 254/14
    Somit bleibt es bei dem Ergebnis, dass der Arbeitsvertrag betriebsvereinbarungsoffen gestaltet war und zwar ausdrücklich, so dass es auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (05.03.2013, 1 AZR 417/12, NZA 2013, 916), welche dieses Ergebnis noch näher legt, nicht ankommt, so dass sich die Kammer auch nicht mit der Kritik von Preis und Ulber (NZA 2014, 6) auseinandersetzen muss.
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne

    Auszug aus LAG Thüringen, 24.06.2015 - 6 Sa 254/14
    Ein solcher Anspruch wäre denkbar, wenn der Kläger einen Anspruch auf Beschäftigung in einer Dauernachtschicht hätte, denn er hat seine Arbeitsleistung für den Einsatz in einer Dauernachtschicht angeboten, die Beklagte hat ihn nicht in Dauernachtschicht beschäftigt; der Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Nachzulage wäre von einem etwaigen Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung umfasst (BAG 18.09.2002, 1 AZR 668/01, AP BGB § 615 Nr. 99).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94

    Eingruppierung einer Vorzimmersekretärin in die Vergütungsgruppe VI des

    Auszug aus LAG Thüringen, 24.06.2015 - 6 Sa 254/14
    Hinzukommen müssen weitere Umstände, die darauf hindeuten, dass es nicht zu einer anderen Art des Einsatzes kommen werde (BAG 24.04.1996, 5 AZR 1032/94 unter II. 2. e) der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht