Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 30.08.2005

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 04.10.2005 - 6 Sa 263/05   

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LAG Nürnberg, 04.10.2005 - 6 Sa 263/05 (https://dejure.org/2005,7313)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 04.10.2005 - 6 Sa 263/05 (https://dejure.org/2005,7313)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 6 Sa 263/05 (https://dejure.org/2005,7313)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    BayPVG Art. 77 Abs. 4 BetrVG § 102 Abs. 1 KSchG § 1 Abs. 3 SGB IX § 90 Abs. 2a
    EBayPVG, BetrVG, KSchG, SGB IX

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Personalvertretung - Kündigung - Schwerbehinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Nichtberatung der Kündigung mit dem Personalrat; Folgen eines Widerspruchs des Personalrats gegen die Kündigung; Beteiligung des Personalrats bei Kündigungen; Erforderlicher Zusammenhang zwischen der dem Personalrat mitgeteilten ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    Art. 77 Abs. 4 BayPVG; § 102 Abs. 1 BetrVG, § 1 Abs. 3 KSchG; § 90 Abs. 2a SGB IX
    Personalvertretung - Kündigung - Schwerbehinderung

  • Judicialis

    BayPVG Art. 77 Abs. 4; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; SGB IX § 90 Abs. 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretung, Kündigung, Schwerbehinderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Personalratsanhörung, Beratungspflicht, Zeitraum zwischen Anhörung und Kündigungsausspruch, vorsorgliche Beteiligung des Integrationsamtes, soziale Auswahl, Punkteschema und Schwerbehinderung, Erhöhung des Behindertengrades nach Widerspruch

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 65/99

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.10.2005 - 6 Sa 263/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist jedoch dann von einem Wunsch des Personalrats nach Erörterung der Angelegenheit auszugehen, wenn dieser gegen die beabsichtigte Kündigung Einwendungen erhebt und dieser widerspricht (BAG vom 03.02.1982, 7 AZR 907/79, AP Nr. 1 zu § 72 BPersVG; BAG vom 20.01.2000, 2 AZR 65/99, EzA § 2 KSchG Nr. 39; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 7. Aufl. 2004, §§ 72, 79, 108 Abs. 2 BPersVG Rn. 34).

    Schon dies macht die Kündigung nach Art. 77 Abs. 4 BayPVG, der die Unwirksamkeit auch für eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung anordnet, unwirksam (so ausdrücklich BAG vom 20.01.2000, a.a.O., unter II.2.c. am Ende der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.10.2005 - 6 Sa 263/05
    Der Arbeitgeber muss dem Mitbestimmungsgremium die Gründe für seine Kündigungsabsicht derart umfassend mitteilen, dass dieses ohne eigene Nachforschungen in der Lage ist, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild hiervon zu machen (vgl. etwa BAG vom 05.12.2002, 2 AZR 697/01, EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 52).

    Hätte die Beklagte also mitgeteilt, sie halte eine solche Sozialauswahl nicht für erforderlich, dann wäre diese Rechtsauffassung zwar als falsch anzusehen; an der Anhörung des Personalrats würde diese Kündigung aber nicht scheitern (BAG vom 07.11.1996, 2 AZR 720/95, zitiert nach juris; BAG vom 05.12.2002, a.a.O.).

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.10.2005 - 6 Sa 263/05
    Sie hat weder mitgeteilt, dass eine Sozialauswahl ihrer Ansicht nach nicht erforderlich sei (so im Fall des BAG vom 24.02.2000, 8 AZR 167/99, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 104), noch ist dies aus den Umständen erkennbar.
  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.10.2005 - 6 Sa 263/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist jedoch dann von einem Wunsch des Personalrats nach Erörterung der Angelegenheit auszugehen, wenn dieser gegen die beabsichtigte Kündigung Einwendungen erhebt und dieser widerspricht (BAG vom 03.02.1982, 7 AZR 907/79, AP Nr. 1 zu § 72 BPersVG; BAG vom 20.01.2000, 2 AZR 65/99, EzA § 2 KSchG Nr. 39; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 7. Aufl. 2004, §§ 72, 79, 108 Abs. 2 BPersVG Rn. 34).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89

    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.10.2005 - 6 Sa 263/05
    Nach dem Zweck des Anhörungsverfahrens, dem Mitbestimmungsgremium Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann grundsätzlich ein Anhörungsverfahren nur für diejenige Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (BAG vom 11.10.1989, 2 AZR 88/89, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 78).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95

    Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.10.2005 - 6 Sa 263/05
    Hätte die Beklagte also mitgeteilt, sie halte eine solche Sozialauswahl nicht für erforderlich, dann wäre diese Rechtsauffassung zwar als falsch anzusehen; an der Anhörung des Personalrats würde diese Kündigung aber nicht scheitern (BAG vom 07.11.1996, 2 AZR 720/95, zitiert nach juris; BAG vom 05.12.2002, a.a.O.).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Dagegen bleibt nach § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX bei bestehender Schwerbehinderung der Sonderkündigungsschutz trotz fehlenden Nachweises bestehen, wenn der Antrag so frühzeitig vor Kündigungszugang gestellt worden ist, dass eine Entscheidung vor Ausspruch der Kündigung - bei ordnungsgemäßer Mitwirkung des Antragstellers - binnen der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX möglich gewesen wäre (Senat 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - DB 2007, 1702; so auch ErfK/Rolfs 7. Aufl. § 90 SGB IX Rn. 5; Bitzer NZA 2006, 1082; Lorenz FA 2007, 198; Rolfs/Barg BB 2005, 1678; Göttling NZA-RR 2007, 281; LAG Köln 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133; LAG Düsseldorf 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAG Düsseldorf 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - LAG Nürnberg 4. Oktober 2005 - 6 Sa 263/05 - aA KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53d; Schlewing NZA 2005, 1218; Griebeling NZA 2005, 494; Grimm/Brock/Windeln DB 2005, 282; OVG Rheinland-Pfalz 7. März 2006 - 7 A 11298/05 - NZA 2006, 1108).
  • VG Arnsberg, 20.11.2007 - 11 K 3670/06

    Rechtzeitiger Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft -

    vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 16.02.2007, aaO.; LArbG Nürnberg, Urteil vom 04.10.2005 - 6 Sa 263/05 -, JURIS.
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https://dejure.org/2005,32308
LAG Nürnberg, 30.08.2005 - 6 Sa 263/05 (https://dejure.org/2005,32308)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30.08.2005 - 6 Sa 263/05 (https://dejure.org/2005,32308)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30. August 2005 - 6 Sa 263/05 (https://dejure.org/2005,32308)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 65/99

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.08.2005 - 6 Sa 263/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist jedoch dann von einem Wunsch des Personalrats nach Erörterung der Angelegenheit auszugehen, wenn dieser gegen die beabsichtigte Kündigung Einwendungen erhebt und dieser widerspricht ( BAG vom 03.02.1982, 7 AZR 907/79 , AP Nr. 1 zu § 72 BPersVG; BAG vom 20.01.2000, 2 AZR 65/99 , EzA § 2 KSchG Nr. 39; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 7. Aufl. 2004, §§ 72, 79, 108 Abs. 2 BPersVG Rn. 34).

    Schon dies macht die Kündigung nach Art. 77 Abs. 4 BayPVG, der die Unwirksamkeit auch für eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung anordnet, unwirksam (so ausdrücklich BAG vom 20.01.2000, a.a.O., unter II.2.c. am Ende der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.08.2005 - 6 Sa 263/05
    Der Arbeitgeber muss dem Mitbestimmungsgremium die Gründe für seine Kündigungsabsicht derart umfassend mitteilen, dass dieses ohne eigene Nachforschungen in der Lage ist, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild hiervon zu machen (vgl. etwa BAG vom 05.12.2002, 2 AZR 697/01 , EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 52).

    Hätte die Beklagte also mitgeteilt, sie halte eine solche Sozialauswahl nicht für erforderlich, dann wäre diese Rechtsauffassung zwar als falsch anzusehen; an der Anhörung des Personalrats würde diese Kündigung aber nicht scheitern ( BAG vom 07.11.1996, 2 AZR 720/95 , zitiert nach juris; BAG vom 05.12.2002, a.a.O.).

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.08.2005 - 6 Sa 263/05
    Sie hat weder mitgeteilt, dass eine Sozialauswahl ihrer Ansicht nach nicht erforderlich sei (so im Fall des BAG vom 24.02.2000, 8 AZR 167/99 , EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 104), noch ist dies aus den Umständen erkennbar.
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95

    Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.08.2005 - 6 Sa 263/05
    Hätte die Beklagte also mitgeteilt, sie halte eine solche Sozialauswahl nicht für erforderlich, dann wäre diese Rechtsauffassung zwar als falsch anzusehen; an der Anhörung des Personalrats würde diese Kündigung aber nicht scheitern ( BAG vom 07.11.1996, 2 AZR 720/95 , zitiert nach juris; BAG vom 05.12.2002, a.a.O.).
  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.08.2005 - 6 Sa 263/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist jedoch dann von einem Wunsch des Personalrats nach Erörterung der Angelegenheit auszugehen, wenn dieser gegen die beabsichtigte Kündigung Einwendungen erhebt und dieser widerspricht ( BAG vom 03.02.1982, 7 AZR 907/79 , AP Nr. 1 zu § 72 BPersVG; BAG vom 20.01.2000, 2 AZR 65/99 , EzA § 2 KSchG Nr. 39; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 7. Aufl. 2004, §§ 72, 79, 108 Abs. 2 BPersVG Rn. 34).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89

    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.08.2005 - 6 Sa 263/05
    Nach dem Zweck des Anhörungsverfahrens, dem Mitbestimmungsgremium Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann grundsätzlich ein Anhörungsverfahren nur für diejenige Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist ( BAG vom 11.10.1989, 2 AZR 88/89 , EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 78).
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