Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 6 Sa 278/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG
Außerordentliche Kündigung - Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weitergabe von Verbindungsdaten und der von Lieferanten eingeräumten Vorzugspreise stellt einen wichtigen Grund für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung dar; Außerordentliche Kündigung bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Verrat von Betriebs- und ...
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Arbeitnehmerkündigung - Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lto.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht zulässig
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung bei Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht rechtfertigt außerordentliche Kündigung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Preisgabe von Informationen ist Arbeitsvertragsverletzung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Verrat von Betriebsgeheimnissen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei Verrat von Betriebsgeheimnissen // Abmahnung ist nicht erforderlich
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 16.03.2011 - 9 Ca 1547/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 6 Sa 278/11