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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 6 Sa 278/11   

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https://dejure.org/2011,6894
LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 6 Sa 278/11 (https://dejure.org/2011,6894)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.09.2011 - 6 Sa 278/11 (https://dejure.org/2011,6894)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. September 2011 - 6 Sa 278/11 (https://dejure.org/2011,6894)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG
    Außerordentliche Kündigung - Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitergabe von Verbindungsdaten und der von Lieferanten eingeräumten Vorzugspreise stellt einen wichtigen Grund für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung dar; Außerordentliche Kündigung bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Verrat von Betriebs- und ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Arbeitnehmerkündigung - Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht zulässig

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisgabe von Informationen ist Arbeitsvertragsverletzung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Verrat von Betriebsgeheimnissen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Verrat von Betriebsgeheimnissen // Abmahnung ist nicht erforderlich

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Verfahrensgang

 
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