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   LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12   

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LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12 (https://dejure.org/2012,38018)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2012 - 6 Sa 283/12 (https://dejure.org/2012,38018)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 283/12 (https://dejure.org/2012,38018)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 BetrAVG, § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 LPVG NW
    Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Altersversorgung; Abschaffung des vorzeitigen Altersrentenbezugs für Frauen in der gesetzlichen Rente; Keine ergänzende Vertragsauslegung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 BetrAVG, § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 LPVG NW
    Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Abschaffung des vorzeitigen Altersrentenbezugs für Frauen in der gesetzlichen Rente; Keine ergänzende Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
    (a)Der Begriff "Gestaltung des Entgelts" setzt die Schaffung oder Änderung eines vom Einzelfall losgelösten, gruppenbezogenen Systems voraus (vgl. für den Begriff "Lohngestaltung" in § 79 Abs. 1 Nr. 5 LPVG B-W: BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 357/97 - AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg).

    (b)Der in § 79 Abs. 4 S.1 Nr. 5 LPVG NW verwandte Begriff "Entgelt" umfasst ebenso wie der Begriff "Lohn" in § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG und § 79 Abs. 1 Nr. 5 LPVG B-W jede vermögenswerte Leistung des Arbeitgebers aus Anlass des Arbeitsverhältnisses, wozu nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die betriebliche Altersversorgung zählt (vgl. BAG v. 28.07.1998 a.a.O.; BAG v. 16.02.1993 - 3 ABR 29/92 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).

    Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats soll ebenso wie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats die Arbeitnehmer vor einer einseitig an den Interessen des Arbeitgebers ausgerichteten Lohngestaltung schützen, für ein angemessenes, durchsichtiges Lohngefüge sorgen und die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sichern (BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 357/97 - AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg).

    Dementsprechend ist auch die Anpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage ohne Beteiligung des Personalrats unwirksam (vgl. zu § 79 Abs. 1 Nr. 5 PersVG BW: BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 357/97 - AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg; zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: BAG v. 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972; BAG v. 26.10.2000 - 3 AZR 570/99 - juris; BAG v. 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG v. 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 - a.a.O., Rn. 28).

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 570/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
    (c) Im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsrechts ist anerkannt, dass die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, auch bei einer Störung der Geschäftsgrundlage, der Mitbestimmung des Betriebsrats bedarf (vgl. BAG v. 26.09.2000 - 3 AZR 570/99 - zitiert nach juris; BAG v. 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG v. 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Allerdings sind Eingriffe dann mitbestimmungsfrei, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kein abweichender Leistungsplan aufgestellt werden kann (vgl. BAG v. 26.09.2000 - 3 AZR 570/99 - zitiert nach juris).

    Dementsprechend ist auch die Anpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage ohne Beteiligung des Personalrats unwirksam (vgl. zu § 79 Abs. 1 Nr. 5 PersVG BW: BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 357/97 - AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg; zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: BAG v. 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972; BAG v. 26.10.2000 - 3 AZR 570/99 - juris; BAG v. 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG v. 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 - a.a.O., Rn. 28).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
    Insoweit beruft sich die Beklagte auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - zu den Auswirkungen des Verschiebens der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf den Anspruchsbeginn einer betrieblichen Altersversorgung.

    Sie kann sich vielmehr, wie vorliegend, auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn.19, zitiert nach juris; BAG v. 10.02.2009 - 3 AZR 653/07 - Rn.12, EzA Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht ausgeführt hat, bei Gesamtversorgungssystemen werde man regelmäßig nicht zu dem Ergebnis kommen, dass der Arbeitgeber die Betriebsrente bereits zu einem Zeitpunkt zahlen wolle, in dem eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beansprucht und damit auch nicht angerechnet werden könne (vgl. BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 50, zitiert nach juris), kann dies nur für solche Altersversorgungen gelten, die an die bisherige Regelaltersgrenze "Vollendung des 65. Lebensjahres" anknüpfen.

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 731/09

    Betriebsrente - Verrechnung von Leistungen anderer Versorgungsträger

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
    Umstände, die nur eine einzelne Vertragspartei betreffen, sind dagegen nur zu berücksichtigen, wenn es darum geht, zu ermitteln, ob im konkreten Einzelfall die Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden haben (BAG v. 13.12.2011 - 3 AZR 731/09 - Rn. 25, NZA-RR 2012, 316; vgl. zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BAG v. 18.05.2010 - 3 AZR 373/08 - Rn.50 f., AP Nr. 37 zu § 66 ArbGG 1979).

    Betriebsvereinbarungen sind nur wegen ihres normativen Charakters wie Gesetze und Tarifverträge auszulegen (vgl. BAG v. 13.12.2011 a.a.O., Rn. 24).

    Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen kann allerdings nur auf solche Umstände abgestellt werden, die nicht nur einzelne Vertragspartner betreffen, sondern einen generellen Willen des Verwenders erkennen lassen (vgl. allgemein zu berücksichtigungsfähigen Umständen: BAG v. 13.12.2011 - 3 AZR 731/09 - Rn. 25, NZA-RR 2012, 316).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
    Eine planwidrige Unvollständigkeit liegt dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG v. 17.04.2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 24, zitiert nach juris; BAG v. 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - Rn. 28, zitiert nach juris; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 -, Rn. 21, NZA 2010, S. 572; BAG v. 09.12.2008 - 3 AZR 431/07 - zitiert nach juris, Rn. 25, 26).

    Die ergänzende Vertragsauslegung im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat sich zu orientieren an einem objektiv-generalisierenden, am Willen und Interesse der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise ausgerichteten Maßstab, und nicht nur an dem der konkret beteiligten Personen (BAG v. 06.07.2011 a.a.O., Rn. 33; BGH v. 07.03.1989 - KZR 15/87 - zu II 1 der Entscheidungsgründe, BGHZ 107, 273).

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03

    Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
    Die ergänzende Vertragsauslegung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollten, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (BGH v. 02.07.2004 - V ZR 209/03 - NJW-RR 2005, 206).

    Es kommt dann allenfalls eine Anpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht (vgl. BGH v. 02.07.2004 a.a.O.; MünchKomm-BGB/Busche, § 133 Rn. 22).

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
    (c) Im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsrechts ist anerkannt, dass die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, auch bei einer Störung der Geschäftsgrundlage, der Mitbestimmung des Betriebsrats bedarf (vgl. BAG v. 26.09.2000 - 3 AZR 570/99 - zitiert nach juris; BAG v. 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG v. 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Dementsprechend ist auch die Anpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage ohne Beteiligung des Personalrats unwirksam (vgl. zu § 79 Abs. 1 Nr. 5 PersVG BW: BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 357/97 - AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg; zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: BAG v. 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972; BAG v. 26.10.2000 - 3 AZR 570/99 - juris; BAG v. 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG v. 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 - a.a.O., Rn. 28).

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
    Maßnahmen zum Nachteil von Arbeitnehmern, die unter Verletzung von Mitbestimmungsrechten durchgeführt werden, sind unwirksam (Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. zum Betriebsverfassungsgesetz: BAG v. 19.08.2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 29, AP Nr. 82 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG v. 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972).

    Dementsprechend ist auch die Anpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage ohne Beteiligung des Personalrats unwirksam (vgl. zu § 79 Abs. 1 Nr. 5 PersVG BW: BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 357/97 - AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg; zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: BAG v. 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972; BAG v. 26.10.2000 - 3 AZR 570/99 - juris; BAG v. 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG v. 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 - a.a.O., Rn. 28).

  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
    (c) Im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsrechts ist anerkannt, dass die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, auch bei einer Störung der Geschäftsgrundlage, der Mitbestimmung des Betriebsrats bedarf (vgl. BAG v. 26.09.2000 - 3 AZR 570/99 - zitiert nach juris; BAG v. 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG v. 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Dementsprechend ist auch die Anpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage ohne Beteiligung des Personalrats unwirksam (vgl. zu § 79 Abs. 1 Nr. 5 PersVG BW: BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 357/97 - AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg; zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: BAG v. 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972; BAG v. 26.10.2000 - 3 AZR 570/99 - juris; BAG v. 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG v. 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 - a.a.O., Rn. 28).

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01

    Änderung von Versorgungsregelungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Auslegung der Versorgungsordnung ist dementsprechend weder der Abschluss des Arbeitsvertrages noch der Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern die Errichtung der einzelvertraglich übernommenen Versorgungsordnung (BAG v. 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Überversorgung; BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 268).

    Aus diesem Grundsatz kann zwar gegebenenfalls abgeleitet werden, dass einer Anpassung unter den Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage kein schutzwürdiges Vertrauen der betroffenen Arbeitnehmer entgegen steht (vgl. BAG v. 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Überversorgung).

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

  • BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92

    Mitbestimmung bei Auswahl von Versicherungsunternehmen

  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 803/09

    Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 273/03

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Streitigkeiten aus einem

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95

    Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10

    Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12

    Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 283/12 - aufgehoben.
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