Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 22.01.2020 - 6 Sa 297/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 626 Abs. 1, Abs. 2
Bewusste Falschangabe eines Arbeitnehmers in einem Rechtsstreit ist wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung - IWW
§ 64 Abs. 1, Abs. 2 b, 2 c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 241 Absatz 2 BGB, § 626 Absatz 2 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 626 BGB
Kündigung - Prozessbetrug - rewis.io
Bewusste Falschangabe ist wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung Arbeitnehmer bei bewusst falschem Tatsachenvortrag im Prozess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
- rechtsportal.de
BGB § 241 Abs. 2
Prozessbetrug als Grund für eine fristlose Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Versuchter Prozessbetrug als Kündigungsgrund
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Falsche Angaben vor Gericht als Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen versuchtem Prozessbetrug
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 10.04.2019 - 5 Ca 807/18
- LAG Nürnberg, 22.01.2020 - 6 Sa 297/19
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 18.10.2021 - 16 Sa 380/20
Fristlose Kündigung bei Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit
Die vorsätzlich unwahre Sachverhaltsdarstellung in einem gerichtlichen Verfahren rechtfertigt regelmäßig die außerordentliche Kündigung, da dies das notwendige Vertrauensverhältnis erheblich stört und der Erklärende nicht davon ausgehen kann, dass die Gegenseite solches hinnehmen würde (Landesarbeitsgericht NürnC 22. Januar 2020 -6 Sa 297/19- Rn. 48, 49). - LAG Sachsen, 06.02.2023 - 2 Sa 170/21
Entgeltfortzahlung - gesetzlicher Feiertag - rechtswidriges Dienstplanschema - …
Hierzu gehört auch noch, dass die objektiv wahrheitswidrige Erklärung auch von dem Bewusstsein getragen ist, dass mit ihr das Gericht zu einer positiven Entscheidung zugunsten des Erklärenden bewegt werden kann (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 22.01.2020 - 6 Sa 297/19 -, Rn. 48, juris).