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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2004 - 6 Sa 310/04   

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https://dejure.org/2004,18604
LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2004 - 6 Sa 310/04 (https://dejure.org/2004,18604)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.08.2004 - 6 Sa 310/04 (https://dejure.org/2004,18604)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. August 2004 - 6 Sa 310/04 (https://dejure.org/2004,18604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines Urlaubsabgeltungsanspruchs bezüglich einer Arzthelferin ohne schriftliche Vertragsvereinbarung; Voraussetzungen für eine persönliche Abhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2004 - 6 Sa 310/04
    Die Kammer hat die Revision gem. § 72 Abs. 2 ArbGG zugelassen, weil die Berufungskammer davon ausgeht, dass es sich bei den von der Klägerin verrichteten Nachtwachen nicht um so genannte 1-Tagesverhältnisse handelt, die sich mit der Arbeitsleistung an dem jeweils betreffenden Tag erschöpft haben, so dass ein Dauerschuldverhältnis begründet wurde, nämlich ein Dienstvertrag, in dem die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person für die Beklagte tätig geworden ist und eine Divergenz zu der Entscheidung vom 31.07.2002 (BAG, Az.: 7 AZR 181/01) bestehen kann, ebenso wie zu der Entscheidung vom 16.04.2003 (BAG, Az.: 7 AZR 187/02), weil die Kammer hier die Einzeldienste zu einem Gesamtdienstvertrag zusammengerechnet hat.
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2004 - 6 Sa 310/04
    Die Kammer hat die Revision gem. § 72 Abs. 2 ArbGG zugelassen, weil die Berufungskammer davon ausgeht, dass es sich bei den von der Klägerin verrichteten Nachtwachen nicht um so genannte 1-Tagesverhältnisse handelt, die sich mit der Arbeitsleistung an dem jeweils betreffenden Tag erschöpft haben, so dass ein Dauerschuldverhältnis begründet wurde, nämlich ein Dienstvertrag, in dem die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person für die Beklagte tätig geworden ist und eine Divergenz zu der Entscheidung vom 31.07.2002 (BAG, Az.: 7 AZR 181/01) bestehen kann, ebenso wie zu der Entscheidung vom 16.04.2003 (BAG, Az.: 7 AZR 187/02), weil die Kammer hier die Einzeldienste zu einem Gesamtdienstvertrag zusammengerechnet hat.
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. August 2004 - 6 Sa 310/04 - wird zurückgewiesen.

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. August 2004 - 6 Sa 310/04 - wird zur Klarstellung neu gefasst:.

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