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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12, 6 Sa 350/12   

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https://dejure.org/2012,19456
LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12, 6 Sa 350/12 (https://dejure.org/2012,19456)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.2012 - 6 Sa 251/12, 6 Sa 350/12 (https://dejure.org/2012,19456)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 6 Sa 251/12, 6 Sa 350/12 (https://dejure.org/2012,19456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 152 SGB 5, § 153 SGB 5, § 150 Abs 2 S 1 SGB 5
    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach Schließung der City BKK - Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten - Vertrag zu Gunsten Dritter

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 157 BGB, § 311a BGB, § 328 BGB, § 5 AGBG, § 23 Abs 1 AGBG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Erklärung des Landes Berlin anlässlich der Übernahme eines Arbeitnehmers in ein Beschäftigungsverhältnis mit einer neu gegründeten Betriebskrankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Erklärungdes Landes Berlinanlässlich der Übernahmeeines Arbeitnehmers inein Beschäftigungsverhältnis mit einerneu gegründeten Betriebskrankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99

    Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12
    1.2.3.1.1 Tarifvertragsparteien sind rechtlich in der Lage, gemäß § 328 Abs. 1 BGB auch Koalitionsverträge zu Gunsten Dritter zu schließen ( BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328 = AP TVG § 2 Nr. 54 zu II 3 der Gründe ).
  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12
    1.2.1.3.7 Schließlich war anders als bei der Einräumung eines Rückkehrrechts für Arbeitnehmer, die im Wege der Ausgliederung zu einer Konzerntochter wechseln ( dazu BAG, Urteil vom 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 26 zu II 3 der Gründe ) schon mit dem Wechsel zur BKK B. als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verbunden gewesen, dass der Beklagte auf deren Geschäftsführung keinen nennenswerten Einfluss mehr ausüben konnte, wie dieser selbst vorgebracht hat.
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12
    Soweit eine Wiedereinstellungspflicht in einer vom Beklagten herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ( Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 R 21 ) als Nebenpflicht bezeichnet worden ist, lässt sich daraus nicht die Annahme einer Nebenabrede herleiten.
  • LAG Düsseldorf, 27.03.2007 - 6 Sa 227/07

    Klage auf Annahme des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages aufgrund

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12
    Ein Rückkehrrecht ist lediglich auf die Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses gerichtet, nicht dagegen auf eine Fortsetzung des früher auf einen Dritten übergegangenen Arbeitsverhältnisses ( LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2007 - 6 Sa 227/07 - juris R 75 ).
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12
    Mit dieser gesetzlichen Neuregelung durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26.11.2001 ist auch die rückwirkende Begründung eines Arbeitsverhältnisses möglich geworden ( BAG, Urteil vom 09.02.2011 - 7 AZR 91/10 - AP BGB § 307 Nr. 52 R 26 bis 27 ).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12
    Diese § 305c Abs. 2 BGB 2002 inhaltlich entsprechende Auslegungsregel fand aufgrund teleologischer Reduktion des § 23 Abs. 1 AGB-G auf die Auslegung vorformulierter Vereinbarungen auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts Anwendung ( ArbG Berlin, Urteil vom 19.10.1981 - 40 Ca 218/81 - zu 2.1.1; Pauly NZA 1997, 1030, 1031 F 7; vgl. BAG, Urteil vom 29.11.1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317 = AP AGB-Gesetz § 3 Nr. 1 zu II 2 der Gründe: Analogie ).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12
    Eine solche liegt nicht vor, wenn es um eine Regelung der beiderseitigen Hauptrechte und -pflichten aus dem Arbeitsvertrag geht ( BAG, Urteil vom 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33 = AP BAT § 4 Nr. 12 zu II der Gründe ), wie dies jedoch bei Begründung eines Anspruchs auf Wiedereinstellung zu bestimmten Bedingungen der Fall ist.
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12
    Es handelte sich um keine Nebenabrede, für die § 4 Abs. 2 BAT Schriftform vorsah, die auch bei lediglich arbeitsvertraglicher Bezugnahme zu beachten gewesen wäre ( dazu BAG, Urteil vom 09.12.1981 - 4 AZR 312/79 - BAGE 37, 228 = AP BAT § 4 Nr. 8 ).
  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 und 6 Sa 350/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1257/12

    Rückkehrrecht zum Land Berlin, Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage

    Um ein Rückkehrrecht (nur) für die Dauer des Bestands der BKK B. einzuräumen, hätte es der Erwähnung, dass dieses Recht unbefristet sein sollte, nicht bedurft (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n. v.).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Zahl von ehemaligen Mitarbeitern, die ihre Wiedereinstellung erst später verlangen, mit fortschreitender Zeit aufgrund altersbedingten Ausscheidens aus dem Erwerbsleben abgenommen hat (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n. v.).

    d) Selbst wenn danach noch Zweifel verbleiben sollten, ob das Rückkehrrecht nicht doch streng nach dem Wortlaut des Schreibens vom 20. April 1998 auf den Fall einer Schließung der BKK B. beschränkt ist, müssten diese Zweifel nach § 5 des bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-G) iVm. Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB zu Lasten des beklagten Landes als des Verwenders des von ihm vorformulierten Textes gehen (ebenso: LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n.v.) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1257/12 25 Sa 1395/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

    Um ein Rückkehrrecht (nur) für die Dauer des Bestands der BKK B. einzuräumen, hätte es der Erwähnung, dass dieses Recht unbefristet sein sollte, nicht bedurft (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n. v.).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Zahl von ehemaligen Mitarbeitern, die ihre Wiedereinstellung erst später verlangen, mit fortschreitender Zeit aufgrund altersbedingten Ausscheidens aus dem Erwerbsleben abgenommen hat (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n. v.).

    d) Selbst wenn danach noch Zweifel verbleiben sollten, ob das Rückkehrrecht nicht doch streng nach dem Wortlaut des Schreibens vom 20. April 1998 auf den Fall einer Schließung der BKK B. beschränkt ist, müssten diese Zweifel nach § 5 des bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-G) iVm. Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB zu Lasten des beklagten Landes als des Verwenders des von ihm vorformulierten Textes gehen (ebenso: LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n.v.) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1258/12

    Rückkehrrecht zum Land Berlin; Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage

    Um ein Rückkehrrecht (nur) für die Dauer des Bestands der BKK B. einzuräumen, hätte es der Erwähnung, dass dieses Recht unbefristet sein sollte, nicht bedurft (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n. v.).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Zahl von ehemaligen Mitarbeitern, die ihre Wiedereinstellung erst später verlangen, mit fortschreitender Zeit aufgrund altersbedingten Ausscheidens aus dem Erwerbsleben abgenommen hat (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n. v.).

    d) Selbst wenn danach noch Zweifel verbleiben sollten, ob das Rückkehrrecht nicht doch streng nach dem Wortlaut des Schreibens vom 20. April 1998 auf den Fall einer Schließung der BKK B. beschränkt ist, müssten diese Zweifel nach § 5 des bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-G) iVm. Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB zu Lasten des beklagten Landes als des Verwenders des von ihm vorformulierten Textes gehen (ebenso: LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n.v.) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1258/12 25 Sa 1396/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

    Um ein Rückkehrrecht (nur) für die Dauer des Bestands der BKK B. einzuräumen, hätte es der Erwähnung, dass dieses Recht unbefristet sein sollte, nicht bedurft (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n. v.).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Zahl von ehemaligen Mitarbeitern, die ihre Wiedereinstellung erst später verlangen, mit fortschreitender Zeit aufgrund altersbedingten Ausscheidens aus dem Erwerbsleben abgenommen hat (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n. v.).

    d) Selbst wenn danach noch Zweifel verbleiben sollten, ob das Rückkehrrecht nicht doch streng nach dem Wortlaut des Schreibens vom 20. April 1998 auf den Fall einer Schließung der BKK B. beschränkt ist, müssten diese Zweifel nach § 5 des bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-G) iVm. Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB zu Lasten des beklagten Landes als des Verwenders des von ihm vorformulierten Textes gehen (ebenso: LAG Berlin-Brandenburg 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 u. a. - n.v.) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 25 Sa 331/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin nach Schließung der C. BKK

    Vielmehr musste die Zahl später etwa ihre Wiedereinstellung Verlangender mit fortschreitender Zeit und damit verbundenem Ausscheiden aus unterschiedlichsten Gründen nach und nach geringer werden (vgl. so auch LAG Berlin-Brandenburg - 6 Sa 251/12 und 6 Sa 350/12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 25 Sa 331/12 25 Sa 472/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin nach Schließung einer

    Vielmehr musste die Zahl später etwa ihre Wiedereinstellung Verlangender mit fortschreitender Zeit und damit verbundenem Ausscheiden aus unterschiedlichsten Gründen nach und nach geringer werden (vgl. so auch LAG Berlin-Brandenburg - 6 Sa 251/12 und 6 Sa 350/12).
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