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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13   

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https://dejure.org/2014,8894
LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13 (https://dejure.org/2014,8894)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.2014 - 6 Sa 357/13 (https://dejure.org/2014,8894)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 2014 - 6 Sa 357/13 (https://dejure.org/2014,8894)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialwidrige Änderungskündigung eines Assistenzarztes bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu personenbedingter Minderleistung und fehlender Abmahnung bezüglich verhaltensbedingter Gründe

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zur personenbedingten Kündigung wegen Minderleistung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zur personenbedingten Kündigung wegen Minderleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialwidrige Änderungskündigung eines Assistenzarztes bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu personenbedingter Minderleistung und fehlender Abmahnung bezüglich verhaltensbedingter Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Low Performern" kann nicht ohne weiteres personenbedingt gekündigt werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung wegen Minderleistung erfordert substantiierte Darlegung unzureichender Arbeitsleistung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13
    Eine personenbedingte Kündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen, die seiner Sphäre liegen, jedoch nicht von ihm verschuldet sein müssen, zu der nach dem Vertrag vorausgesetzten Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 -, Rn. 105, mwN, zitiert nach juris).

    Der Arbeitnehmer, der trotz angemessener Bemühung die Normalleistung unterschreitet oder nicht erbringt, verstößt nicht gegen den Vertrag, sondern unterschreitet die nicht zur Vertragsbedingung erhobene berechtigte Erwartung des Arbeitgebers von einem ausgewogenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 -, Rn. 106 mwN, aaO).

    Darüber hinaus setzt die Kündigung aus personenbedingten Gründen stets voraus, dass auch für die Zukunft nicht mit einer Wiederherstellung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung zu rechnen ist und kein milderes Mittel zur Wiederherstellung eines Vertragsgleichsgewichts zur Verfügung (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 -, Rn. 108 mwN).

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13
    2.2 Das mit der Kündigung dem Kläger angetragene Änderungsangebot ist nicht "überflüssig" ( vgl. dazu BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 -, Rn. 18 ff., 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 -, Rn. 13, im Ergebnis auch 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 -, Rn. 12; jeweils zitiert nach juris).

    Eine Änderungsschutzklage ist dann unbegründet ( BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 -, Rn. 21, 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 -, Rn. 14, zitiert nach juris).

    Streitgegenstand der Änderungsschutzklage ist nicht die Wirksamkeit der Kündigung, sondern der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 -, Rn. 20, 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 -, Rn. 13, 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 -, Rn. 17, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13
    2.2 Das mit der Kündigung dem Kläger angetragene Änderungsangebot ist nicht "überflüssig" ( vgl. dazu BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 -, Rn. 18 ff., 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 -, Rn. 13, im Ergebnis auch 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 -, Rn. 12; jeweils zitiert nach juris).

    Eine Änderungsschutzklage ist dann unbegründet ( BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 -, Rn. 21, 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 -, Rn. 14, zitiert nach juris).

    Streitgegenstand der Änderungsschutzklage ist nicht die Wirksamkeit der Kündigung, sondern der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 -, Rn. 20, 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 -, Rn. 13, 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 -, Rn. 17, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13
    Auch wenn es grundsätzlich bei personenbedingten Kündigungen einer vorherigen Abmahnung nicht bedarf, ist der Arbeitgeber bereits aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedenfalls gehalten, den Arbeitnehmer auf ein Leistungsdefizit hinreichend aufmerksam zu machen (vgl. BAG 29. Juli 1979 - 3 AZR 50/75 -, Rn. 21, 03. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 -, Rn. 45, LAG Hamm 25. September 2012 - 9 Sa 702/12 -, Rn. 84, jeweils zitiert nach juris).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn ein derartiger Hinweis nicht erfolgversprechend gewesen wäre (vgl. zur Abmahnung: BAG 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 -, Rn. 22, 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 -, Rn. 23, LAG Hamm 25. September 2012 - 9 Sa 702/12 -, Rn. 84; jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13
    Ist dies geschehen, so muss der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz unterschiedlicher Leistungen seine Leistungsfähigkeit ausgeschöpft bzw. woran die Störung des Leistungsgleichgewichts liegen könnte und ob in Zukunft eine Besserung zu erwarten ist (BAG 03. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 -, Rn. 41, zitiert nach juris).

    Auch wenn es grundsätzlich bei personenbedingten Kündigungen einer vorherigen Abmahnung nicht bedarf, ist der Arbeitgeber bereits aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedenfalls gehalten, den Arbeitnehmer auf ein Leistungsdefizit hinreichend aufmerksam zu machen (vgl. BAG 29. Juli 1979 - 3 AZR 50/75 -, Rn. 21, 03. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 -, Rn. 45, LAG Hamm 25. September 2012 - 9 Sa 702/12 -, Rn. 84, jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12

    Personenbedingte Kündigung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13
    Auch wenn es grundsätzlich bei personenbedingten Kündigungen einer vorherigen Abmahnung nicht bedarf, ist der Arbeitgeber bereits aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedenfalls gehalten, den Arbeitnehmer auf ein Leistungsdefizit hinreichend aufmerksam zu machen (vgl. BAG 29. Juli 1979 - 3 AZR 50/75 -, Rn. 21, 03. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 -, Rn. 45, LAG Hamm 25. September 2012 - 9 Sa 702/12 -, Rn. 84, jeweils zitiert nach juris).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn ein derartiger Hinweis nicht erfolgversprechend gewesen wäre (vgl. zur Abmahnung: BAG 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 -, Rn. 22, 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 -, Rn. 23, LAG Hamm 25. September 2012 - 9 Sa 702/12 -, Rn. 84; jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2013 - 2 Sa 217/13

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 -, Rn. 7, BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 -, Rn. 11, BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 -, Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz 10. Oktober 2013 - 2 Sa 217/13 -, Rn. 58; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 -, Rn. 7, BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 -, Rn. 11, BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 -, Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz 10. Oktober 2013 - 2 Sa 217/13 -, Rn. 58; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 -, Rn. 7, BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 -, Rn. 11, BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 -, Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz 10. Oktober 2013 - 2 Sa 217/13 -, Rn. 58; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 -, Rn. 7, BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 -, Rn. 11, BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 -, Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz 10. Oktober 2013 - 2 Sa 217/13 -, Rn. 58; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 191/11

    Unwirksame personenbedingte Kündigung eines Bauleiters wegen Überforderung und

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 967/06

    Änderungskündigung - rechtskräftig verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 5 Sa 167/20

    Kündigung wegen Minderleistung - Abmahnung - Kündigungsvollmacht - Prokurist

    Auch wenn es grundsätzlich bei personenbedingten Kündigungen einer vorherigen Abmahnung nicht bedarf, ist der Arbeitgeber bereits aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedenfalls gehalten, den Arbeitnehmer auf ein Leistungsdefizit hinreichend aufmerksam zu machen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25.03.2014 - 6 Sa 357/13 - Rn. 54 mwN) und ihm Hilfeleistungen anzubieten, die eine Verbesserung der Arbeitsleistung erwarten lassen (hierzu Hunold NZA-RR 2014, 169).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 18.12.2013 - 6 Sa 357/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53331
LAG Hessen, 18.12.2013 - 6 Sa 357/13 (https://dejure.org/2013,53331)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.12.2013 - 6 Sa 357/13 (https://dejure.org/2013,53331)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 6 Sa 357/13 (https://dejure.org/2013,53331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, §§ 10 Abs. 4, 9 Ziff. 2 AÜG, §§ 10 Abs. 4, 9 Ziff. 2 AÜG

  • IWW

    § 307 BGB, §§ ... 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 305 c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 10 Abs. 4, 9 Ziffer 2 AÜG, § 307 c BGB, § 291 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 ArbGG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 6 Sa 357/13
    Handelt es sich um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG - 7 AZR 672/10 - 19.10.2011; BAG - 10 AZR 152/07 - 12.03.2008; BAG - 5 AZR 52/05 - 28.09.2005).

    Handelt es sich um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10 - ; BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - ; BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 -).

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 6 Sa 357/13
    Handelt es sich um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG - 7 AZR 672/10 - 19.10.2011; BAG - 10 AZR 152/07 - 12.03.2008; BAG - 5 AZR 52/05 - 28.09.2005).

    Handelt es sich um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10 - ; BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - ; BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 -).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 6 Sa 357/13
    Handelt es sich um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG - 7 AZR 672/10 - 19.10.2011; BAG - 10 AZR 152/07 - 12.03.2008; BAG - 5 AZR 52/05 - 28.09.2005).

    Handelt es sich um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10 - ; BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - ; BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 -).

  • LAG Hessen, 14.08.2013 - 12 Sa 1015/12

    AGB-Kontrolle bei vertraglicher Ausschlussfrist - Teilbarkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 6 Sa 357/13
    Abweichung von 12 Sa 1015/12 HessLAG.
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 2013 - 6 Sa 357/13 - wird zurückgewiesen.
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