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   LAG Hessen, 22.05.2019 - 6 Sa 393/18   

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https://dejure.org/2019,39559
LAG Hessen, 22.05.2019 - 6 Sa 393/18 (https://dejure.org/2019,39559)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.05.2019 - 6 Sa 393/18 (https://dejure.org/2019,39559)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 6 Sa 393/18 (https://dejure.org/2019,39559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 4 Abs. 1 TzBfG, § ... 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 307 BGB, § 307 Abs. 3 BGB, § 310 Abs. 4 S. 3 BGB, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 lit. b ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519, 520 ZPO, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 12 TzBfG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 ; BGB § 310
    Berechnung rentenfähigen Einkommens in Tarifvertrag Lufthansa Bodenpersonal nicht diskriminierend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 22.03.2016 - 4 Sa 905/15

    Abrufarbeit; Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2019 - 6 Sa 393/18
    Mit Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 22. März 2016 zum Az. 4 Sa 905/15 stellte das Gericht folgendes fest:.

    Der Kläger macht sich weiter die Erwägungen des Hessischen Landesarbeitsgerichtes aus der Entscheidung vom 22. März 2016 zum Az. 4 Sa 905/15 zu eigen.

    Das Landesarbeitsgericht irre auch in einer Entscheidung vom 22. März 2016 zum Az. 4 Sa 905/15, wenn es davon ausgehe, die Klausel sei deswegen keine bloße Hauptleistungsabrede, weil der Beklagten ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zustünde.

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2019 - 6 Sa 393/18
    Insoweit wird Bezug genommen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - und vom 20. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 -.

    Darin läge eine unmittelbare Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter (vgl. BAG v. 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 53).

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2019 - 6 Sa 393/18
    Der Kläger meint unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 -, dass er keine Mehrarbeit leiste, weil Mehrarbeitszuschläge erst bei Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten geschuldet sei, was das Arbeitsgericht unberücksichtigt gelassen hat.

    Die vom Kläger angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2019 - 6 Sa 393/18
    Insoweit wird Bezug genommen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - und vom 20. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 -.
  • BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20

    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

    Die vom Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts vollzogene Abkehr weg von der Gesamtbetrachtung der Vergütung hin zu einer Betrachtung der Entgeltbestandteile hat bei den Gerichten für Arbeitssachen und im Schrifttum nicht uneingeschränkt Zustimmung gefunden (dem Zehnten Senat zustimmend LAG Nürnberg 18. Februar 2020 - 7 Sa 202/19 - zu II 2 (2) c der Gründe; Hessisches LAG 19. Dezember 2019 - 5 Sa 435/19 - zu B II 2 a bb (1) der Gründe; 22. Mai 2019 - 6 Sa 393/18 -; BeckOK ArbR/Bayreuther Stand 1. September 2020 TzBfG § 4 Rn. 14; ErfK/Preis 20. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 32; HWK/Schmalenberg 9. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 9; Baumgarten PersR 2019, 36, 38; Reinhardt-Kasperek DB 2019, 1456; kritisch Fink ArbRB 2019, 218, 219; Thüsing/Mathy SR 2019, 292, 298; vgl. auch Bayreuther NZA 2019, 1684, 1685) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2019 - 6 Sa 393/18 - aufgehoben.
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