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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12 (https://dejure.org/2013,4422)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2013 - 6 Sa 405/12 (https://dejure.org/2013,4422)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 6 Sa 405/12 (https://dejure.org/2013,4422)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Verminderung der Arbeitszeit eines Krankenpflegers am Silvestertag; Anspruch auf Naturalrestitution durch Sollarbeitszeitverringerung auf Arbeitszeitkonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Verminderung der Arbeitszeit eines Krankenpflegers am Silvestertag; Anspruch auf Naturalrestitution durch Sollarbeitszeitverringerung auf Arbeitszeitkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 667/09

    Arbeitszeit eines nach Dienstplan eingesetzten Arbeitnehmers nach dem TVöD

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12
    Für die Leistungshandlung einer Verringerung von Sollstunden "auf dem Arbeitszeitkonto" läuft der Antrag auf eine kontenmäßige Nachbemessung der im Bezugszeitraum des 31. Dezember 2011 zu leistenden Arbeitszeit entsprechend den beklagtenintern geltenden Regeln hinaus, was ggf. zu einem Ausweis von - enstprechend § 43 Nr. 3 und § 6 Abs. 3 Satz 2 TV-L zuschlagsfreier - Überarbeit (vgl. BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 17, NZA 2011, 927; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu I 2 der Gründe, juris) oder zu einer Verringerung von Minderarbeit führt (vgl. Fieberg in Fürst/ u.a. GKÖD Stand November 2012 § 6 TVöD/ TV-L Rn. 41b).

    Dies betrifft aber nur Beschäftigte, bei denen der Dienstplan die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall am Vorfesttag ist, und nicht solche, bei denen der Arbeitgeber die Vorfesttage bei der Dienstplangestaltung gezielt ausspart (BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD; LAG Hamm 24.5.2012 - 11 Sa 1750/11 - juris [Rn. 25] zu § 6 Abs. 3 TVöD-V; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 a der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K; anders noch LAG Nürnberg 26.8.2009 - 3 Sa 625/08 - zu 1 der Gründe, juris; LAG Düsseldorf 13.3.2009 - 10 Sa 95/09 - zu II 6 der Gründe, juris).

    Bei der Normsetzung trugen die Tarifvertragsparteien einer Forderung nach Gleichstellung der "feiertagsunabhängigen" mit der feiertagsbedingten Freistellung an gesetzlichen Feiertagen unter Einschluss des 24. und 31. Dezember Rechnung (Fieberg in Fürst/ u.a. GKÖD § 6 TVöD/ TV-L Rn. 41b; Welkoborsky in Bepler/ u.a. § 6 TV-L Rn. 15; BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 15, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD).

    Andernfalls hätte die Tarifregelung auch so gut wie keinen Anwendungsgehalt (BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 a der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K).

    Nur diese Stundenzahl ist von der Sollarbeitszeit abzusetzen (BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 16, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD; LAG Hamm 24.5.2012 - 11 Sa 1750/11 - juris [Rn. 25] zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-V; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 b bb der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K; Breier/ Dassau/ Kiefer/ Thivessen TV-L § 43 Nr. 3 TV-L Rn. 4).

  • BAG, 20.05.1959 - 2 AZR 532/58

    Durchschnittliches Arbeitsentgelt - Berechnungsverfahren - Krankheit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12
    Für die Leistungshandlung einer Verringerung von Sollstunden "auf dem Arbeitszeitkonto" läuft der Antrag auf eine kontenmäßige Nachbemessung der im Bezugszeitraum des 31. Dezember 2011 zu leistenden Arbeitszeit entsprechend den beklagtenintern geltenden Regeln hinaus, was ggf. zu einem Ausweis von - enstprechend § 43 Nr. 3 und § 6 Abs. 3 Satz 2 TV-L zuschlagsfreier - Überarbeit (vgl. BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 17, NZA 2011, 927; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu I 2 der Gründe, juris) oder zu einer Verringerung von Minderarbeit führt (vgl. Fieberg in Fürst/ u.a. GKÖD Stand November 2012 § 6 TVöD/ TV-L Rn. 41b).

    Dies betrifft aber nur Beschäftigte, bei denen der Dienstplan die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall am Vorfesttag ist, und nicht solche, bei denen der Arbeitgeber die Vorfesttage bei der Dienstplangestaltung gezielt ausspart (BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD; LAG Hamm 24.5.2012 - 11 Sa 1750/11 - juris [Rn. 25] zu § 6 Abs. 3 TVöD-V; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 a der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K; anders noch LAG Nürnberg 26.8.2009 - 3 Sa 625/08 - zu 1 der Gründe, juris; LAG Düsseldorf 13.3.2009 - 10 Sa 95/09 - zu II 6 der Gründe, juris).

    Bei der Normsetzung trugen die Tarifvertragsparteien einer Forderung nach Gleichstellung der "feiertagsunabhängigen" mit der feiertagsbedingten Freistellung an gesetzlichen Feiertagen unter Einschluss des 24. und 31. Dezember Rechnung (Fieberg in Fürst/ u.a. GKÖD § 6 TVöD/ TV-L Rn. 41b; Welkoborsky in Bepler/ u.a. § 6 TV-L Rn. 15; BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 15, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD).

    Andernfalls hätte die Tarifregelung auch so gut wie keinen Anwendungsgehalt (BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 a der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K).

    Nur diese Stundenzahl ist von der Sollarbeitszeit abzusetzen (BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 16, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD; LAG Hamm 24.5.2012 - 11 Sa 1750/11 - juris [Rn. 25] zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-V; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 b bb der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K; Breier/ Dassau/ Kiefer/ Thivessen TV-L § 43 Nr. 3 TV-L Rn. 4).

  • LAG Hessen, 10.02.2012 - 3 Sa 604/11

    Zeitgutschrift - Verminderung der Sollarbeitszeit - Freizeitausgleich für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12
    Für die Leistungshandlung einer Verringerung von Sollstunden "auf dem Arbeitszeitkonto" läuft der Antrag auf eine kontenmäßige Nachbemessung der im Bezugszeitraum des 31. Dezember 2011 zu leistenden Arbeitszeit entsprechend den beklagtenintern geltenden Regeln hinaus, was ggf. zu einem Ausweis von - enstprechend § 43 Nr. 3 und § 6 Abs. 3 Satz 2 TV-L zuschlagsfreier - Überarbeit (vgl. BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 17, NZA 2011, 927; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu I 2 der Gründe, juris) oder zu einer Verringerung von Minderarbeit führt (vgl. Fieberg in Fürst/ u.a. GKÖD Stand November 2012 § 6 TVöD/ TV-L Rn. 41b).

    Dies betrifft aber nur Beschäftigte, bei denen der Dienstplan die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall am Vorfesttag ist, und nicht solche, bei denen der Arbeitgeber die Vorfesttage bei der Dienstplangestaltung gezielt ausspart (BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD; LAG Hamm 24.5.2012 - 11 Sa 1750/11 - juris [Rn. 25] zu § 6 Abs. 3 TVöD-V; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 a der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K; anders noch LAG Nürnberg 26.8.2009 - 3 Sa 625/08 - zu 1 der Gründe, juris; LAG Düsseldorf 13.3.2009 - 10 Sa 95/09 - zu II 6 der Gründe, juris).

    Andernfalls hätte die Tarifregelung auch so gut wie keinen Anwendungsgehalt (BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 a der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K).

    Nur diese Stundenzahl ist von der Sollarbeitszeit abzusetzen (BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 16, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD; LAG Hamm 24.5.2012 - 11 Sa 1750/11 - juris [Rn. 25] zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-V; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 b bb der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K; Breier/ Dassau/ Kiefer/ Thivessen TV-L § 43 Nr. 3 TV-L Rn. 4).

  • LAG Hamm, 24.05.2012 - 11 Sa 1750/11

    Ausgleich für dienstplanmäßig ausgefallene Stunden an einem Feiertag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12
    Dies betrifft aber nur Beschäftigte, bei denen der Dienstplan die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall am Vorfesttag ist, und nicht solche, bei denen der Arbeitgeber die Vorfesttage bei der Dienstplangestaltung gezielt ausspart (BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD; LAG Hamm 24.5.2012 - 11 Sa 1750/11 - juris [Rn. 25] zu § 6 Abs. 3 TVöD-V; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 a der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K; anders noch LAG Nürnberg 26.8.2009 - 3 Sa 625/08 - zu 1 der Gründe, juris; LAG Düsseldorf 13.3.2009 - 10 Sa 95/09 - zu II 6 der Gründe, juris).

    Nur diese Stundenzahl ist von der Sollarbeitszeit abzusetzen (BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 16, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD; LAG Hamm 24.5.2012 - 11 Sa 1750/11 - juris [Rn. 25] zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-V; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 b bb der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K; Breier/ Dassau/ Kiefer/ Thivessen TV-L § 43 Nr. 3 TV-L Rn. 4).

  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 159/81

    Feiertagsvergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12
    Mit der Umschreibung gemeint war und ist, dass es ein Schema gibt, nach dem festgelegt wird, an welchen Kalendertagen innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu arbeiten ist (BAG 27.9.1983 - 3 AZR 159/81 - zu I 1 der Gründe, AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 41).

    (cc) Als Ausfall einer solchen (dienstplanmäßigen) Arbeit stellt sich im (begrifflichen) Umkehrschluss eine dienstplanmäßige Freistellung dar, wenn sie nach vorausbestimmtem Plan an bestimmten Kalendertagen Freizeit vorgesehen ist, und zwar unabhängig von etwaigen Feier- oder Vorfesttagen (BAG 27.9.1983 - 3 AZR 159/81 - zu I 1 der Gründe, AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 41).

  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 338/99

    Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12
    (aaa) Die vormaligen Tarifverträge sahen - wie etwa in § 15 BAT - bei feiertagsunabhängiger planmäßiger Freistellung an gesetzlichen Wochenfeiertagen keine Ausgleich vor, was für Schichtdienstleistende hieß, dass sich die planmäßige Freistellung an einem Wochenfeiertag ebenso wenig auswirkte wie die Freistellung an einem sonstigen Wochentag (zuletzt BAG 21.3.2002 - 6 AZR 194/01 - zu 1 der Gründe, ZTR 2003, 25; 16.11.2000 - 6 AZR 338/99 - zu 1 bis 3 der Gründe, NZA 2001, 796).
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 194/01

    Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12
    (aaa) Die vormaligen Tarifverträge sahen - wie etwa in § 15 BAT - bei feiertagsunabhängiger planmäßiger Freistellung an gesetzlichen Wochenfeiertagen keine Ausgleich vor, was für Schichtdienstleistende hieß, dass sich die planmäßige Freistellung an einem Wochenfeiertag ebenso wenig auswirkte wie die Freistellung an einem sonstigen Wochentag (zuletzt BAG 21.3.2002 - 6 AZR 194/01 - zu 1 der Gründe, ZTR 2003, 25; 16.11.2000 - 6 AZR 338/99 - zu 1 bis 3 der Gründe, NZA 2001, 796).
  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 56/08

    Tarifauslegung: Beschäftigte in Geschäftsstellen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12
    Ein Gleichheitsverstoß folgt daraus nicht, weil Art. 3 Abs. 1 GG nur verbietet, gleiche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln und den Tarifparteien - bei weitgehender Gestaltungsfreiheit - im Übrigen überlässt, unterschiedliche Sachverhalte aus schlicht einleuchten Gründen unterschiedlich zu behandeln (vgl. etwa BAG 5, 11.2008 - 5 AZR 56/08 - Rn. 23, AP TVG § 1 TVG Auslegung Nr. 211).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12
    (aaa) Die vormaligen Tarifverträge sahen - wie etwa in § 15 BAT - bei feiertagsunabhängiger planmäßiger Freistellung an gesetzlichen Wochenfeiertagen keine Ausgleich vor, was für Schichtdienstleistende hieß, dass sich die planmäßige Freistellung an einem Wochenfeiertag ebenso wenig auswirkte wie die Freistellung an einem sonstigen Wochentag (zuletzt BAG 21.3.2002 - 6 AZR 194/01 - zu 1 der Gründe, ZTR 2003, 25; 16.11.2000 - 6 AZR 338/99 - zu 1 bis 3 der Gründe, NZA 2001, 796).
  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 841/09

    Arbeitszeit - nichtärztliche Beschäftigte an Reha-Kliniken

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12
    Da die Tarifvertragsparteien, wenn sie Rechts- oder Fachbegriffe verwenden, regelmäßig an deren überkommenes rechtliches oder allgemein fachliches Verständnis anknüpfen (BAG 19.5.2011 - 6 AZR 841/09 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 9), entspricht insgesamt zutreffender Ansicht, Werktage i.S.d. § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L mit Wochentagen von Montag bis Samstag gleichzusetzen (Welkoborsky in Bepler/ u.a. Beckscher Online Kommentar TV-L Stand April 2012 § 6 Rn. 14).
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 496/10

    Stufenzuordnung - Anwendbarkeit des TVÜ-Länder

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 488/11

    Jahressonderzahlung - Arbeitgeberwechsel

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09

    Schichtlohnzulage für Busfahrer nach Übergangsrecht; Begriff der

  • LAG Nürnberg, 26.08.2009 - 3 Sa 625/08

    Arbeitszeitgutschrift für Feiertage

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags

    Eine für den 24. Dezember und 31. Dezember insgesamt um 16 Stunden zu hoch angesetzte Sollarbeitszeit führt im Abgleich mit der Istarbeitszeit dazu, dass der Zeitsaldo im Umfang von 16 Stunden zuungunsten des Klägers ausfällt, also eine zu geringe Zahl von Plusstunden oder - je nach aktuellem Saldo - eine zu hohe Zahl von Minusstunden ausweist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2013 - 6 Sa 405/12 - zu A II 1 b der Gründe) .

    Bei der Normsetzung erfüllten die Tarifvertragsparteien eine Forderung nach Gleichstellung der feiertagsunabhängigen und feiertagsbedingten Freistellung an gesetzlichen Feiertagen (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09  - Rn. 1 5 , BAGE 136, 290; LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2013 - 6 Sa 405/12 - zu A II 2 b bb (2) (b) (dd) der Gründe; LAG Hamm 24. Mai 2012 - 11 Sa 1750/11 -) .

  • BAG, 11.07.2019 - 6 AZR 460/18

    Sollarbeitszeitreduzierung gemäß § 8 Abs. 3 TV-V - Abgrenzung zu § 6 Abs. 3 Satz

    Eine für den 24. Dezember und/oder 31. Dezember insgesamt zu hoch angesetzte Sollarbeitszeit führt im Abgleich mit der Istarbeitszeit dazu, dass der Zeitsaldo im Umfang von jeweils 8, 292 Stunden zuungunsten des Klägers ausfällt, also eine zu geringe Zahl von Plusstunden oder - je nach aktuellem Saldo - eine zu hohe Zahl von Minusstunden ausweist (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 29 unter Verweis auf LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2013 - 6 Sa 405/12 - zu A II 1 b der Gründe) .
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