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   LAG Köln, 14.03.2019 - 6 Sa 449/18   

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https://dejure.org/2019,5574
LAG Köln, 14.03.2019 - 6 Sa 449/18 (https://dejure.org/2019,5574)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.03.2019 - 6 Sa 449/18 (https://dejure.org/2019,5574)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. März 2019 - 6 Sa 449/18 (https://dejure.org/2019,5574)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    LAG Köln widerspricht dem BAG: Arbeitgeber trägt Beweislast für Nichterfüllung einer Arbeitsleistung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgelt; Monatseinkommen; Nichtleistung; Darlegungslast; Beweislast; negative Tatsache

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Entgeltprozess wegen nicht erfüllter Leistungspflicht des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinbarung eines verstetigten Entgelts bei regelmäßiger Arbeitszeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast für erbrachte Arbeitsleistung bei verstetigtem Monatsgehalt

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der Arbeitsleistung vor Gericht

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Köln, 14.03.2019 - 6 Sa 449/18
    Nach Vereinbarung eines verstetigten Entgelts bei konkret definierter regelmäßiger Arbeitszeit trägt im Entgeltprozess der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, der Arbeitnehmer habe seine Leistungspflicht nicht erfüllt, denn es ist der Arbeitgeber, der sich mit seinem Vortrag im prozessualen Sinne auf eine rechtsvernichtende Einwendung beruft (entgegen BAG v. 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 -).

    Nach der Auffassung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - und BAG v. 16.05.2012 - 5 AZR 347/11) soll es allerdings umgekehrt sein, es sei also der Arbeit nehmer der darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen habe, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen habe, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit rechtfertigen kann.

    Auch eine zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Pflicht des Arbeitnehmers, Tätigkeitsnachweise zu erstellen, kann Berücksichtigung finden (BAG v. 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 18).

    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern" (BAG v. 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Köln, 14.03.2019 - 6 Sa 449/18
    Selbst wenn im gleichen Fall umgekehrt angenommen würde, es sei der Arbeitnehmer, der im Entgeltprozess die Darlegungs- und Beweislast für die Behauptung tragen müsste, er habe seine Ableistung in der Regelarbeitszeit erbracht, so trifft den Arbeitgeber, der keine Organisation zur Arbeitszeiterfassung vorhält, nach § 138 Abs. 2 ZPO eine sekundäre Darlegungslast, wegen der es nicht ausreichend ist, die Darlegungen des Arbeitnehmers pauschal zu bestreiten (Anschluss an BAG v. 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 -).

    Nach der Auffassung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - und BAG v. 16.05.2012 - 5 AZR 347/11) soll es allerdings umgekehrt sein, es sei also der Arbeit nehmer der darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen habe, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen habe, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit rechtfertigen kann.

    Die jeweiligen konkreten Anforderungen an den Vortrag des entgeltbegehrenden Arbeitnehmers richten sich auch nach der Rechtsprechung des 5. Senats nach den Umständen des Einzelfalles (BAG v. 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 -).

    So hat der LKW-Fahrer die Möglichkeit, die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers zum Gegenstand seines Vortrages zu machen (wie im zitierten Fall: BAG v. 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 -).

  • RG, 28.02.1898 - VI 352/97

    Hat derjenige, welcher einem Anderen den Gebrauch von Sachen gegen Entgelt und

    Auszug aus LAG Köln, 14.03.2019 - 6 Sa 449/18
    Ausgehend von den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch werde im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG v. 28.02.1898 - VI 352/97 - RGZ 41, 220) dem Schuldner die Beweislast für die Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung auch dann zugewiesen, wenn der Gläubiger aus der Nichterfüllung Rechte herleite bzw. wenn sich an die Nichterfüllung einer positiven vertraglichen Vereinbarung oder die nicht rechtzeitige Erfüllung ungünstige Rechtsfolgen knüpften, die der Gläubiger geltend mache.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Köln, 14.03.2019 - 6 Sa 449/18
    Ein weisungswidriges Unterlassen führt aber nicht notwendig zu einer Beschränkung des Entgeltanspruchs, wenn der Arbeitnehmer im Übrigen tut was soll und das so gut wie er kann (BAG v. 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - Rn. 90) im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Arbeitszeit.
  • LAG Köln, 25.06.2020 - 6 Sa 664/19

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Während Schlechtleistung und Bummelei möglicherweise eine Abmahnung oder eine Kündigung rechtfertigen können, ist nur die Nichtleistung geeignet, den Vergütungsanspruch aus § 611 a Abs. 2 BGB zu berühren; der Einwand der Nichtleistung ist eine Einwendung gemäß §§ 275, 326 Abs. 1 BGB und von der Arbeitgeberin darzulegen, jedenfalls aber nach § 138 Abs. 2 ZPO so konkret vorzutragen, dass der Kläger sich einlassen kann (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Köln v. 14.03.2019 - 6 Sa 449/18 -).

    Selbst wenn mit dem 5. Senat des BAG (Urteil v. 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 -) davon ausgegangen würde, dass auch bei der Vereinbarung einer regelmäßigen Arbeitszeit und eines regelmäßigen Einkommens, wie hier, der Arbeitnehmer derjenige wäre, der die tatsächliche Leistung (also die Abwesenheit einer Leistungsstörung) darzulegen und zu beweisen habe, richten sich die fallspezifischen konkreten Anforderungen an den Vortrag des entgeltbegehrenden Arbeitnehmers nach den Umständen des Einzelfalles (BAG v. 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Köln v. 14.03.2019 - 6 Sa 449/18 -).

  • LAG Köln, 19.10.2023 - 6 Sa 276/23
    Ganz unabhängig von der Frage, wer im Entgeltprozess grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsache trägt, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin die Arbeitsleistung (nicht) erbracht hat, ist es jedenfalls an der arbeitgebenden Partei darzulegen, mit welchem Inhalt sie im fraglichen Zeitraum ihr Direktionsrecht ausgeübt hat (vgl. LAG Köln v. 14.03.2019 - 6 Sa 449/18 -).
  • LAG Köln, 27.06.2019 - 6 Sa 149/19

    Beweislast für rechtsvernichtende Einwendung bei dem sich darauf Berufenden

    Die Folge der objektiven Unmöglichkeit ist gemäß § 326 Abs. 1 BGB der Untergang des Gegenanspruchs (vgl. hierzu mit Nachweisen LAG Köln v. 14.03.2019 - 6 Sa 449/18 - Rn. 24 ff).
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