Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6351
LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01 (https://dejure.org/2002,6351)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.2002 - 6 Sa 480/01 (https://dejure.org/2002,6351)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 6 Sa 480/01 (https://dejure.org/2002,6351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung; Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung ; Personenbeförderung durch Omnibusfahrer mit Blut-Alkohol-Wert von 0, 46 Promille ; Vermeidung jedweder Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ; Vom Staat sanktioniertes Verhalten; ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung; Omnibusfahrer; Alkohol im Dienst.

  • blutalkohol PDF, S. 425

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01
    Geht man nunmehr zugunsten des Klägers von einem Abbauwert von 0, 1 Promille pro Stunde aus (ähnlich BAG vom 04.06.1997, 2 AZR 526/96, EzA § 626 BGB n.F., Nr. 168), dann hatte er bei Beginn der Fahrt den Wert von 0, 5 Promille unzweifelhaft überschritten.

    Soweit sich der Kläger auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.06.1997 (2 AZR 526/96, a.a.O.) stützt, ist die vorliegende Situation mit dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Sachverhalt schon deswegen nicht vergleichbar, weil es sich dort um eine Privatfahrt handelte, vorliegend eine Dienstfahrt mit konkreter Personenbeförderung.

    Eine sofortige Kündigung wäre unter Beachtung gerade der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 04.06.1997, a.a.O.) gerade nicht erfolgversprechend gewesen.

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01
    Jedem Berufskraftfahrer ist das als arbeitsvertragliche Nebenpflicht bestehende Gebot bewusst, jeden die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Alkoholgenuss zu unterlassen (vgl. etwa BAG vom 26.01.1995, 2 AZR 649/94, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 46 unter B.III.3.a. der Gründe; Preis in Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl. 2002, RdNr. 683 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Köln, 06.08.1999 - 11 Sa 1085/98

    Kündigung; fristlos; Diebstahl; Mundraub; geringwertige Gegenstände; Abmahnung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01
    Dies kann wie vorliegend dann der Fall sein, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer unmissverständlichen Anweisung des Arbeitgebers klar sein muss, dass dieser ein bestimmtes Verhalten nicht hinnehmen werde (so etwa LAG Köln vom 06.08.1999, 11 Sa 1085/98, LAGE § 616 BGB Nr. 27).
  • LAG Hamm, 23.08.1990 - 16 Sa 293/90

    Verletzung eines Alkoholverbots - Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01
    Auch die besondere Intensität der Vertragsverletzung kann zur Entbehrlichkeit der Abmahnung führen (umfangreiche Nachweise vgl. etwa bei Preis, a.a.O., RdNr. 1179; für Alkohol im Dienst im sicherheitsrelevanten Bereich auch LAG Hamm vom 23.08.1990, 16 Sa 293/90, LAGE § 626 BGB Nr. 52).
  • LAG Sachsen, 26.05.2000 - 2 Sa 995/99

    Wirksame Kündigung eines zum Führen von Rettungs- und Krankentransportwagen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01
    Der vorliegende Verstoß ist auch geeignet, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (so grundsätzlich auch BAG vom 12.01.1956, 2 AZR 117/54, AP Nr. 5 zu § 123 GewO; auch LAG Sachsen vom 13.10.1999, 2 Sa 995/99, LAGE § 626 BGB Nr. 130a).
  • BAG, 30.05.2002 - 2 AZB 20/02

    Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01
    Die Berufung ist auch in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden (§§ 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 518 ZPO, 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, jeweils in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung, vgl. § 26 Nr. 5 EG-ZPO, BAG vom 30.05.2002 - 2 AZB 20/02 - EzA § 66 ArbGG 1979 Nr. 35).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01
    Aus diesem Grund wird bei erheblichen Verstößen, bei denen es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit der Arbeitnehmer ohne weiteres erkennen konnte und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens offensichtlich ausgeschlossen ist, eine Abmahnung für entbehrlich gehalten (BAG vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 47; Nachweise etwa bei KR-Fischermeier, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2002, § 626 BGB RdNr. 260).
  • BAG, 12.01.1956 - 2 AZR 117/54

    Angestellter Kraftfahrer - Arbeitsvertrag - Verletzung seiner Verpflichtungen -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01
    Der vorliegende Verstoß ist auch geeignet, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (so grundsätzlich auch BAG vom 12.01.1956, 2 AZR 117/54, AP Nr. 5 zu § 123 GewO; auch LAG Sachsen vom 13.10.1999, 2 Sa 995/99, LAGE § 626 BGB Nr. 130a).
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Ein Berufskraftfahrer hat aufgrund der besonderen Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs jeden die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Alkoholkonsum zu unterlassen (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 25; LAG Nürnberg 17. Dezember 2002 - 6 Sa 480/01 - zu II 1 der Gründe; KR/Fischermeier 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 423; KR/Griebeling/Rachor § 1 KSchG Rn. 425; Krause in vHH/L 15. Aufl. § 1 Rn. 577; Staudinger/Preis (2016) § 626 Rn. 129 mwN; HaKo/Zimmermann 5. Aufl. § 1 Rn. 360) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, Berufskraftfahrer, Trunkenheitsfahrt,

    Ein Berufskraftfahrer hat aufgrund der besonderen Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs jeden die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Alkoholkonsum zu unterlassen (vgl. BAG 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 25; LAG Nürnberg 17.12.2002 - 6 Sa 480/01 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2022 - 3 Sa 440/19

    Außerordentliche Kündigung - Entwendung von Dieselkraftstoff - entbehrliche

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Tätigkeit im öffentlichen Personennahverkehr erfolgt oder beim Führen eines Gefahrguttransporters (s. LAG Nürnberg 17.12.2002, NZA-RR 2003, 301; LAG Köln 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, DB 2009, 69).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 3 Sa 293/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Alkoholkonsum - Widerklage -

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Tätigkeit im öffentlichen Personennahverkehr erfolgt oder beim Führen eines Gefahrguttransporters (s. LAG Nürnberg 17.12.2002, NZA-RR 2003, 301; LAG Köln 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, DB 2009, 69).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2020 - 3 Sa 497/19

    Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von Diesel - Führen eines LKW unter

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Tätigkeit im öffentlichen Personennahverkehr erfolgt oder beim Führen eines Gefahrguttransportes (s. LAG Nürnberg 17.12.2002, NZA-RR 2003, 301; LAG Köln 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, DB 2009, 69).
  • ArbG Cottbus, 28.11.2007 - 2 Ca 1256/07

    Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung

    Insbesondere ist hier auch keine besondere Gefahrenlage ersichtlich, die die Pflichtverletzung als besonders schwer im oben beschriebenen Sinne erscheinen lässt (vergleiche zum Beispiel hierzu LAG Nürnberg vom 17.12.2002, 6 Sa 480/01, wonach ein alkoholisierter Omnibusfahrer ohne vorangegangene Abmahnung gekündigt werden kann, oder vergleiche LAG Hamm vom 23.08.1990, 16 Sa 293/90, wonach unter den besonderen Umständen des untertägigen Steinkohlebergbaus auch die vorsätzliche Verletzung eines betriebserheblichen Alkoholverbots den Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung berechtigt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht