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   LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11   

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LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11 (https://dejure.org/2012,4712)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2012 - 6 Sa 480/11 (https://dejure.org/2012,4712)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2012 - 6 Sa 480/11 (https://dejure.org/2012,4712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 16 BetrAVG
    Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 16 BetrAVG
    Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
    Damit wird auf die jeweils geltende Fassung der Leistungsordnung Bezug genommen (vgl. hierzu BAG v. 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - Nr. 72 zu § 16 BetrAVG, Rn. 17).

    Dynamische Verweisungen, durch die eine einheitliche Behandlung aller Versorgungsberechtigten sichergestellt werden sollen, sind die Regel, statische Verweisungen die Ausnahme (BAG v. 30.11.2010 a.a.O., Rn. 17; BAG v. 20.04.2010 - 3 AZR 553/08- AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Bochumer Verband, Rn. 25; BAG v. 08.06.1999 - 3 AZR 113/98 - n.v.; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Loseblatt, 12. Auflage, Stand: Juni 2011, ART Rn. 547).

    Dies gilt vor allem dann, wenn die Bestimmungen eines Verbandes angewandt werden sollen, der für einen ganzen Wirtschaftszweig einheitliche Versorgungsbedingen schaffen will (BAG v. 30.11.2010 a.a.O., Rn.17; BAG v. 20.04.2010 a.a.O, Rn.25).

    Ebenso wie der Bochumer Verband verfolgt auch der Essener Verband das Ziel, die Versorgungsleistungen der angeschlossenen Unternehmen zu vereinheitlichen (BAG v. v. 30.11.2010 a.a.O.; BAG v. 08.06.1999 a.a.O.).

    Lediglich das Risiko einer auf die wirtschaftliche Lage des einzelnen Unternehmens begrenzten Anpassung wird durch die unternehmensübergreifende Betrachtung des § 9 Abs. 2 LO 2004/2009 vermindert (vgl. BAG v. 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - AP Nr. 72 zu § 16 BetrAVG, Rn. 36).

    Da ansonsten keine Unterschiede in den Maßstäben bestehen, hat das Bundesarbeitsgericht die Differenzierung zwischen dem für ausgeschiedene Arbeitnehmer geltenden § 11 Abs. 3 LO i.V.m. § 16 BetrAVG und dem § 9 Abs. 2 LO 2004 für zulässig gehalten (vgl. die Argumentation des BAG im Urteil v. 30.11.2010 a.a.O. unter Rn. 40).

    Das macht nur Sinn, wenn die Anpassung nach § 9 Abs. 2 LO 2004/2009 nicht neben, sondern an die Stelle der Anpassung nach § 16 BetrAVG tritt (hiervon geht auch das Bundesarbeitsgericht aus, vgl. BAG v. 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - AP Nr. 72 zu § 16 BetrAVG, Rn. 24).

    Vielmehr steht der Chance, die sich durch das Abstellen der wirtschaftlichen Lage einer Vielzahl von Unternehmen ergibt, das Risiko gegenüber, dass sich im Einzelfall die Lage des ehemaligen Arbeitgebers besser gestaltet (BAG v. 30.11.2010 a.a.O., Rn. 40).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
    (3) Rentennachzahlungen, die sich aus einer Anpassung der Betriebsrente ergeben, sind erst ab Rechtskraft der Anpassungsentscheidung fällig (BAG v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - n.v., zitiert nach juris; BAG v. 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 - NZA 2011, 1285, 1289, Rn.32).

    Gleiches gilt für Verzugszinsen, da Verzug erst ab Fälligkeit eintreten kann (BAG v. 11.10.2011 a.a.O., Rn. 56; BAG v. 28.06.2011 a.a.O., Rn. 32).

    Da die Fälligkeit der Anpassungsforderung mit Rechtskraft der Leistung eintritt, können Zinsen erst ab dem Folgetag des Tages beansprucht werden, an dem das Urteil rechtskräftig wird (BAG v. 11.10.2011 a.a.O., Rn. 55).

    Ab diesem Zeitpunkt können Zinsen ausgeurteilt werden, da es sich um ein Weniger gegenüber den "ab Rechtshängigkeit" beantragten Zinsen handelt (so wohl auch BAG v. 11.10.2011 a.a.O.).

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
    Es sei keine punktuelle Betrachtung zu den einzelnen Anpassungsstichtagen vorzunehmen, wie dem Urteil des BAG v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - zu entnehmen sei.

    Dieser erstreckt sich auch in der seit dem 01.01.1999 gültigen Fassung des § 16 BetrAVG auf die Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag (BAG v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG).

    Die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, es dürfe keine punktuelle Betrachtung zu einem bestimmten Anpassungsstichtag vorgenommen werden, beziehen sich allein auf den Günstigkeitsvergleich zwischen der im Gesetz vorgesehen unternehmensbezogenen Berechnungsmethode und einem hiervon abweichenden konzernweiten Anpassungsmodell.

    Auch im Übrigen darf nicht auf die Entwicklung bei Dritten abgestellt werden: So dürfen bei einer Berücksichtigung der Nettolohnentwicklung aktiver Arbeitnehmer grundsätzlich nur die Arbeitnehmer des betreffenden Unternehmens (vgl. § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG) oder des Konzerns (bei einer konzerneinheitlichen Versorgung, vgl. BAG v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG) als Vergleichsgruppen herangezogen werden.

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85

    Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
    Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG in der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung (= § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aF) können betriebliche Übungen Versorgungsrechte begründen und zu Anpassungspflichten führen, die über § 16 BetrAVG hinausgehen (BAG v. 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - AP Nr. 64 zu § 16 BetrAVG; vgl. auch BAG v. 03.02.1987 - 3 AZR 330/85 - AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG).

    Eine solche Anpassungsautomatik ist allerdings die Ausnahme und bedarf konkreter Anhaltspunkte (BAG v. 25.04.2006 und v. 03.02.1987 a.a.O.).

    Denkbar ist aber auch, dass eine Übung entsteht, die Anpassung der Betriebsrenten zu bestimmten - von § 16 BetrAVG abweichenden - Zeiträumen zu überprüfen (sog. Prüfungsübung, vgl. hierzu bereits BAG v. 03.02.1987 a.a.O., unter A. I. 2. b) und c) der Entscheidungsgründe; Blomeyer/Rolfs/Otto, § 16 BetrAVG Rn. 253).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist immer auf den am Anpassungsstichtag verfügbaren und veröffentlichten Index abzustellen (BAG v. 11.10.2011 - 3 AZR 732/09 - zitiert nach juris, Rn. 41; BAG v. 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 - NZA 2011, 1285 ff., Rn. 27 ff.).

    (3) Rentennachzahlungen, die sich aus einer Anpassung der Betriebsrente ergeben, sind erst ab Rechtskraft der Anpassungsentscheidung fällig (BAG v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - n.v., zitiert nach juris; BAG v. 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 - NZA 2011, 1285, 1289, Rn.32).

    Gleiches gilt für Verzugszinsen, da Verzug erst ab Fälligkeit eintreten kann (BAG v. 11.10.2011 a.a.O., Rn. 56; BAG v. 28.06.2011 a.a.O., Rn. 32).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
    Erfolgt die Anpassung für alle Versorgungsempfänger einheitlich zu einem bestimmten Zeitpunkt, so erstreckt sich der Prüfungszeitraum auf die Zeit bis diesem Stichtag (vgl. BAG v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Auslegung, unter II. 4. der Entscheidungsgründe).

    Ausschließlich im Rahmen eines Konditionenkartells kann auch auf die Nettolohnentwicklung der Arbeitnehmer anderer Unternehmen abgestellt werden, jedoch nur auf solche, die bei Unternehmen des jeweiligen Verbandes beschäftigt werden, nicht auf sonstige Arbeitnehmergruppen (vgl. (vgl. hierzu BAG v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Auslegung, unter II. 5. b) ee) der Entscheidungsgründe; Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung, 4. Auflage 2007, Rn. 976).

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
    So darf bei der Anpassungsentscheidung nicht die Entwicklung der Sozialrenten berücksichtigt werden (BAG v. 23.04.1985 - 3 AZR 156/83 - AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 15.09.1977 - 3 AZR 654/76 - AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG).

    Aus dieser sog Abkoppelungstheorie (vgl. Blomeyer/Rolfs/Otto, § 16 BetrAVG Rn. 151) ergibt sich weiterhin, dass es nicht zulässig ist, bezüglich der Anpassung eine Obergrenze zu bilden, bei der in einem Vergleich der Versorgungsansprüche mit den Bezügen aktiver Arbeitnehmer auch die gesetzliche Rente mit einbezogen wird (BAG v. 23.04.1985 - 3 AZR 156/83 - AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; Blomeyer/Rolfs/Otto, § 16 BetrAVG Rn. 153-155).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
    Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG in der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung (= § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aF) können betriebliche Übungen Versorgungsrechte begründen und zu Anpassungspflichten führen, die über § 16 BetrAVG hinausgehen (BAG v. 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - AP Nr. 64 zu § 16 BetrAVG; vgl. auch BAG v. 03.02.1987 - 3 AZR 330/85 - AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG).

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine betriebliche Übung ein wiederholtes gleichförmiges Verhalten voraus, aus dem die Arbeitnehmer schließen können, der Arbeitgeber wolle sich vertraglich binden (BAG v. 25.04.2006 a.a.O.; vgl. weiter BAG v. 19.05.2005 - 3 AZR 660/03 - AP Nr. 71 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG v. 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist immer auf den am Anpassungsstichtag verfügbaren und veröffentlichten Index abzustellen (BAG v. 11.10.2011 - 3 AZR 732/09 - zitiert nach juris, Rn. 41; BAG v. 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 - NZA 2011, 1285 ff., Rn. 27 ff.).

    Nach der Rückrechnungsmethode (vgl. hierzu BAG v. 11.10.2011 - 3 AZR 732/09 - a.a.O., Rn. 42) errechnet sich der Anpassungsbedarf damit wie folgt:.

  • LAG Hamm, 03.02.2009 - 4 Sa 972/08

    Betriebsrente; Anpassung; Garantieanpassung; Prognoseentscheidung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
    Zum anderen sind die in § 16 Abs. 1 BetrAVG genannten Kriterien nicht abschließend, wie der Verwendung des Wortes "insbesondere" zu entnehmen ist (vgl. vgl. LAG Hamm v. 03.02.2009 - 4 Sa 972/08 - zitiert nach juris, Rn. 59; Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 5. Auflage 2010, § 16 BetrAVG Rn. 121, 128; Andresen/Förster/Rößler/Rühmann, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Loseblatt, Stand: Februar 2011, Teil 11B Rn. 1135, 1155).

    Die Berücksichtigung dieses Aspekts würde zudem voraussetzen, dass ein nachvollziehbarer rechnerischer Wert in Ansatz gebracht würde (vgl. LAG Hamm v. 03.02.2009 - 4 Sa 972/08 - zitiert nach juris, Rn. 63).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 553/08

    Betriebliche Altersversorgung - "Dienstunfähigkeit iSd. Leistungsordnung des

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 113/98

    Verpflichtung eines Pensions-Sicherungs-Vereins zu einer Dynamisierung der

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 778/96

    Anpassung von Betriebsrenten im Beitrittsgebiet

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 402/12

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung nach der Leistungsordnung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. März 2012 - 6 Sa 480/11 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. März 2012 - 6 Sa 480/11 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

  • LAG Hamm, 09.01.2018 - 9 Sa 989/17
    Es handelt sich lediglich um einen mit einem Wunsch verbundenen Hinweis auf das sodann durch das Bundesarbeitsgericht entschiedene Verfahren 3 AZR 402/12 (Vorinstanz LAG Düsseldorf 6 Sa 480/11), welches bindend zwischen den dortigen Parteien und im Übrigen präjudiziell wirkend über die Anpassungsprüfungen zum 1.1.2008 und 1.1.2009 entschieden hat.
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2018 - 12 Sa 760/17

    Rügepflicht bei Anpassungsentscheidungen des Essener Verbandes

    Es handelt sich lediglich um einen mit einem Wunsch verbundenen Hinweis auf das sodann durch das Bundesarbeitsgericht entschiedene Verfahren 3 AZR 402/12 (Vorinstanz LAG Düsseldorf 6 Sa 480/11), welches bindend zwischen den dortigen Parteien und im Übrigen präjudiziell wirkend über die Anpassungsprüfungen zum 01.01.2008 und 01.01.2009 entschieden hat.
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