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   LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17   

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https://dejure.org/2017,58412
LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17 (https://dejure.org/2017,58412)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2017 - 6 Sa 52/17 (https://dejure.org/2017,58412)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 6 Sa 52/17 (https://dejure.org/2017,58412)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 77 Abs 4 S 2 BetrVG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 134 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - individualvertragliche Vereinbarung - Günstigkeitsprinzip

  • IWW

    § 16 Abs. 3 Ziff. 2 BetrAVG, § ... 87 Abs. 1 Nrn. 8 und 10 BetrVG, § 16 BetrAVG, § 16 Abs. 1, 4 BetrAVG, § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG, § 305c Abs. 2 BGB, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 134 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, §§ 64, Abs. 1, 2 lit. b ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, 524 ZPO, § 258 ZPO, § 259 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 305c BGB, §§ 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG, 134 BGB, §§ 65, 68 SGB VI, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Individualvertraglicher Verzicht auf Versorgungsansprüche aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt; Zahlungsklage auf wiederkehrende Leistungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu den finanziellen Gründen ihrer Anpassungsentscheidung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Individualvertraglicher Verzicht auf Versorgungsansprüche aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17
    (1) Das Günstigkeitsprinzip findet bei einem individuellen Verzicht auf Ansprüche aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung Anwendung (vgl. BAG, Urteil vom 27.1.2004, 1 AZR 148/03, juris).

    Hiernach führt ein solcher Verzicht dann zur Unwirksamkeit einer Individualvereinbarung, wenn diese nicht zugunsten des Arbeitnehmers wirkt (vgl. BAG, Urteil vom 27.1.2004, 1 AZR 148/03; juris; BAG, Urteil vom 14.12.1999, 1 AZR 81/99; juris).

    Abzustellen ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt, zu dem sich Betriebsvereinbarung und einzelvertragliche Abrede erstmals konkurrierend gegenüberstehen (vgl. BAG, Urteil vom 27.1.2004, 1 AZR 148/03, juris).

    Zu diesem Zeitpunkt muss feststehen, dass die von einer Betriebsvereinbarung abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist (vgl. BAG, Urteil vom 27.1.2004, 1 AZR 148/03; juris).

    Gleiches gilt für unwahrscheinliche Kausalverläufe (vgl. BAG, Urteil vom 27.1.2004, 1 AZR 148/03, juris).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17
    (1) Die Betriebsparteien haben bei Schaffung betrieblicher Regelungen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot zu beachten (BAG, Urteil vom 29. September 2010, 3 AZR 557/08; juris).

    Dies schließt aber nicht aus, dass sie unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden (BAG, Urteil vom 29. September 2010, 3 AZR 557/08; juris).

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG, Urteil vom 17. Juni 2014, 3 AZR 529/12, juris Rn 20).

    Der Eintritt der Fälligkeit führt nicht dazu, dass die klagende Partei verpflichtet ist, die auf wiederkehrende Leistungen gerichtete Klage auf eine Zahlungsklage umzustellen (siehe BAG, Urteil vom 17. Juni 2014, 3 AZR 529/12, juris Rn 20).

  • LAG Hamburg, 09.11.2017 - 7 Sa 95/16

    Anpassung betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17
    Diese Umstände belegen insgesamt den Willen der Parteien, sich von der Systematik des BVW loszulösen und stattdessen eine Direktzusage zu vereinbaren (so auch LAG Hamburg, Urteil vom 09.11.2017, in einem Parallelverfahren zum Az. 7 Sa 95/16).

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Altersversorgungsregelungen in Aufhebungsvereinbarungen, die nach den von der Beklagten geschilderten Vorgaben zustande gekommen sind, bei einem auf den Zeitpunkt ihres Abschlusses bezogenen Günstigkeitsvergleich als günstiger zu bewerten sind als die Altersversorgung nach dem BVW (so auch LAG Hamburg, Urteil vom 09.11.2017, in einem Parallelverfahren zum Az. 7 Sa 95/16).

  • ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 17 Ca 514/16

    Unwirksame Vereinbarung zur Anpassung einer Gesamtversorgungszusage

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17
    Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. März 2017 - Az. 17 Ca 514/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. März 2017, Az.: 17 Ca 514/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17
    Vorzunehmen ist ein sog. Sachgruppenvergleich, d.h., die in einem inneren Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen sind zu vergleichen (BAG, Urteil vom 20.4.1999, 1 ABR 72/98, juris).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17
    Eine Ausnahmeregelung ist grundsätzlich nicht extensiv, sondern eng auszulegen (BAG, Urteil vom 26. März 1997, 10 AZR 751/96; juris).
  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 81/99

    Wirksamkeit des Verzichts auf Leistung aus Sozialplan

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17
    Hiernach führt ein solcher Verzicht dann zur Unwirksamkeit einer Individualvereinbarung, wenn diese nicht zugunsten des Arbeitnehmers wirkt (vgl. BAG, Urteil vom 27.1.2004, 1 AZR 148/03; juris; BAG, Urteil vom 14.12.1999, 1 AZR 81/99; juris).
  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17
    Die Rechtsprechung ist gehalten, verbleibende Unklarheiten über den Anwendungsbereich einer Norm durch Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung nach Möglichkeit auszuräumen (BAG, Urteil vom 19. April 2012, 6 AZR 677/10, juris).
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 52/17
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 10.12.2014, 10 AZR 63/14, juris; BAG, Urteil vom 21.1.2014, 3 AZR 362/11, juris).
  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 135/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Dezember 2017 - 6 Sa 52/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte zur Zahlung künftiger Leistungen iHv. monatlich 49, 11 Euro anstatt 49, 12 Euro verurteilt wird und die Verurteilung zur Zahlung rückständiger Beträge klarstellend lautet:.
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