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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19   

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https://dejure.org/2019,43811
LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19 (https://dejure.org/2019,43811)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.09.2019 - 6 Sa 55/19 (https://dejure.org/2019,43811)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. September 2019 - 6 Sa 55/19 (https://dejure.org/2019,43811)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 3 S 2 ArbZG, § 1 TVG
    Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

  • IWW

    § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG, § ... 11 Abs. 3 ArbZG, § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG, § 251 BGB, § 249 BGB, § 612 BGB, § 2 Abs. 1 MTV, § 9 Abs. 2 ArbZG, § 9 Abs. 1 ArbZG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 12 Nr. 2 ArbZG, §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 Satz 1, § 275 Abs. 1, Abs. 4, § 249 Abs. 1, 251 Abs. 1 BGB, § 22 Abs. 2, 1 Nr. 6 ArbZG, § 362 Abs. 2 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 611 a Abs. 2 BGB, § 611 a BGB, § 2 Abs. 1 EFZG, § 259 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbGG

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Ersatzruhetag für Arbeit an Wochenfeiertagen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ersatzruhetag für Arbeit an Wochenfeiertagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung; Beschäftigungstag; Elementenfeststellungsklage; Ersatzruhetag; Feiertag; Kalendertag; Werktag; Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

  • rechtsportal.de

    Zeitliche Lage der für bei einem Einsatz an Feiertagen zu gewährenden Ersatzruhetage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - 2 Sa 391/17

    Schadensersatz - Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift kommt als Ersatzruhetag jeder Werktag, also auch ein ohnehin arbeitsfreier Samstag in Betracht (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10 mwN, LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 20, mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Hat der Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet, sind ihm gemäß § 611 a BGB die Arbeitsstunden zu vergüten, die er gearbeitet hat; Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG hat nur derjenige Arbeitnehmer, bei dem Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt.; danach erhält der Arbeitnehmer für die von ihm geleistete Feiertagsarbeit nur Vergütung nach § 611 a BGB ohne Rücksicht darauf, dass er - wäre er nicht zur Arbeit herangezogen worden - nach § 2 Abs. 1 EFZG Entgeltzahlung in gleicher Höhe bekommen hätte (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 22; jeweils zitiert nach juris).

    Das Gesetz sieht die Feiertagsarbeit nicht als "wertvoller" an, sondern überlässt den Tarifvertragsparteien die Regelung etwaiger Zusatzleistungen (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - Rn. 13, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 22, aaO).

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11

    Feiertagsarbeit - Zeitzuschlag - Ersatzruhetag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
    Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht ( BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21; 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10, 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

    Vor diesem Hintergrund kann der Kläger auf die Tatsache, dass er Ersatzruhetage nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG im Ausgleichszeitraum nicht erhalten hat, sein Klagebegehren nicht stützen (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 20 aE).

    Hat der Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet, sind ihm gemäß § 611 a BGB die Arbeitsstunden zu vergüten, die er gearbeitet hat; Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG hat nur derjenige Arbeitnehmer, bei dem Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt.; danach erhält der Arbeitnehmer für die von ihm geleistete Feiertagsarbeit nur Vergütung nach § 611 a BGB ohne Rücksicht darauf, dass er - wäre er nicht zur Arbeit herangezogen worden - nach § 2 Abs. 1 EFZG Entgeltzahlung in gleicher Höhe bekommen hätte (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 22; jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06

    Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
    Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht ( BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21; 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10, 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift kommt als Ersatzruhetag jeder Werktag, also auch ein ohnehin arbeitsfreier Samstag in Betracht (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10 mwN, LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 20, mwN, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00

    Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
    Das Gesetz sieht die Feiertagsarbeit nicht als "wertvoller" an, sondern überlässt den Tarifvertragsparteien die Regelung etwaiger Zusatzleistungen (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - Rn. 13, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 22, aaO).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
    Die Bestimmung des § 11 Abs. 3 ArbZG dient damit - auch - dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, der nur erreicht werden kann, wenn der Ersatzruhetag von Erwerbsarbeit gänzlich frei gehalten wird (vgl. BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - Rn. 23, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19

    Nachtzuschläge - Annahmeverzug - Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
    b) Ausgehend hiervon ist die Beklagte neben der Zahlung des tariflichen Feiertagszuschlags nach § 4 Nr. 5 b MTV Groß- und Außenhandel NRW pro Stunde nicht verpflichtet, dem Arbeitszeitkonto des Klägers außer einer Gutschrift der geleisteten Arbeitsstunden weitere 7, 8 Stunden zusätzlich gutzuschreiben (vgl.: LAG Rheinland-Pfalz 07. Mai 2019 - 6 Sa 15/19 - Rn. 62 ff. zitiert nach juris) .
  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 445/17 Rn. 29 unter Verweis auf BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
    § 2 Nr. 1 MTV Groß- und Außenhandel NRW stellt keinen Entgeltfortzahlungstatbestand dar, der eine nachträgliche Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers rechtfertigen könnte (vgl. zum grundsätzlichen Anspruch auf korrekte Führung eines Arbeitszeitkontos: BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 Rn. 19, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 445/17 Rn. 29 unter Verweis auf BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 497/05

    Tarifauslegung - Ersatzruhetage für Arbeit an Wochenfeiertagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
    Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht ( BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21; 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10, 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 260/18

    Urlaubsanspruch - vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - unzulässige

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 641/19

    Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. September 2019 - 6 Sa 55/19 - wird zurückgewiesen.
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