Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13764
LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12 (https://dejure.org/2013,13764)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.04.2013 - 6 Sa 559/12 (https://dejure.org/2013,13764)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. April 2013 - 6 Sa 559/12 (https://dejure.org/2013,13764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 670 BGB, § 7 Abs 4 S 1 TV-L
    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug während der Rufbereitschaft

  • IWW

    BGB § 670 analog LBGRP § 99 aF LRP § 87 aF

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch eines Landesbediensteten in Rufbereitschaft bei Unfallschaden mit Privatfahrzeug

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Schadensersatz - Unfall mit privatem PKW während der Rufbereitschaft

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Unfall mit privatem PKW während der Rufbereitschaft; Schadensersatz

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • RA Kotz

    Unfallschaden mit Privatfahrzeug - Erstattungsanspruch gegen Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch eines Landesbediensteten in Rufbereitschaft bei Unfallschaden mit Privatfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss für Autoschaden während Rufbereitschaft aufkommen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
    Voraussetzung der Ersatzfähigkeit eines Eigenschadens ist, dass der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 20; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 26; jeweils zitiert nach juris).

    Handelt es sich dagegen um außergewöhnliche Sachschäden, mit denen der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, so liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 21, 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - Rn. 16; jeweils zitiert nach juris).

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 28) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 22 aaO; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - Rn. 15; zitiert nach juris).

    Ein Arzt, der im Rahmen der vom Arbeitgeber angeordneten Rufbereitschaft zur Arbeitsleistung abgerufen wird und bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Klinik mit seinem Privatfahrzeug verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des Unfallschadens, wenn er es für erforderlich halten durfte, seinen privaten Wagen für die Fahrt zur Arbeitsstätte zu benutzen, um rechtzeitig zu erscheinen (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 28, 33, zitiert nach juris).

    Daher steht es dem Arbeitnehmer - anders als beim allgemeinen Weg zur Arbeit - auch nicht frei, wie er sich zur Arbeitsstelle begibt, sondern er hat regelmäßig die Pflicht, sich "schnellstmöglich" zur Arbeitsstelle zu begeben (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 30 f., zitiert nach juris).

    Damit muss er, wenn er vollen Aufwendungsersatz entsprechend § 670 BGB verlangt, darlegen, dass er den Unfall allenfalls leicht fahrlässig verursacht hat (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 35 ff. mwN, zitiert nach juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2003 - 2 A 11521/03

    Beamtenrecht, Dienstunfall, Sachschaden, Sachschadensersatz, Ersatz von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
    Mit § 99 Abs. 1 LBG RP aF soll das Schadensrisiko vom Dienstherrn übernommen werden, das der Beamte durch die Ausübung des Dienstes notwendigerweise eingeht (OVG RP 15. März 2003 - 2 A 11521/03 - Rn. 23; zitiert nach juris).

    SachschädensVV (OVG RP 15. März 2003 - 2 A 11521/03 - Rn. 20; vgl. allgemein auch VGH Baden-Württemberg 19. November 1992 - 4 Sa 757/92 Rn. 27 - Rn. 27; jeweils zitiert nach juris) ein Anspruch nach § 99 LGB RP aF ausgeschlossen ist.

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
    Dabei muss eine dem Plan des Gesetzgebers widersprechende Lücke bestehen oder sich jedenfalls später durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben haben (BAG 25.06.2009 - 8 AZR 780/07 - Rn. 32; 08. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 32; 13. Februar 2003 - 8 AZR 654/01 - Rn 39, 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - Rn. 55; jeweils zitiert nach juris).

    Der dem Gesetz zugrunde liegende Regelungsplan ist aus ihm selbst im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu schließen und es ist zu fragen, ob das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig ist (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 18; 13. Februar 2003 - 8 AZR 654/01 - Rn 39; jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
    Voraussetzung der Ersatzfähigkeit eines Eigenschadens ist, dass der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 20; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 26; jeweils zitiert nach juris).

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 28) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 22 aaO; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - Rn. 15; zitiert nach juris).

  • BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94

    Ersatz für Schäden am dienstlich genutzten Pkw eines Polizeibeamten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
    Zu berücksichtigen wäre hierbei jedenfalls, dass sich weder die im Beamtenrecht und im Arbeitsrecht anzuwendenden Grundsätze noch alle daraus folgenden Ergebnisse decken (vgl. BVerwG 18. Januar 1996 - 2 C 28/94 - Rn. 19, VGH Baden-Württemberg 19. November 1992 - 4 S 757/92 - Rn. 36, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
    Die Norm erfasst auch Nebenabreden, die auf eine betriebliche Übung gestützt werden; Sinn und Zweck dieser Tarifnorm ist, dass Nebenabreden nur im Weg der Schriftform und nicht anderweitig wirksam begründet werden sollen (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 AZR 477/01 - Rn. 16, zitiert nach juris) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.1985 - 2 A 43/85

    Haftung; Arbeitgeber; Schaden; Fahrzeug; Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
    In besonders gelagerten Härtefällen muss dieser Grundsatz jedoch eine Ausnahme erfahren, nämlich dann, wenn bei Versagung der begehrten Leistung unter Berufung auf die bestehende abschließende Regelung die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht in ihrem Wesenkern verletzt würde (vgl. OVG RP 18. Dezember 1985 - 2 A 43785 - NJW 1986, 1830 mwN; zitiert nach juris).
  • BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 208/71

    Arbeiten in Kohlenkellern - Zuschlagspflicht - Arbeiten in Kohlenbunkern -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
    Auch wenn die Frage der Haftung des Dienstherrn für dem Angestellten anlässlich der dienstlichen Tätigkeit entstandene Sachschäden dem Bereich der Nebenabreden zuzuordnen ist, ist nicht erkennbar, dass dem Schriftformgebot des § 2 Abs. 3 Satz 1 TV-L hinsichtlich der Anwendung beamtenrechtlicher Regelungen auf das Arbeitsverhältnis des Klägers eingehalten wäre (vgl. BAG 08. Mai 1980 - 3 AZR 82/79 - Rn. 17; 01. März 1972 - 4 AZR 208/71 - Rn. 24, jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 4 S 757/92

    Zur Schadensersatzpflicht des Dienstherrn aus Rückstufung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
    Zu berücksichtigen wäre hierbei jedenfalls, dass sich weder die im Beamtenrecht und im Arbeitsrecht anzuwendenden Grundsätze noch alle daraus folgenden Ergebnisse decken (vgl. BVerwG 18. Januar 1996 - 2 C 28/94 - Rn. 19, VGH Baden-Württemberg 19. November 1992 - 4 S 757/92 - Rn. 36, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
    § 2 Abs. 3 TV-L betrifft Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter oder jedenfalls nicht unmittelbar mit den Hauptrechten und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (Breier/Dassau/Kiefer u.a., TV-L, Stand 04/13, § 2 Rn. 134; vgl. zu § 4 Abs. 2 BAT: BAG 07. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - Rn. 25, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 28.08.1991 - 10 C 4.91

    Rufbereitschaft - Fahrten zum Dienst - Wegstreckenentschädigung -

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92

    Reisekostenerstattung im Versicherungsaußendienst - Rechtsmittelfrist im

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03

    Eingruppierung eines Lehrers mit 2. Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 780/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2014 - 12 Sa 617/14

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz eines Unfallschadens an seinem mit

    Darum geht es indes vorliegend auch nicht (im Grundsatz wohl anders LAG Rheinland-Pfalz 23.04.2013 - 6 Sa 559/12, ZTR 20013, 463 Rn. 45).

    Es spricht einiges dafür, dass ein vereinbarter Selbstbehalt zu erstatten ist (so LAG Rheinland-Pfalz 23.04.2013 a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht