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   LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14   

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LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,20937)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.05.2014 - 6 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,20937)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 6 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,20937)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14
    Dabei muss sich die Feststellungsklage nicht auf das gesamte Rechtsverhältnis beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Rechte und Pflichten aus dem gesamten Rechts, hier also dem Arbeitsverhältnis, beziehen, wenn hierfür ein Feststellungsinteresse besteht (st. Rspr. des BAG, vgl. BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 757/08 - BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04, juris ).

    Durch die Übergangsversorgung sollen Versorgungslücken überbrückt werden ( BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 -, juris .).

    Auf die Frage, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind, kommt es nicht an, weil die dogmatische Herleitung für den Prüfungsmaßstab ohne Bedeutung ist ( vgl. BAG, Urteil vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - BAG, Urteil vom 16.08.2005- 9 AZR 378/04 - BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - juris ).

    Eine Ungleichbehandlung liegt vor, wenn sich für die vorgenommene Differenzierung kein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund finden lässt, wenn also die Regelung als willkürlich anzusehen ist ( BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 -, juris ).

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen ( st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 - BAG, Urteil vom 19.03.1996- 9 AZR 1051/94 -, juris ).

    Ein umso engerer Prüfmaßstab ist angezeigt, je mehr sich die Differenzierungsgründe den in Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG geregelten Benachteiligungsverboten nähern ( BAG, Urteil vom 16.08.2005- 9 AZR 378/04 -, juris) .

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - ; BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 -, juris ).

    Zum einen gilt das AGG trotz dieser Verweisung auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderreglungen enthält ( vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 - BAG, Urteil vom 16.08.2005- 9 AZR 378/04 -, juris ), zum anderen handelt es sich bei der streitgegenständlichen Übergangsversorgung einschließlich der Flugdienstuntauglichkeitsrente nicht um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, da sie - im Gegensatz zu der betrieblichen Altersversorgung - nur Überbrückungsfunktion hat ( vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2004, 9 AZR 250/03, juris ).

    Das nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass es den Tarifvertragsparteien auch möglich gewesen wäre, vollständig auf eine Angleichung der Arbeitsbedingungen innerhalb des Konzerns zu verzichten bzw. einen dauerhaft gespaltenen Arbeitskörper innerhalb des Konzerns oder auch innerhalb des Unternehmens der Beklagten aufrecht zu erhalten ( vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 -, juris ).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14
    Auch Kostenbelastungen können eine Stichtagsregelung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 -, juris).

    Nach der Rechtsprechung des BAG sind grundsätzlich auch Kostenaspekte rechtmäßige und zulässige Ziele, die mit einer Stichtagsregelung verfolgt werden dürfen ( BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 -, juris ).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14
    Für die Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 30.08.2000 ( 4 AZR 563/99, juris ) sogar die Auffassung vertreten, die Tarifvertragsparteien seien wegen ihres insoweit vorrangigen Grundrechts der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) bis zur Grenze der Willkür frei, in eigener Selbstbestimmung den persönlichen Geltungsbereich ihrer Tarifregelungen festzulegen.

    Das sei der Fall, wenn für die Unterschiedlichkeit der Regelungen keinerlei plausible Erklärung möglich sei ( BAG, Urteil vom 30.08.2000 - 4 AZR 563/99, juris ).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14
    Auf die Frage, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind, kommt es nicht an, weil die dogmatische Herleitung für den Prüfungsmaßstab ohne Bedeutung ist ( vgl. BAG, Urteil vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - BAG, Urteil vom 16.08.2005- 9 AZR 378/04 - BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - juris ).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - ; BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 -, juris ).

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd.

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14
    Erforderlich ist jedoch, dass sich die Wahl des Zeitpunkts am zu regelnden Sachverhalt orientiert und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfasst (BAG, Urteil vom 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - BAG, Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - , juris) .
  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14
    Schließlich muss nach richtiger Auffassung auch im Anwendungsbereich des AGG die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Einschätzungsprärogative der Tarifparteien Berücksichtigung finden ( BAG, Urteil vom 19.01.2011 - 3 AZR 29/09 -, juris; ebenso ErfK/Schlachter, § 3 AGG, Rn. 14 unter Hinweis auf die Entscheidungen des EuGH C-400/93 sowie C-297/10 ).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14
    Zum einen gilt das AGG trotz dieser Verweisung auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderreglungen enthält ( vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 - BAG, Urteil vom 16.08.2005- 9 AZR 378/04 -, juris ), zum anderen handelt es sich bei der streitgegenständlichen Übergangsversorgung einschließlich der Flugdienstuntauglichkeitsrente nicht um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, da sie - im Gegensatz zu der betrieblichen Altersversorgung - nur Überbrückungsfunktion hat ( vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2004, 9 AZR 250/03, juris ).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14
    Zum einen gilt das AGG trotz dieser Verweisung auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderreglungen enthält ( vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 - BAG, Urteil vom 16.08.2005- 9 AZR 378/04 -, juris ), zum anderen handelt es sich bei der streitgegenständlichen Übergangsversorgung einschließlich der Flugdienstuntauglichkeitsrente nicht um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, da sie - im Gegensatz zu der betrieblichen Altersversorgung - nur Überbrückungsfunktion hat ( vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2004, 9 AZR 250/03, juris ).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14
    Schließlich muss nach richtiger Auffassung auch im Anwendungsbereich des AGG die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Einschätzungsprärogative der Tarifparteien Berücksichtigung finden ( BAG, Urteil vom 19.01.2011 - 3 AZR 29/09 -, juris; ebenso ErfK/Schlachter, § 3 AGG, Rn. 14 unter Hinweis auf die Entscheidungen des EuGH C-400/93 sowie C-297/10 ).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14
    Die mit ihnen verbundenen Härten sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 -, juris).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 60/14

    Mittelbare Altersdiskriminierung

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94

    Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag

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