Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2008 - 6 Sa 598/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Treuwidrigkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit seiner Ehefrau in einem Kleinbetrieb seitens des Arbeitgebers vor dem Hintergrund eines laufenden Scheidungsverfahrens; Mit einem Scheidungsverfahren verbundene persönliche Spannungen als Kündigungsgrund in einem ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 1; BGB § 242 § 611 Abs. 1
Kündigung der Ehefrau in Kleinbetrieb aus Anlass des Scheidungsverfahrens - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung der Ehefrau in Kleinbetrieb ? Keine Treuwidrigkeit bei Scheidungsverfahren als Hintergrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Kündigung der mitarbeitenden Ehefrau wegen Scheidung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung der Ehefrau bei laufendem Scheidungsverfahren
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kündigung der mitarbeitenden Ehefrau bei Scheidung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
In einem Kleinbetrieb kann der Arbeitgeber seiner Ehefrau wegen Scheidung kündigen
- kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber kann seiner Ehefrau wegen Scheidung kündigen
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 22.01.2008 - 84 Ca 17345/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2008 - 6 Sa 598/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 83
- DB 2008, 1577
- NZA-RR 2008, 633
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2008 - 6 Sa 598/08
1.2.2 Die Kündigung verstieß auch nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, der auch im Kleinbetrieb einen gewissen Mindestschutz gewährleistet und vom Arbeitgeber verlangt, das durch eine langjährige Mitarbeit erdiente Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt zu lassen (dazu BVerfG, Beschluss vom 27.01.1978, 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169 = AP KSchG 1969 § 23 Nr. 17 zu B I 3 b, cc der Gründe).