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   LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15   

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https://dejure.org/2016,33581
LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15 (https://dejure.org/2016,33581)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 17.03.2016 - 6 Sa 631/15 (https://dejure.org/2016,33581)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 17. März 2016 - 6 Sa 631/15 (https://dejure.org/2016,33581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 3 ZPO, § 613 a BGB, §§ 133, 157 BGB, § 2 Abs. 1 TVG, §§ 317, 319 BGB, § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 613 Abs. 1 Satz 1 BGB, Richtlinie 2001/23/EG, Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG, § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 319 Abs. 1 BGB, §§ 286 bis 288 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland

  • hensche.de

    Arbeitsvertragsrichtlinien, AVR, Betriebsübergang, Gleichstellungsabrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland

  • rechtsportal.de

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15
    Einer dynamischen Anwendung der Klausel stehe die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.07.2013 zu dem Aktenzeichen C-426/11 entgegen; daraus ergebe sich, dass Klauseln, die dynamisch auf nach dem Zeitpunkt des Übergangs verhandelte oder abgeschlossene Kollektivverträge verweisen würden, nur dann gegenüber dem Erwerber durchsetzbar seien, wenn dieser die Möglichkeit gehabt habe, an den Verhandlungen über diese nach dem Übergang teilzunehmen.

    Die Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 ( C-426/11 - [Alemo-Herron], zitiert nach Juris) zwingt nicht zu einer europarechtskonformen Auslegung dahingehend, dass die Beklagte als Betriebsübernehmer nicht an deren vereinbarte dynamische Anwendung gebunden ist.

    Sei dies nicht möglich, so sei die Vertragsfreiheit dieses Betriebserwerbers so erheblich reduziert, dass eine solche Einschränkung den Wesensgehalt seiner Rechte auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigen könne (EuGH vom 18.07.2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron], zitiert nach Juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11

    Betriebsübergang auf einen nicht kirchlichen Arbeitgeber - arbeitsvertragliche

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15
    Er verweist insoweit auf eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 24.02.2014 - 6 Sa 1943/11 -.

    Dies trifft indessen bei AVR gerade nicht zu, da sie stets allein durch arbeitsvertragliche Bezugnahme Geltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlangen können (BAG, Urteil vom 08.06.2005 - 4 AZR 412/04 - ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 - sämtlich zitiert nach Juris).

    Dies führt auch nicht zu einem für die Beklagte unzumutbaren Ergebnis, da die arbeitsrechtliche Kommission ohnehin bei der ihr auf dem sog. dritten Weg übertragenen Leistungsbestimmung als Dritter gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB billiges Ermessen walten lassen muss (BAG Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07 - ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 - sämtlich zitiert nach Juris).

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15
    Die in Bezug genommenen Regelungen gehören zum vereinbarten Inhalt des Arbeitsvertrages und sind als solche nur durch die Vertragsparteien abänderbar (vgl. BAG, Urteil vom 22.02.2012 - 4 AZR 24/10 -, zitiert nach JURIS).

    Folglich sind die AVR als individualrechtliche Regelung zu verstehen, nicht aber als kollektivrechtliche ranggleich mit Tarifverträgen (BAG, Urteil vom 22.02.2012 - 4 AZR 24/10 -, zitiert nach Juris).

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15
    Die Arbeitsrechtsregelungen werden vielmehr durch Beschluss der ARK-RWL festgelegt, die aufgrund der Beteiligung der Mitarbeiterseite nicht als Repräsentantin des Arbeitgebers sondern als Dritte den Inhalt der Arbeitsverhältnisse der bei dem Beklagten beschäftigten Arbeitnehmer bestimmt (ebenso wie vorstehend: BAG, Urteil vom 08.06.2005 - 4 AZR 412/04 -, zitiert nach Juris); die inhaltlich Kontrolle der AVR durch staatliche Gerichte erfolgt deshalb als eine Billigkeitskontrolle nach §§ 317, 319 BGB (BAG 17.04.1996 - 10 AZR 558/95 -, zitiert nach Juris).

    Dies trifft indessen bei AVR gerade nicht zu, da sie stets allein durch arbeitsvertragliche Bezugnahme Geltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlangen können (BAG, Urteil vom 08.06.2005 - 4 AZR 412/04 - ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 - sämtlich zitiert nach Juris).

  • ArbG Dresden, 30.10.2015 - 1 Ca 924/15
    Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 30.10.2015 - 1 Ca 924/15 - wird auf Kosten der Beklagten.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 30.10.2015 - 1 Ca 924/15 - abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15
    Im Hinblick auf die arbeitsvertraglichen Änderungsmöglichkeiten ist im Gegensatz zum englischen Recht im deutschen Recht die Vertragsfreiheit des Erwerbers nicht so erheblich reduziert, dass eine solche Einschränkung den Wesensgehalt seines Rechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigt (ebenso: Sächsisches LAG , Urteil vom 24.03.2015 - 1 Sa 541/14 - Hess. LAG , Urteil vom 10.12.2013 - 8 Sa 537/13 - anderer Ansicht Sächs. LAG , Urteil vom 25.07.2014 - 3 Sa 128/14 - sämtlich zitiert nach Juris).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15
    Zwar wird eine solche Auslegung bei Bezugnahme auf Tarifverträge in sog. Altverträgen aus der Zeit vor dem 01.01.2002 aus Gründen des Vertrauensschutzes für weiterhin geboten erachtet (BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15
    Bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen handelt es sich nicht um Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes , weil sie nicht nach dessen Maßgabe, insbesondere nicht unter Beteiligungen von Gewerkschaften (§ 2 Abs. 1 TVG ), zustande gekommen sind (BAG, Urteil vom 19.02.2003 - 4 AZR 11/02 - BAG, Urteil vom 20.03.2002 - 4 AZR 101/01 - BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 6 AZR 88/01 - sämtlich zitiert nach Juris).
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG, Urteil vom 23.05.2007 - 10 AZR 363/06 - zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 20.09.2006 - 10 AZR 770/05 -, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 770/05

    Zuwendung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG, Urteil vom 23.05.2007 - 10 AZR 363/06 - zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 20.09.2006 - 10 AZR 770/05 -, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • LAG Sachsen, 24.03.2015 - 1 Sa 541/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

  • LAG Sachsen, 25.07.2014 - 3 Sa 128/14
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95

    Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01

    Vertragsauslegung - zusätzliche unterrichtsfreie- und unterweisungsfreie Tage

  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 101/01

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - normative Wirkung

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 88/01

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • LAG Hessen, 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. März 2016 - 6 Sa 631/15 - wird zurückgewiesen.
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