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   LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 647/19   

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https://dejure.org/2020,9798
LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 647/19 (https://dejure.org/2020,9798)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.01.2020 - 6 Sa 647/19 (https://dejure.org/2020,9798)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 6 Sa 647/19 (https://dejure.org/2020,9798)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle - Verletzung durch freundschaftliches Gerangel

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 3
    Entgeltfortzahlung; Krankheit; Verschulden

  • rechtsportal.de

    EFZG § 3
    Verletzung bei freundschaftlichem Gerangel; Begriff des Verschuldens nach § 3 EFZG ; Verschulden nach EFZG keine Verantwortlichkeit nach § 275 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Wegfall bei Verschulden des Arbeitnehmers

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Wegfall bei Verschulden des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 24.09.2003 - 18 Sa 785/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Mitverschulden, Verletzung bei

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 647/19
    Keinesfalls vergleichbar ist der Fall mit einer durch den klagenden Arbeitnehmer provozierten Schlägerei (vgl. z.B. LAG Hamm v. 24.09.2003 - 18 Sa 785/03 -).
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 647/19
    Wenn in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes davon die Rede ist, dass § 3 EFZG "ganz wesentlich der Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen und damit mittelbar aller Beitragszahler" diene (BAG v. 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - BAG v. 12.12.2001 - 5 AZR 255/00 -), so ist damit die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gemeint und damit die Entlastung der Krankenkasse von ihrer Pflicht zur Zahlung von Krankengeld (soweit nicht vorsätzliches Verhalten vorliegt, § 52 SGB V); gerade nicht gemeint ist damit der Anspruchsausschluss bei einem Verschulden des Arbeitnehmers gegen sich selbst.
  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 647/19
    Wenn in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes davon die Rede ist, dass § 3 EFZG "ganz wesentlich der Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen und damit mittelbar aller Beitragszahler" diene (BAG v. 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - BAG v. 12.12.2001 - 5 AZR 255/00 -), so ist damit die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gemeint und damit die Entlastung der Krankenkasse von ihrer Pflicht zur Zahlung von Krankengeld (soweit nicht vorsätzliches Verhalten vorliegt, § 52 SGB V); gerade nicht gemeint ist damit der Anspruchsausschluss bei einem Verschulden des Arbeitnehmers gegen sich selbst.
  • BAG, 28.02.1979 - 5 AZR 611/77

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers wegen missglückten

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 647/19
    Ein Ausschluss der Entgeltfortzahlung kommt nach alldem nur bei vorsätzlichem oder besonders leichtfertigen Verhalten in Betracht (Reinhard in: ErfK § 3 EFZG Rn. 23), wenn also der Arbeitnehmer entweder die Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit bewusst anstrebt, wie zum Beispiel in Fällen der Selbstverstümmelung (regelmäßig nicht bei Suizidversuch: BAG v. 28.02.1979 - 5 AZR 611/77), oder er zumindest sein eigenes Integritätsinteresse in einem Grad von Gleichgültigkeit (nicht nur Sorglosigkeit) missachtet, der in ganz besonderem Maße von der üblichen Risikofreude eines verobjektivierten gesunden Arbeitnehmers abweicht.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist - Ermittlungen -

    Ein Ausschluss der Entgeltfortzahlung kommt nur bei vorsätzlichem oder besonders leichtfertigem Verhalten in Betracht, wenn also der Arbeitnehmer entweder die Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit bewusst anstrebt, wie z. B. im Fall der Selbstverstümmelung, oder er zumindest sein eigenes Integritätsinteresse in einem Grad von Gleichgültigkeit (nicht nur Sorglosigkeit) missachtet, der in ganz besonderem Maße von der üblichen Risikofreude eines verobjektivierten gesunden Arbeitnehmers abweicht (LAG Köln, Urteil vom 30.01.2020 - 6 Sa 647/19 - Rn. 20f., juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21

    Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die arbeitsvertraglich

    Ein Ausschluss der Entgeltfortzahlung kommt nur bei vorsätzlichem oder besonders leichtfertigem Verhalten in Betracht, wenn also der Arbeitnehmer entweder die Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit bewusst anstrebt, wie z. B. im Fall der Selbstverstümmelung, oder er zumindest sein eigenes Integritätsinteresse in einem Grad von Gleichgültigkeit (nicht nur Sorglosigkeit) missachtet, der in ganz besonderem Maße von der üblichen Risikofreude eines verobjektivierten gesunden Arbeitnehmers abweicht (LAG Köln, Urteil vom 30.01.2020 - 6 Sa 647/19 - Rn. 20f., juris).
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