Rechtsprechung
   LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35991
LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18 (https://dejure.org/2018,35991)
LAG Köln, Entscheidung vom 31.10.2018 - 6 Sa 652/18 (https://dejure.org/2018,35991)
LAG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 6 Sa 652/18 (https://dejure.org/2018,35991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,35991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss Arbeitgeber Rechenschaft über erhaltenes Schmiergeld leisten - und Zahlungshintergründe dokumentieren

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitnehmer muss Arbeitgeber Rechenschaft über erhaltenes Schmiergeld leisten - und Zahlungshintergründe dokumentieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Arbeitgebers gegenüber einem Schmiergeldempfänger

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Herausgabepflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich empfangener Schmiergeldzahlungen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • ArbG Köln, 03.03.2017 - 17 Ca 9307/15
    Auszug aus LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18
    Aufgrund seiner Berufungsrücknahme im Kammertermin vom 31.10.2018 ist der Beklagte gemäß §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 516 Abs. 3 ZPO der am 10.04.2017 eingelegten Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.03.2017 - 17 Ca 9307/15 - verlustig.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.03.2017 - 17 Ca 9307/15 - teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, ihr gegenüber Auskunft zu erteilen, ob, wann und in welchem Umfang er bzw. dessen Firmen D Planungsbüro für Architektur und Energiebau, Planungsgruppe Dx - Architektur und Energiebau bzw. D in der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 28.09.2015 Zahlungen von folgenden Firmen bzw. Personen und anderen mit diesen zusammenhängenden Unternehmen erhalten hat:.

    Der Beklagte beantragt, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.03.2017, Aktenzeichen 17 Ca 9307/15, abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat und die Klage insgesamt abzuweisen;.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.03.2017, Aktenzeichen 17 Ca 9307/15, teilweise abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, ihr gegenüber Auskunft zu erteilen, ob, wann und in welchem Umfang er bzw. dessen Firmen D , Dx - bzw. D in der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 28.09.2015 Zahlungen von folgenden Firmen bzw. Personen und anderen mit diesen zusammenhängenden Unternehmen erhalten hat:.

  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

    Auszug aus LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18
    Vereinbarungen über die Zahlung eines Schmiergelds für die künftige Bevorzugung bei der Vergabe von Aufträgen, die Angestellte, Bevollmächtigte, Beauftragte oder sonstige Vertreter einer Partei heimlich mit dem anderen Vertragsteil treffen, verstoßen gegen die guten Sitten, sind im Sinne des § 687 BGB "unerlaubt" und gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGH v. 16.01.2001 - XI ZR 113/00 - BGH v. 08.05.2014 - I ZR 217/12 - BGH v. 18.01.2018 - I ZR 150/15 -).

    Für die Annahme der Sittenwidrigkeit einer Schmiergeldzahlung ist es regelmäßig gleichgültig, ob Nachteile für den Geschäftsgegner entstanden sind oder beabsichtigt waren, da bereits die Verheimlichung der Zuwendung den Sittenverstoß begründet (BGH v. 18.01.2018 - I ZR 150/15 - Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 138 Rn. 63 mwN).

    Der Vorwurf einer Schmiergeldzahlung besteht im Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an Angestellte des Auftraggebers, deren Gegenstand und Ziel die zukünftige unlautere Bevorzugung eines anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen ist (BGH v. 18.01.2018 - I ZR 150/15 -).

    Die Annahme einer solchen sekundären Darlegungslast setzt wie gezeigt voraus, dass die nähere Darlegung dem Behauptenden nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. auch BGH v. 04.12.2012 - VI ZR 378/11 - BGH v. 18.01.2018 - I ZR 150/15 -).

  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18
    Es spricht dabei ein den Anscheinsbeweis tragender Erfahrungssatz dafür, dass der Arbeitgeber ohne die Bestechung die dem unredlichen Angestellten zugeflossenen Mittel als zusätzliche Gegenleistung von seinem Vertragspartner vereinnahmt hätte (BGH v. 07.01.1963 - VII ZR 149/61 - LAG Köln v. 16.11.1995 - 6 Sa 713/95 - auch schon RG v. 20.09.1939 - II 17/39 - RGZ 161, 229-234).
  • LAG Köln, 16.11.1995 - 6 Sa 713/95

    Schmiergeld: Anscheinsbeweis für Schädigung des Arbeitgebers - Schaden - Gehilfe

    Auszug aus LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18
    Es spricht dabei ein den Anscheinsbeweis tragender Erfahrungssatz dafür, dass der Arbeitgeber ohne die Bestechung die dem unredlichen Angestellten zugeflossenen Mittel als zusätzliche Gegenleistung von seinem Vertragspartner vereinnahmt hätte (BGH v. 07.01.1963 - VII ZR 149/61 - LAG Köln v. 16.11.1995 - 6 Sa 713/95 - auch schon RG v. 20.09.1939 - II 17/39 - RGZ 161, 229-234).
  • RG, 20.09.1939 - II 17/39

    Ist bei einem Vertrage, durch den sich ein Angestellter hinter dem Rücken seines

    Auszug aus LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18
    Es spricht dabei ein den Anscheinsbeweis tragender Erfahrungssatz dafür, dass der Arbeitgeber ohne die Bestechung die dem unredlichen Angestellten zugeflossenen Mittel als zusätzliche Gegenleistung von seinem Vertragspartner vereinnahmt hätte (BGH v. 07.01.1963 - VII ZR 149/61 - LAG Köln v. 16.11.1995 - 6 Sa 713/95 - auch schon RG v. 20.09.1939 - II 17/39 - RGZ 161, 229-234).
  • RG, 01.06.1932 - V 63/32

    Beeinflußt das "Schmieren" von Angestellten auch die Gültigkeit der dadurch

    Auszug aus LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18
    Ebenso spricht ein Erfahrungssatz dafür, dass dem Arbeitgeber die Schmiergeldzahlung unbekannt blieb (schon RG v. 01.06.1932 - V 63/32 -, RGZ 136, 359-361).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18
    Eine Klägerin, die Ansprüche wegen einer behaupteten Schmiergeldabrede geltend macht, genügt ihrer Darlegungslast daher, wenn sie ausreichende Anhaltspunkte dafür vorträgt, dass eine derartige Vereinbarung getroffen worden ist (vgl. BGH v. 13.07.2004 - VI ZR 136/03 -).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 113/00

    Schmiergeldzahlungen an Verhandlungsvertreter

    Auszug aus LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18
    Vereinbarungen über die Zahlung eines Schmiergelds für die künftige Bevorzugung bei der Vergabe von Aufträgen, die Angestellte, Bevollmächtigte, Beauftragte oder sonstige Vertreter einer Partei heimlich mit dem anderen Vertragsteil treffen, verstoßen gegen die guten Sitten, sind im Sinne des § 687 BGB "unerlaubt" und gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGH v. 16.01.2001 - XI ZR 113/00 - BGH v. 08.05.2014 - I ZR 217/12 - BGH v. 18.01.2018 - I ZR 150/15 -).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Auszug aus LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18
    Ihr zufolge darf sich der Gegner der primär darlegungspflichtigen Partei nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH v. 01.12.1982 - VIII ZR 279/81 -;BGH v. 14.06.2005 - VI ZR 179/04 -).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18
    In diesen Fällen kann vom Prozessgegner im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (BGH v. 17.01.2008 - III ZR 239/06 -).
  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

  • BAG, 15.04.1970 - 3 AZR 259/69

    Sondervergütung - Schmiergelder

  • BGH, 04.12.2012 - VI ZR 378/11

    Haftung des Wirtschaftsprüfers für Kapitalanlegerverlust: Darlegungs- und

  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 230/12

    Umweltengel für Tragetasche - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage:

  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 217/12

    Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter

  • LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19

    Arbeitszeitbetrug durch private Nutzung von Internet und E-Mails Fristlose

    Genügt er dem nicht, ist der gegnerische Vortrag gemäß Abs. 3 als zugestanden anzusehen (st. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - I ZR 230/12, juris; siehe hierzu und mit weiteren Nachweisen: Greger in Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 138 ZPO, Rn. 7 ff.; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 31. Oktober 2018 - 6 Sa 652/18, Rn. 147, juris).
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2022 - 2 Ca 5786/21
    Es besteht in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum grundsätzliche Einigkeit darüber, dass ein Arbeitnehmer, der im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung der ihm vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben von einem Dritten Schmiergelder annimmt, dem Arbeitgeber gegenüber einer Herausgabepflicht unterliegt (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 30. November 2004 - 3 Sa 1634/04; BGH. Urteil vom 2. April 2001 - II ZR 217/99; LAG Köln. Schlussurteil vom 31. Oktober 2018 - 6 Sa 652/18).

    Insoweit gilt, dass Vereinbarungen über die Zahlung eines Schmiergeldes für die künftige Bevorzugung bei der Vergabe von Aufträgen, die Angestellte, Bevollmächtigte, Beauftragte oder sonstige Vertreter einer Partei heimlich mit einem anderen Vertragsteil treffen, gegen die guten Sitten verstoßen und im Sinne von § 687 BGB unerlaubt und gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig sind (LAG Köln, Schlussurteil vom 31. Oktober 2018 - 6 Sa 652/18: BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - XI ZR 113/00; BGH, Urteil vom B. Mai 2014 - I ZR 217/12; BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15).

    Für die Annahme der Sittenwidrigkeit einer Schmiergeldzahlung ist es regelmäßig gleichgültig, ob Nachteile für den Geschäftsgegner entstanden sind oder beabsichtigt waren, da bereits die Verheimlichung der Zuwendung den Sittenverstoß begründet (LAG Köln. Schlussurteil vom 31. Oktober 2018 - 6 Sa 652/18: BGH, Urteil vom 18. Januar 2018-I ZR 150/15).

    Für die hier zu beantwortende Frage, ob Schmiergeldabreden vorliegen oder nicht, ob also eine unerlaubte Fremdgeschäftsführung oder erlaubte Eigengeschäfte angenommen werden kann oder nicht, gilt das Folgende: Die Klägerin, die die Existenz einer sie in sittenwidriger Weise schädigenden Schmiergeldabrede behauptet und deshalb einen Herausgabeanspruch aus § 667 BGB und einen Auskunftsanspruch aus § 666 BGB geltend macht, trägt grundsätzlich die volle Darlegungs- und Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen (LAG Köln, Schlussurteil vom 31. Oktober 2018 - 6 Sa 652/18).

    Eine Klägerin, die Ansprüche wegen einer behaupteten Schmiergeldabrede geltend macht, genügt ihrer Darlegungslast daher, wenn sie ausreichende Anhaltspunkte dafür vorträgt, dass eine derartige Vereinbarung getroffen worden ist (vgl. LAG Köln, Schlussurteil vom 31. Oktober 2018 - 6 Sa 652/18, BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - VI ZR 136103).

    Die Annahme einer solchen sekundären Darlegungslast setzt voraus, dass die nähere Darlegung dem Behauptenden nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. LAG Köln. Schlussurteil vom 31. Oktober 2018 - 6 Sa 652/18; BGH, Urteil vom 4. Dezember 2012 - VI ZR 378/11; BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15).

    Genügt die Beklagte ihrer sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung der Klägerin dagegen nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. LAG Köln. Schlussurteil vom 31. Oktober 2018 -- 6 Sa 652/18 BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - I ZR 230/12).

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.08.2019 - 6 Sa 379/18

    Schadensersatz, Compliance, Korruption, Pflichtverletzung, Schaden

    Anders als die Klägerin meint, lässt sich mit den vom LAG Köln in seinem Urteil vom 31.10.2018 (6 Sa 652/18) aufgestellten Grundsätzen zur Darlegungs- und Beweislast nicht begründen, dass im Streitfall eine erhöhte sekundäre Beweislast des Beklagten für die Weiterleitung der Zahlungen an die Ship Owner besteht.
  • LAG Köln, 05.10.2023 - 6 Sa 152/22

    Herausgabeanspruch bei Annahme von Schmiergeldzahlungen; Schadensersatz wegen

    Es spricht dabei ein den Anscheinsbeweis tragender Erfahrungssatz dafür, dass der Arbeitgeber ohne die Bestechung die dem unredlichen Angestellten zugeflossenen Mittel als zusätzliche Gegenleistung von seinem Vertragspartner vereinnahmt hätte (BGH v. 07.01.1963 - VII ZR 149/61 - LAG Köln v. 16.11.1995 - 6 Sa 713/95 - LAG Köln v. 31.10.2018 - 6 Sa 652/18 - s. auch schon RG v. 20.09.1939 - II 17/39 - RGZ 161, 229-234).
  • LG Landau/Pfalz, 17.12.2021 - 4 O 180/21
    Dem allgemeinen Auskunftsanspruch aus § 242 BGB stehen die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast entgegen (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 31.10.2018, 6 Sa 652/18).
  • ArbG Köln, 22.05.2019 - 2 Ca 8344/18
    Genügt er dem nicht, ist der gegnerische Vortrag gemäß Abs. 3 als zugestanden anzusehen (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 31. Oktober 2018 - 6 Sa 652/18 -, Rn. 146 - 147, juris) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht