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   LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13   

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https://dejure.org/2014,22810
LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13 (https://dejure.org/2014,22810)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06.03.2014 - 6 Sa 676/13 (https://dejure.org/2014,22810)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06. März 2014 - 6 Sa 676/13 (https://dejure.org/2014,22810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 69 Abs. 3 ArbGG, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 3 ZPO, § 2 Abs. 2 WissZeitVG, § 14 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, §§ 611, 242 BGB, Art. 1, 2 GG, § 91 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/wissenschaftlichen Assistentin

  • hensche.de

    Befristung, Befristung des Arbeitsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WissZeitVG; BGB § 242; TzBfG § 14
    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/wissenschaftlichen Assistentin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13
    Die Gerichte sind aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, alle Umstände des Einzelfalls und dabei namentlich die Gesamtdauer und die Zahl der mit derselben Person zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 -).

    Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung (vgl. im Einzelnen: BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 -) verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (EuGH 26.01.2012 - C-586/10 - [Kücük]).

    Bei der Gesamtwürdigung können daneben weitere Gesichtspunkte eine Rolle spielen, wie beispielsweise das Vorhandensein oder die Dauer von Unterbrechungen zwischen den wiederholt geschlossenen befristeten Arbeitsverträgen (ebenso: BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 7 AZR 761/11 - BAG 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 -).

    Vor diesem Hintergrund ist das Bundesarbeitsgericht bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (vgl. BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 7 AZR 761/11 - BAG 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 -).

  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13
    Bei der Gesamtwürdigung können daneben weitere Gesichtspunkte eine Rolle spielen, wie beispielsweise das Vorhandensein oder die Dauer von Unterbrechungen zwischen den wiederholt geschlossenen befristeten Arbeitsverträgen (ebenso: BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 7 AZR 761/11 - BAG 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 -).

    Vor diesem Hintergrund ist das Bundesarbeitsgericht bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (vgl. BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 7 AZR 761/11 - BAG 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 -).

    Allerdings hängt eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung auch nicht - jedenfalls nicht ausschließlich - davon ab, welcher Sachgrund für die zur gerichtlichen Überprüfung gestellte Befristungsabrede vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 7 AZR 761/11 - BAG, Urteil vom 13.02.2013 - 7 AZR 225/11 -).

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13
    Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung (vgl. im Einzelnen: BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 -) verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (EuGH 26.01.2012 - C-586/10 - [Kücük]).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seiner maßgeblichen Rechtsprechung (EuGH 26.01.2012 - C-586/10 - [Kücük]) nicht danach differenziert, ob eine Beschäftigung auf vertraglicher oder beamtenrechtlicher Grundlage erfolgt; vielmehr spricht er einheitlich von Beschäftigungsverhältnissen.

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13
    Allerdings hängt eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung auch nicht - jedenfalls nicht ausschließlich - davon ab, welcher Sachgrund für die zur gerichtlichen Überprüfung gestellte Befristungsabrede vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 7 AZR 761/11 - BAG, Urteil vom 13.02.2013 - 7 AZR 225/11 -).
  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 248/95

    Befristungsgrund der Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13
    Wenn man vor diesem Hintergrund die seitens des Bundesarbeitsgerichts geforderte Gesamtbetrachtung vornimmt um festzustellen, ob eine überwiegende, die Interessen des Drittmittelgebers nicht beeinträchtigende Beschäftigung aus Drittmitteln vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 22.11.1995 - 7 AZR 248/95 - wie sämtliche Verweise im Folgenden: zitiert nach JURIS), so vermag diese bereits deswegen kein für den Beklagten günstiges Ergebnis zu erbringen, weil für den Befristungszeitraum vom 25.04.2007 bis zum 31.12.2009 überhaupt nicht feststellbar ist, wer ursprünglich der Drittmittelgeber war, dessen Interessen hier hätten beachtet werden müssen.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13
    Das Bundesarbeitsgericht gibt in seiner vorstehend zitierten Rechtsprechung (vgl. außerdem: BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 783/10 -) nur grobe Orientierungshilfen zur Beurteilung, ob rechtsmissbräuchliches Verhalten gegeben ist.
  • LAG Köln, 09.09.2009 - 3 Sa 746/09

    Befristung; Drittmittel

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13
    LAG Köln, Urteil vom 09.09.2009 - 3 Sa 746/09 - a. A.: Sächsisches LAG , Urteil vom 08.03.2013 - 3 Sa 448/12 -), da ansonsten die (wenigen) Schranken des WissZeitVG leerlaufen würden, die den die Befristungsmöglichkeiten erweiternden Regelungen entgegenstehen.
  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. März 2014 - 6 Sa 676/13 - aufgehoben.
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