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   LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 6 Sa 69/12   

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https://dejure.org/2013,4465
LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 6 Sa 69/12 (https://dejure.org/2013,4465)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.01.2013 - 6 Sa 69/12 (https://dejure.org/2013,4465)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 6 Sa 69/12 (https://dejure.org/2013,4465)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Tarifauslegung - fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des fachlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages über Wirtschaftszweige; Anspruch eines Papierschneiders auf tarifliche Nachtzuschläge bei der Etikettenherstellung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 TVG, § 611 Abs 1 BGB, § 3 Abs 3 TVG, § 4 Abs 5 TVG, § 133 BGB
    Tarifauslegung - fachlicher Geltungsbereich des MTV Papier in der Etikettenherstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des fachlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages über Wirtschaftszweige; Anspruch eines Papierschneiders auf tarifliche Nachtzuschläge bei der Etikettenherstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 6 Sa 69/12
    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass sie den Begriff in dem Sinne gebraucht haben, wie er dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (BAG 04.07.2007 4 AZR 491/06 Rn. 57 der Gründe mwN.).

    In einem solchen Fall ist für seine fachliche Zuordnung im Tarifrecht entscheidend, auf welche Geschäftstätigkeit die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer fällt (BAG 04.07.2007 4 AZR 491/06 Rn. 75 der Gründe).

    Die Auflösung dieser Tarifkonkurrenz hat das Bundesarbeitsgericht bislang ausdrücklich offen gelassen (BAG 04.07.2007 4 AZR 491/06 Rn. 82 der Gründe), die hM geht aber davon aus, dass der nachwirkende Tarifvertrag von dem vollwirksamen Tarifvertrag verdrängt wird oder sich der letztere als andere Abmachung iSv. § 4 Abs. 5 TVG darstellt (BAG aaO Rn. 80 der Gründe mwN).

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 785/10

    Auslegung eines Tarifsozialplans - Verlängerung des mit einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 6 Sa 69/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und gesetzeskonformen Regelung führt (BAG 15.05.2012 7 AZR 785/10 Rn. 21 der Gründe).
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10

    Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 6 Sa 69/12
    Diese Klassifikation beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik in der jeweils geltenden Fassung (BAG 18.04.2012 5 AZR 630/10 Rn. 12 der Gründe im Zusammenhang mit der Ermittlung des üblichen Tariflohns für die Frage der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns).
  • LAG Köln, 11.10.2013 - 10 Sa 223/13

    Aufstockungsantrag des Arbeitnehmers

    Im daraufhin geführten Berufungsrechtsstreit haben die Parteien einen Teilvergleich unter dem 06.12.2012 vor dem Landesarbeitsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 6 Sa 69/12 geschlossen, indem sie Einigkeit darüber erzielten, dass die monatliche Arbeitszeit des Klägers ab dem 01.10.2011 mindestens 160 Stunden beträgt.
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