Rechtsprechung
LAG Hessen, 20.05.2015 - 6 Sa 723/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befristung von Arbeitsverträgen aufgrund des Sachgrundes der Vertretung eines anderen Arbeitnehmers; Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung; Unterliegen eines Arbeitsvertrages der Befristungskontrolle
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Vertretungsbedarf für Vollzeitstelle bei Weiterbeschäftigung der Stammkraft in Teilzeit
- arbeitsrecht-hessen.de
Vertretungsbedarf für Vollzeitstelle bei Weiterbeschäftigung der Stammkraft in Teilzeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3
- rechtsportal.de
TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3
Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsvertrages aufgrund des Sachgrundes der Vertretung eines anderen Arbeitnehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2011 - 14 Ca 6652/13
- ArbG Frankfurt/Main, 12.03.2014 - 14 Ca 6652/13
- LAG Hessen, 20.05.2015 - 6 Sa 723/14
- BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 523/02
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Vorbehalt
Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2015 - 6 Sa 723/14
Der Vorbehalt muss daher vertraglich vereinbart sein (vgl. BAG, U. v. 04.06.2003 - 7 AZR 523/02 - AP Nr. 252 zu § 620BGB RdN. 19 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Nur wenn der Arbeitgeber im Ausnahmefall aufgrund der ihm vorliegenden Information erhebliche Zweifel daran haben muss, ob die zu vertretende Stammkraft an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wird, kann dies dafür sprechen, dass der Sachgrund der Vertretung nur vorgeschoben ist (vgl. BAG, U. v. 04.06.2003 - 7 AZR 523/02 - a. a. O., RdN. 14 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
Die Zulassung der Revision erfolgt im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 04. Juni 2013 - 7 AZR 523/02 - .
- BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15
Befristung - Vertretung - Abordnung
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2015 - 6 Sa 723/14 - aufgehoben.