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   LAG Köln, 18.11.2010 - 6 Sa 817/10   

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https://dejure.org/2010,7658
LAG Köln, 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 (https://dejure.org/2010,7658)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 (https://dejure.org/2010,7658)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. November 2010 - 6 Sa 817/10 (https://dejure.org/2010,7658)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Diebstahl geringwertiger Sachen; heimliche Videoüberwachung; Beweisverwertungsverbot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 6 b Abs. 2 BDSG, 626 BGB, 1 KSchG
    Diebstahl geringwertiger Sachen; heimliche Videoüberwachung; Beweisverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung heimlicher Videoaufnahmen von öffentlich zugänglichen Räumen im Kündigungsschutzprozess; Außerordentliche Kündigung wegen Diebstahls mehrerer Zigarettenpackungen

  • Betriebs-Berater

    Geheime Videoüberwachung auch ohne konkreten Verdacht

  • hensche.de

    Kündigung: Verhaltensbedingt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung heimlicher Videoaufnahmen von öffentlich zugänglichen Räumen im Kündigungsschutzprozess; unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen Diebstahls mehrerer Zigarettenpackungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Beweisverwertungsverbot?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwertung unzulässiger Videoaufnahmen

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Videoüberwachung von Mitarbeitern kann bei konkretem Anlass zulässig sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 241
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Köln, 18.11.2010 - 6 Sa 817/10
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1228 mit weiteren Nachweisen).

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1228, 1231 mit weiteren Nachweisen).

  • ArbG Köln, 04.05.2010 - 8 Ca 722/09

    Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist bei begangenen

    Auszug aus LAG Köln, 18.11.2010 - 6 Sa 817/10
    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 04.05.2010 - 8 Ca 722/09 - die Beklagte zu verurteilen, sie als stellvertretende Filialleiterin in deren Niederlassung in K in vereinbarter Teilzeit bei 24 Stunden pro Woche tatsächlich zu beschäftigen, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung vom 23.01.2009 sein Ende gefunden hat, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die fristgerechte zum nächst möglichen Termin ausgesprochene Kündigung vom 23.01.2009 sein Ende gefunden hat, sondern zu den Konditionen des geschlossenen Arbeitsvertrages unverändert fortbesteht.
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auszug aus LAG Köln, 18.11.2010 - 6 Sa 817/10
    So hat auch das Bundesverfassungsgericht ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus den Grundrechten nur in den Fällen anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist (vgl. zuletzt Bundesverfassungsgericht vom 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09, juris mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus LAG Köln, 18.11.2010 - 6 Sa 817/10
    Die Videoaufnahmen zeigen sie vielmehr in dem öffentlich zugänglichen Arbeits- und Kassenbereich, in dem sogar eine ständige Videoüberwachung grundsätzlich zulässig ist (vgl. BAG vom 26.08.2008 - 1 ABR 16/07, NZA 2008, 2144).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Köln, 18.11.2010 - 6 Sa 817/10
    Dieser Eingriff führt jedoch dann nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zulasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Video-Überwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (vgl. BAG vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02, NZA 2003, 1193).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. November 2010 - 6 Sa 817/10 - aufgehoben, soweit es ihre Berufung zurückgewiesen hat.
  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 Sa 1781/10

    Verwertung heimlicher Videoaufnahmen öffentlich zugänglicher Räume im

    Ein Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers führt dann nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (BAG 27.03.2003 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36; LAG Köln, 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 - NZA-RR 2011, 241; Grimm/Schiefer, RdA 2009, 329, 332; Lunk, NZA 2009, 547, 460; Dzida/Grau NZA 2010, 1201).

    Die ganz herrschende Meinung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur (LAG Köln 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 - NZA-RR 2011, 241; Grimm/Schiefer, RdA 2009, 329, 334 f.; Vietmeyer/Byers, DB 2010, 1462; Dzida/Grau, NZA 2010, 1201; Otto, Anm. zu BAG AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36; Lunk, NZA 2009, 460), der auch der erkennenden Berufungskammer beitritt, ist aber eine verfassungskonforme, einschränkende Auslegung des § 6 b Abs. 2 BDSG geboten.

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2011 - 11 Ca 7326/10

    Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter

    Ob Bildmaterial, das in öffentlichen Räumen ohne Berücksichtigung der Hinweispflicht aus § 6b Abs. 2 BDSG in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren verwertet werden darf, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (dafür: LAG Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 - Fundstelle: Juris-Online; ArbG Freiburg, Urteil vom 07.09.2004 - 4 Ca 128/04 - ZfSch 2004, S. 551; Dzida, Grau, Verwertung von Beweismitteln bei Verletzung des Arbeitnehmerdatenschutzes, NZA 2010, S. 1201; Grimm, Schiefer, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, RdA 2009, S. 329; Otto, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972; Gola/Schomerus, 10. Auflage, 2010, § 6b Rdnr. 28; dagegen: Bayreuther, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, NZA 2005, S. 1038).

    Inwieweit sich durch die Schaffung des § 6b BDSG, der allgemein die (kenntlich gemachte) Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen betrifft, und des § 32 BDSG, der die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis regelt, Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben haben, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. nur LAG Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 - Fundstelle: Juris-Online; ArbG Berlin, Urteil vom 18.02.2010 - 38 Ca 12879/09 - ZIP 2010, S. 1191; ArbG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05 - RDV 2006, S. 214; Otto, Anmerkung zum BAG-Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Dzida/Grau, Verwertung von Beweismitteln bei Verletzung des Arbeitnehmerdatenschutzes, NZA 2010, S. 1201; Grimm/Schiefer, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, RdA 2009, S. 329; Lunk, Prozessuale Verwertungsverbote im Arbeitsrecht, NZA 2009, S. 457; Oberwetter, Arbeitnehmerrechte bei Lidl, Aldi & Co., NZA 2008, S. 609).

  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2011 - 9 BV 183/10

    Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter

    Ob Bildmaterial, das in öffentlichen Räumen ohne Berücksichtigung der Hinweispflicht aus § 6b Abs. 2 BDSG in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren verwertet werden darf, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (dafür: LAG Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 - Fundstelle: Juris-Online; ArbG Freiburg, Urteil vom 07.09.2004 - 4 Ca 128/04 - ZfSch 2004, S. 551; Dzida, Grau, Verwertung von Beweismitteln bei Verletzung des Arbeitnehmerdatenschutzes, NZA 2010, S. 1201; Grimm, Schiefer, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, RdA 2009, S. 329; Otto, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972; Gola/Schomerus, 10. Auflage, 2010, § 6b Rdnr. 28; dagegen: Bayreuther, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, NZA 2005, S. 1038).

    Inwieweit sich durch die Schaffung des § 6b BDSG, der allgemein die (kenntlich gemachte) Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen betrifft, und des § 32 BDSG, der die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis regelt, Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben haben, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. nur LAG Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 - Fundstelle: Juris-Online; ArbG Berlin, Urteil vom 18.02.2010 - 38 Ca 12879/09 - ZIP 2010, S. 1191; ArbG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05 - RDV 2006, S. 214; Otto, Anmerkung zum BAG-Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Dzida/Grau, Verwertung von Beweismitteln bei Verletzung des Arbeitnehmerdatenschutzes, NZA 2010, S. 1201; Grimm/Schiefer, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, RdA 2009, S. 329; Lunk, Prozessuale Verwertungsverbote im Arbeitsrecht, NZA 2009, S. 457; Oberwetter, Arbeitnehmerrechte bei Lidl, Aldi & Co., NZA 2008, S. 609).

  • ArbG Köln, 23.04.2015 - 8 Ca 4701/14

    Kündigung des Dombaumeisters unwirksam

    In Konsequenz der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 18. November 2010 - 6 Sa 817/10 - dürfte es danach überhaupt keine verhaltensbedingte Kündigung ordentlich Unkündbarer mehr geben, weil ein fehlsamer Arbeitnehmer - der im dortigen Fall nach den Erkenntnissen des Landesarbeitsgerichts ein nachgewiesenes Vermögensdelikt zu Lasten des Arbeitgebers begangen und einen irreparablen Vertrauensverlust bewirkt hat - schließlich immer für die Dauer der hypothetisch geltenden Kündigungsfrist von der Arbeitspflicht freigestellt werden könnte und dies, d.h. im Ergebnis die Vergütungsfortzahlung ohne Gegenleistung nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts selbst einem bestohlenen Arbeitgeber zumutbar wäre.
  • ArbG Köln, 30.06.2011 - 8 Ca 7941/10

    Außerordentliche Kündigung eines Montagemitarbeiters im Außendienst wegen eines

    In diesem Zusammenhang folgt die Kammer auch nicht einer neueren Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 18. November 2010, 6 Sa 817/10, nach welcher bei erwiesenem Diebstahl nur die ordentliche Kündigung zulässig sei, weil eine - im dortigen Fall sechsmonatige - (vergütete) Freistellung von der Arbeitspflicht in der Kündigungsfrist in Betracht zu ziehen sei.
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