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   LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16   

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https://dejure.org/2017,25714
LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 (https://dejure.org/2017,25714)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 (https://dejure.org/2017,25714)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16 (https://dejure.org/2017,25714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1
    Wirksamkeit einer tariflichen Regelung zur Betriebsrentenanpassung

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1
    Wirksamkeit einer tariflichen Regelung zur Betriebsrentenanpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • ArbG Gießen, 13.05.2016 - 3 Ca 12/16

    Enthält eine durch Tarifvertrag geregelte Versorgungsordnung der

    Auszug aus LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 13. Mai 2016 - 3 Ca 12/16 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Gießen vom 13. Mai 2016 - 3 Ca 12/16 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Gießen vom 13. Mai 2016 - 3 Ca 12/16 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 u. 2 lit. b ArbGG).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16
    Dieses Schema ist allerdings auf Eingriffe in Versorgungsanwartschaften, nicht jedoch auf Eingriffe in laufende Leistungen oder Anpassungsregelungen zugeschnitten (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 431/10-).

    Dabei müssen die vom Arbeitgeber zur Rechtfertigung der Änderung angeführten Gründe umso gewichtiger sein, je schwerwiegender für den Arbeitnehmer die Nachteile sind (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16
    Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen sowie deren Änderung verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 40).
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

    Auszug aus LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (vgl. BAG vom 08. Dezember 2015 - 3 AZR 141/14 - Rn. 29).
  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Auszug aus LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16
    Für Eingriff in dienstzeitabhängige, also noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 17 ff.).
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

    Auszug aus LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16
    Bei Änderungen der Versorgungsregelungen nach Eintritt eines Versorgungsfalls ist nicht das vom 3. Senat des Bundesarbeitsgerichtes entwickelte dreistufige Prüfungsraster anzuwenden, sondern auf die zugrundeliegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 -).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16
    Die bei Einschnitten in Versorgungsrechte zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht durch einen dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - mwN.).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16
    Das Bundesarbeitsgericht beschreibt valide Gründe für die Rechtfertigung von Eingriffen in Betriebsrenten z. B. mit der Formel "sachlich vertretbar und nicht willkürlich" (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02-).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auszug aus LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 24. September 2008 -10 AZR 669/07 - Rn. 17).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17

    Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

    Die Klägerin bezieht bereits eine Rente (richtig: LAG Hamburg 1. Juni 2017 - 7 Sa 96/16; Hessisches LAG 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16).

    Auch wenn diese Verhältnismäßigkeitsgrundsätze entsprechend auch dann angewendet werden, wenn es nicht um einen Eingriff in eine Versorgungsanwartschaft geht, sondern um einen Eingriff in bereits laufende Rentenleistungen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09), liegt entgegen der Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches LAG 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16) auch ein solcher Eingriffsfall nicht vor.

    bb) Der Begriff "vertretbar" ist synonym mit den Begriffen "berechtigt" oder "legitim" (LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17; Hessisches LAG 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16).

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 289/17

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anwendung einer

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17

    Betriebsrentenanpassung

    Anpassung der Betriebsrente auf der Grundlage einer betrieblichen Versorgungsregelung (Abweichung von Hessischem Landesarbeitsgericht 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 -).

    Es geht auch nicht darum, in bereits entstandene Ansprüche einzugreifen, und dafür gefundene Prüfungsschema anzuwenden (so Hessisches Landesarbeitsgericht 22.02.2017 - 6 Sa 972/16, juris), sondern darum, die als Regel- und Ausnahmeverhältnis getroffene Regelung zur Anpassung der Gesamtversorgung unter Berücksichtigung der genannten Umstände mit dem gefundenen Ergebnis auszulegen.

  • LAG Düsseldorf, 16.02.2018 - 6 Sa 460/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

    Hierfür muss der Arbeitgeber darlegen, dass seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihm eine Anpassung im eigentlich geschuldeten Umfang nicht ermöglicht (Abweichung vom Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 -).

    Die Kammer hat die Revision für die Beklagte wegen einer Divergenz zur Entscheidung des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 - zugelassen.

  • LAG Düsseldorf, 08.09.2017 - 6 Sa 1050/16

    Auslegung einer Versorgungsordnung hinsichtlich der Erhöhung der zugesagten

    Hierfür muss der Arbeitgeber darlegen, dass seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihm eine Anpassung im eigentlich geschuldeten Umfang nicht ermöglicht (Abweichung vom Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 -).

    Das Gericht hat die Revision für die Beklagte wegen einer Divergenz zur Entscheidung des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 - zugelassen.

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2017 - 6 Sa 193/17

    Auslegung einer Versorgungsordnung hinsichtlich der Erhöhung der zugesagten

    Hierfür muss der Arbeitgeber darlegen, dass seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihm eine Anpassung im eigentlich geschuldeten Umfang nicht ermöglicht (Abweichung vom Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 -).

    Das Gericht hat die Revision für die Beklagte wegen einer Divergenz zur Entscheidung des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 - zugelassen.

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17

    Auslegung von Betriebsvereinbarungen

    Anpassung der Betriebsrente auf der Grundlage einer betrieblichen Versorgungsordnung (Abweichung von Hessischem Landesarbeitsgericht 22.02.2017 - 6 Sa 972/16).

    Es geht auch nicht darum, in bereits entstandene Ansprüche einzugreifen, und dafür gefundene Prüfungsschema anzuwenden (so Hessisches Landesarbeitsgericht 22.02.2017 - 6 Sa 972/16, juris), sondern darum, die als Regel- und Ausnahmeverhältnis getroffene Regelung zur Anpassung der Gesamtversorgung unter Berücksichtigung der genannten Umstände mit dem gefundenen Ergebnis auszulegen.

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2018 - 12 Sa 26/18

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

    Anpassung der Betriebsrente auf der Grundlage einer betrieblichen Versorgungsordnung (Abweichung von Hessischem Landesarbeitsgericht 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 - Rn. 14).

    Es geht auch nicht darum, in bereits entstandene Ansprüche einzugreifen, und dafür gefundene Prüfungsschema anzuwenden (so Hessisches Landesarbeitsgericht 22.02.2017 - 6 Sa 972/16, juris), sondern darum, die als Regel- und Ausnahmeverhältnis getroffene Regelung zur Anpassung der Gesamtversorgung unter Berücksichtigung der genannten Umstände mit dem gefundenen Ergebnis auszulegen.

  • LAG Düsseldorf, 08.09.2017 - 6 Sa 1079/16

    Auslegung einer Versorgungsordnung hinsichtlich der Erhöhung der zugesagten

    Hierfür muss der Arbeitgeber darlegen, dass seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihm eine Anpassung im eigentlich geschuldeten Umfang nicht ermöglicht (Abweichung vom Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 -).

    Das Gericht hat die Revision für die Beklagte wegen einer Divergenz zur Entscheidung des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 - zugelassen.

  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 4 Sa 414/17

    Anspruch des früheren Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

    Alles in Allem hat die Beklagte nicht hinreichend dargelegt, dass die vom Vorstand und Aufsichtsrat getroffene Anpassungsentscheidung billigem Ermessen entspricht (so auch in Parallelverfahren LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2017 a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2018 - 6 Sa 460/17 - juris; LAG Hamburg, Urteil vom 24.08.2017 - 1 Sa 11/17 - juris; LAG Hamburg, Urteil vom 16.08.2017 - 3 Sa 102/16 - juris; LAG Hamburg, Urteil vom 11.07.2017 - 4 Sa 98/16 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2018 - 5 Sa 161/17 - juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2018 - 4 Sa 52/17 - juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 8 Sa 3/17 - juris; a.A.: Hessisches LAG, Urteil vom 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 161/17

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Anpassungsvorbehalt - Auslegung

  • LAG Düsseldorf, 16.02.2018 - 6 Sa 562/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 7/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2018 - 12 Sa 27/18

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

  • ArbG Duisburg, 27.11.2017 - 1 Ca 362/17
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