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   LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14   

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https://dejure.org/2014,37706
LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14 (https://dejure.org/2014,37706)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.09.2014 - 6 Sa 99/14 (https://dejure.org/2014,37706)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. September 2014 - 6 Sa 99/14 (https://dejure.org/2014,37706)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Wirksamkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung - Verkürzung der Ruhezeit in einem Schichtmodell - Feststellungsinteresse

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsvereinbarung, Ablösung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Rechtskontrolle, Feststellungsinteresse, Bestimmtheit, Schichtarbeit

  • IWW

    § 75 Abs. 1 BetrVG, Art. ... 2 Abs. 1 GG, § 113 BetrVG, §§ 111, 113 BetrVG, § 75 BetrVG, § 64 Abs. 2 b ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG, § 106 GewO, § 113 Abs. 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung des Schichtmodells durch geänderte Betriebsvereinbarung zur Verteilung der Arbeitszeit; unbegründete Klage auf Beschäftigung zu den alten Arbeitszeitbedingungen bei unzureichenden Darlegungen zur Unwirksamkeit der neuen Betriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Schichtmodells durch geänderte Betriebsvereinbarung zur Verteilung der Arbeitszeit; Unbegründete Klage auf Beschäftigung zu den alten Arbeitszeitbedingungen bei unzureichenden Darlegungen zur Unwirksamkeit der neuen Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Änderung des Schichtmodells durch geänderte Betriebsvereinbarung zur Verteilung der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit - und das Ablösungsprinzip

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablösungsprinzip und Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14
    Soweit in bereits bestehende Besitzstände der Arbeitnehmer eingegriffen wird, sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu beachten (BAG 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, Rz. 27; BAG 15.01.2013 - 3 AZR 169/10 -, Juris, Rz. 50).

    Deshalb unterliegen insbesondere Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsansprüche aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, einer entsprechenden Rechtskontrolle (zum dreistufigen Prüfungsschema vgl. nur BAG 15.01.2013 - 3 AZR 169/10 -, Juris, Rz. 50).

    Und in dem Verfahren 3 AZR 169/10 stritten die Parteien über die Ablösung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung.

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14
    Das gilt auch dann, wenn die ältere für die Arbeitnehmer günstiger war (vgl. nur BAG 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 -, BAGE 103, 187, Rz. 27; 10.02.2009 - 3 AZR 653/07 -, Juris, Rz.17 f; BAG 15.01.2013 - 3 AZR 705/10, Juris, Rz. 18 m.w.N.).

    Soweit in bereits bestehende Besitzstände der Arbeitnehmer eingegriffen wird, sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu beachten (BAG 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, Rz. 27; BAG 15.01.2013 - 3 AZR 169/10 -, Juris, Rz. 50).

    Aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes ergeben sich ferner die Grenzen der sog. unechten Rückwirkung (BAG 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, Rz. 27).

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14
    Gegenstand dieser Rechtskontrolle ist auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip, wenn es um Eingriffe in Freiheitsrechte des Arbeitnehmers geht (BAG 19.01.1999 - 1 AZR 499/98 - BAGE 90, 316: allgemeine Handlungsfreiheit der Raucher; 11.07.2000 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221: keine Verpflichtung zur Kostentragung für nicht beanspruchte Leistungen; 29.06.2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173: allgemeines Persönlichkeitsrecht).

    Dem Verfahren 1 ABR 21/03 lag ein unmittelbarer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Arbeitnehmer durch eine vereinbarte Videoüberwachung zugrunde.

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14
    Das gilt auch dann, wenn die ältere für die Arbeitnehmer günstiger war (vgl. nur BAG 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 -, BAGE 103, 187, Rz. 27; 10.02.2009 - 3 AZR 653/07 -, Juris, Rz.17 f; BAG 15.01.2013 - 3 AZR 705/10, Juris, Rz. 18 m.w.N.).

    Er kommt insbesondere zur Anwendung, wenn die Betriebspartner bei der Regelung unterschiedliche Gruppen bilden (vgl. BAG 10.02.2009 - 3 AZR 653/07, Juris, Rz. 21 und Rz. 22 m.w.N.).

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14
    Im Übrigen hielte die BV 2002 entgegen der Auffassung des Klägers einer Verhältnismäßigkeitsprüfung stand (vgl. hierzu BAG 28.06.2005 - 1 AZR 213/04 -, Juris, Rz. 28).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14
    In dem Verfahren 1 AZR 96/06 hatten die Betriebspartner in einer Betriebsvereinbarung eine Ausschlussfrist für Annahmeverzugsansprüche der Arbeitnehmer geregelt.
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98

    Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14
    Gegenstand dieser Rechtskontrolle ist auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip, wenn es um Eingriffe in Freiheitsrechte des Arbeitnehmers geht (BAG 19.01.1999 - 1 AZR 499/98 - BAGE 90, 316: allgemeine Handlungsfreiheit der Raucher; 11.07.2000 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221: keine Verpflichtung zur Kostentragung für nicht beanspruchte Leistungen; 29.06.2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173: allgemeines Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14
    Gegenstand dieser Rechtskontrolle ist auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip, wenn es um Eingriffe in Freiheitsrechte des Arbeitnehmers geht (BAG 19.01.1999 - 1 AZR 499/98 - BAGE 90, 316: allgemeine Handlungsfreiheit der Raucher; 11.07.2000 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221: keine Verpflichtung zur Kostentragung für nicht beanspruchte Leistungen; 29.06.2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173: allgemeines Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14
    Das ist vor allem der Fall, wenn das der Vollstreckung nicht zugängliche Feststellungsurteil den Konflikt endgültig lösen und weitere Prozesse vermeiden kann (BAG 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 - , Juris Rz. 19 f.).
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14
    Das gilt auch dann, wenn die ältere für die Arbeitnehmer günstiger war (vgl. nur BAG 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 -, BAGE 103, 187, Rz. 27; 10.02.2009 - 3 AZR 653/07 -, Juris, Rz.17 f; BAG 15.01.2013 - 3 AZR 705/10, Juris, Rz. 18 m.w.N.).
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 829/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

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