Rechtsprechung
LAG Hamm, 14.09.2011 - 6 SaGa 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum Zeitpunkt einer stattgebenden Entscheidung über eine außerordentliche Kündigung; Offensichtlichkeit der Unwirksamkeit von außerordentlichen Kündigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 29.04.2011 - 8 Ga 36/11
- LAG Hamm, 14.09.2011 - 6 SaGa 16/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2011 - 6 SaGa 16/11
Hinzu kommen müssen dann vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG 27.02.1985 - GS 1/84).Nur bei einem solchen Verständnis des Begriffs der offensichtlich unwirksamen Kündigung ist es gerechtfertigt, diese Kündigung für die Interessenabwägung unberücksichtigt zu lassen und für den Beschäftigungsanspruch davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien fortbesteht (BAG 27.02.1985 - GS 1/84).
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten …
Nur bei einem solchen Verständnis des Begriffs der offensichtlich unwirksamen Kündigung ist es gerechtfertigt, diese Kündigung für die Interessenabwägung unberücksichtigt zu lassen und für den Beschäftigungsanspruch davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien fortbesteht (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C II 3 a der Gründe; LAG Hamm 14. September 2011 - 6 SaGa 16/11 - zu I 2.1 der Gründe, juris). - LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12
Kündigung wegen Vertragsverstößen
Mit Urteil vom 14.09.2011 hat das Landesarbeitsgericht Hamm (6 SaGa 16/11) der Berufung der Beklagten gegen die im April 2011 ergangene einstweilige Verfügungsentscheidung auf Weiterbeschäftigung des Klägers stattgegeben mit der Begründung, der Beschäftigungsanspruch des Klägers sei mit Zugang der außerordentlichen Kündigung vom 14.06.2011 entfallen, weil diese Kündigung nicht offensichtlich unwirksam sei. - LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2012 - 6 Sa 475/11
Konkurrentenklage, Besetzungsanspruch, Auswahlentscheidung, Wiederholung
In einem vom Kläger angestrengten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung schlossen die Parteien einen Vergleich, in dem sich die Beklagte verpflichtete, die Stelle des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht mit einer anderen Person als dem Kläger zu besetzen (6 SaGa 16/11).