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   LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10   

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LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 (https://dejure.org/2010,23756)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 (https://dejure.org/2010,23756)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 6 SaGa 9/10 (https://dejure.org/2010,23756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, verhaltensbedingt, Diebstahl (Trick-), Betriebsrat, Widerspruch, Weiterbeschäftigungsanspruch, Arbeitgeber, Weiterbeschäftigung, Entbindung von der Weiterbeschäftigung, Einstweilige Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag auf Weiterbeschäftigung während eines Kündigungsrechtsstreits bei fehlerhaftem Widerspruch des Betriebsrats; Darlegungen des Betriebsrats zur Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz bei verhaltensbedingter Kündigung; Eilantrag der Arbeitgeberin auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Eilantrag auf Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits bei fehlerhaftem Widerspruch des Betriebsrats; unsubstantiierte Darlegungen des Betriebsrats zur Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz bei verhaltensbedingter Kündigung; Eilantrag ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10
    Dabei wird nicht übersehen, dass es für eine Begründung ausreichend ist, wenn diese es möglich erscheinen lässt, dass mit der gegebenen Begründung ein gesetzlicher Widerspruchstatbestand geltend gemacht wird (ErfK/Kania, 10. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 15; BAG 17.06.1999 ­ 2 AZR 608/98 ­ AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11).

    Der Betriebsrat muss den Widerspruchsgrund unter Angabe von Tatsachen, die sich auf den konkreten Fall und den Arbeitnehmer beziehen, konkretisieren (BAG 17.06.1999 a. a. O.; BAG 11.05.2000 ­ 2 AZR 54/99 ­ AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13).

  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10
    Vielmehr ist ein Widerspruch des Betriebsrats auch bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen grundsätzlich zulässig (vgl. BAG 22.07.1982 ­ 2 AZR 30/81 ­ EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10).
  • LAG München, 05.10.1994 - 5 Sa 698/94

    Entbindungsverfügung: Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10
    Vielmehr ist das Rechtsschutzinteresse bereits dann gegeben, wenn zwischen den Parteien ­ wie im vorliegenden Fall ­ die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG umstritten ist (LAG München 05.10.1994 ­ 5 Sa 698/94 ­ LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 19 Beschäftigungspflicht; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2006 ­ 2 Sa 492/06 ­ zitiert nach JURIS).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10
    Der Betriebsrat muss den Widerspruchsgrund unter Angabe von Tatsachen, die sich auf den konkreten Fall und den Arbeitnehmer beziehen, konkretisieren (BAG 17.06.1999 a. a. O.; BAG 11.05.2000 ­ 2 AZR 54/99 ­ AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13).
  • LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03

    Voraussetzungen der Entbindungsverfügung gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10
    Die Entbindungsverfügung nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG kommt auch dann in Betracht, wenn zuvor nicht festgestellt worden ist, dass eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG besteht (vgl. LAG München, 17.12.2003 ­ 5 Sa 1077/03 ­ LAGE BetrVG 2001 § 102 Nr. 4 Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10
    Das ist der Fall, wenn es sich um einen arbeitsplatzbezogenen und nicht arbeitgeberbezogenen Pflichtenverstoß handelt (Preis, in: Wlotzke/Preis/Kreft a. a. O.; vgl. BAG 31.03.1993 ­ 2 AZR 492/92 ­ AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 32).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 492/06

    Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer; unzumutbare wirtschaftliche Belastung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10
    Vielmehr ist das Rechtsschutzinteresse bereits dann gegeben, wenn zwischen den Parteien ­ wie im vorliegenden Fall ­ die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG umstritten ist (LAG München 05.10.1994 ­ 5 Sa 698/94 ­ LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 19 Beschäftigungspflicht; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2006 ­ 2 Sa 492/06 ­ zitiert nach JURIS).
  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14

    Entbindungsantrag nach Widerspruch des Betriebsrats gegen eine verhaltensbedingte

    (so auch LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Düsseldorf 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2006 - 2 Sa 492/06 - juris).

    Die Unbegründetheit muss sich geradezu aufdrängen (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; Erfurter Kommentar/Kania, 14. Aufl., § 102 Rn 40).

    Die Entbindungsmöglichkeit nach § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist entsprechend anzuwenden auf nicht ordnungsgemäß begründete Widersprüche: Auch dann, wenn der Betriebsrat seinen Widerspruch nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Weise begründet hat, muss dem Arbeitgeber die Möglichkeit offenstehen, sich gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG von der Weiterbeschäftigungspflicht entbinden zu lassen (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).

    Ein Widerspruch des Betriebsrats ist auch bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen grundsätzlich zulässig (vgl. BAG 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Hamburg 06.04.2010 - 1 SaGa 2/10 - juris).

    Die Sachkenntnis und der Überblick des Betriebsrats über freie Arbeitsplätze können hier zum Tragen kommen (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).

    Einschlägig können die Widerspruchsgründe aus § 102 Abs. 3 Nr. 3 und 5 BetrVG bei der verhaltensbedingten Kündigung allerdings nur dann sein, wenn damit zu rechnen ist, dass das Fehlverhalten auf den anderen Arbeitsplätzen entfällt (vgl. LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Hamburg 06.04.2010 - 1 SaGa 2/10 - juris; s. auch Fitting, 27. Aufl., § 102 Rn. 77).

    Dies setzt voraus, dass es sich bei dem vorgeworfenen Verhalten um einen arbeitsplatzbezogenen Pflichtenverstoß handelt (zu der Unterscheidung zwischen arbeitsplatzbezogenen und arbeitgeberbezogenen Pflichtverstößen siehe Preis in: Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl. § 102 Rn 95; vgl. auch BAG 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 32; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).

    Es muss zu erwarten sein, dass das missbilligte Verhalten bei dem Einsatz auf den vom Betriebsrat benannten anderen Arbeitsplätzen nicht auftritt (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; Fitting, BetrVG, 27. Aufl., § 102 Rn 77 m. w. N.).

    Das bedeutet, dass der Betriebsrat bei einer verhaltensbedingten Kündigung nicht nur darlegen muss, dass ein freier Arbeitsplatz für den zu kündigenden Arbeitnehmer zur Verfügung steht, sondern auch, dass die Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers der Weiterbeschäftigung an dem neuen Arbeitsplatz nicht entgegenstehen (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; KR-Etzel, 11. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 163).

    Für eine ordnungsgemäße Begründung des Widerspruchs ist es ausreichend, wenn diese es möglich erscheinen lässt, dass mit der gegebenen Begründung ein gesetzlicher Widerspruchstatbestand geltend gemacht wird ( BAG 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; ErfK/Kania, 14. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 15).

    Der Betriebsrat muss den Widerspruchsgrund unter Angabe von Tatsachen, die sich auf den konkreten Fall und den Arbeitnehmer beziehen, konkretisieren ( BAG 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).

    Nur so besteht die Chance, dass über das Widerspruchsrecht Kündigungen auch tatsächlich vermieden werden (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).

  • LAG Hessen, 15.02.2013 - 14 SaGa 1700/12

    Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch - Entbindungsantrag -

    Der Antrag ist vielmehr bereits dann zulässig, wenn zwischen den Parteien die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG umstritten ist ( LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2006 - 2 Sa 492/06 - Juris).

    Nichts anderes folgt daraus, dass der Entbindungsantrag hier im gleichen Verfahren geltend gemacht wird, wie der Weiterbeschäftigungsantrag nach § 102 Abs. 5 BetrVG (vgl. auch bei LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - Juris).

    Die Entbindungsmöglichkeit nach § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG besteht nicht nur bei offensichtlich unbegründetem, sondern auch bei bereits formell nicht ordnungsgemäß erhobenem Widerspruch des Betriebsrats (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - Juris; LAG Nürnberg 5.9.2006 - 6 Sa 485/06 - Juris; KR-Etzel § 102 BetrVG Rz. 232) .

    c) Eines Verfügungsgrundes bedarf es nach ganz h.M. für das Ergehen einer Entbindungsverfügung nicht, weil die Voraussetzungen des Erlasses in § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG abschließend geregelt sind (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 -  München 13.07.1994 - 5 Sa 408/94 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 17; KR- Etzel § 102 BetrVG Rz. 234, 235; APS- Koch § 102 BetrVG Rz. 225; Richardi- Thüsing § 102 Rz. 250; Rieble BB 2003, 849) .

  • ArbG Kiel, 17.04.2018 - 1 Ga 5c/18

    Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht - einstweilige Verfügung -

    Zur Bejahung des Rechtsschutzinteresses ist es aus Gründen effektiven Rechtsschutzes ausreichend, dass das Bestehen der Weiterbeschäftigungspflicht zwischen den Parteien streitig ist und nicht vollständig ausgeschlossen werden kann (LAG Hamburg, Urteil v. 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14; LAG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.10.2006 - 2 Sa 492/06).

    a) Offensichtlich unbegründet ist ein Widerspruch dann, wenn sich die Grundlosigkeit des Widerspruchs geradezu aufdrängt (LAG Hamburg, Urteil v. 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10).

    Allerdings setzt ein ordnungsgemäßer auf § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG gestützter Widerspruch voraus, dass der Betriebsrat aufzeigt, welcher Arbeitnehmer bei zutreffender sozialer Auswahl weniger schutzwürdig als der für die Kündigung vorgesehene Arbeitnehmer ist (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10).

  • ArbG Erfurt, 27.06.2023 - 3 Ga 9/23

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigung - Weiterbeschäftigung §

    b) Dem Entbindungsantrag der Verfügungsbeklagten gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG steht nicht entgegen, dass ein Anspruch der Verfügungsklägerin auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG wegen des nicht ordnungsgemäß erhobenen Widerspruchs des Betriebsrates im einstweiligen Verfügungsverfahren verneint worden ist (vgl. hierzu auch LAG Hamburg, Urt. v. 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14; LAG Düsseldorf Urt. v. 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10).

    Einer besonderen Darlegung eines Verfügungsgrundes bedarf es aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG, die ausdrücklich die Geltendmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren vorsieht, nicht (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10).

  • LAG Hessen, 10.09.2021 - 8 SaGa 770/21

    Verschiedenheit von allgemeinem und betriebsverfassungsrechtlichem Anspruch auf

    a) Eines Verfügungsgrundes bedarf es nach ganz herrschender Meinung für das Ergehen einer Entbindungsverfügung - und dementsprechend auch für die vorliegend erfolgte Feststellung, dass eine Weiterbeschäftigungspflicht nicht besteht- nicht (LAG Düsseldorf 24. April 2013- 4 SaGa 6/13- Juris; LAG Schleswig Holstein 19. Mai 2010 - 6 SaGa 9/10- Juris; LAG München 13. Juli 1994 -5 Sa 408/94- LAGE BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 17; KR/Rinck § 102 BetrVG Rz. 314; APS-Koch § 102 BetrVG Rz. 224; Richardi-Thüsing § 102 Rz. 261) .
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht - Entscheidung im

    Nach hier vertretener Auffassung muss bei der Entscheidung über die Entbindung die Frage des Bestehens des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG grundsätzlich dahingestellt bleiben, sofern die Parteien (wie hier) jedenfalls von seinem Bestehen ausgehen oder zumindest darüber streiten und der Anspruch nicht offensichtlich ausgeschlossen werden kann (ähnlich etwa LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10, juris; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2006 - 2 Sa 492/06, juris; LAG München 13.07.1994 - 5 Sa 408/94, juris, jeweils m.w.N.).
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