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OLG Hamburg, 19.04.2010 - 6 SchH 2/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Internationaler Transportvertrag: Vereinbarung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens bei Geltung der Heavycon-Bedingungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens durch Vereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines internationalen Transportvertrages
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
- rabüro.de
Zur Auslegung von einbezogenen Transportbedingungen hinsichtlich der Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1035 Abs. 3
Voraussetzungen der Bestellung eines Schiedsrichters durch das Gericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 15.06.2009 - 6 Sch 2/09
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Prozesskostensicherheit für das Verfahren …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.04.2010 - 6 SchH 2/09
Der Senat hat dies bereits in einem vergleichbaren Fall entschieden (6 Sch 2/09, Beschluss vom 15.6.2009, veröffentlicht in juris). - BGH, 25.01.2007 - VII ZR 105/06
Kollision von Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB; Vorrang einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.04.2010 - 6 SchH 2/09
Der BGH hat durch Urteil vom 25.1.2007 (VII ZR 105/06) entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, nach der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit das für den Sitz des Vertragspartners zuständige Gericht ist, nicht dahin auszulegen ist, dass ausschließlich das staatliche Gericht zuständig ist und die Vereinbarung eines Schiedsgerichts in nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners ausgeschlossen ist (Leitsatz zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19
Zur Treuwidrigkeit eines Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO
Dementsprechend findet sich nicht nur in der deutschen Sprache der Begriff der "Schiedsgerichtsbarkeit", sondern auch in der englischen Sprache der Begriff der "arbitral jurisdiction" (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.04.2010, 6 SchH 2/09, Rn. 13, zit. nach juris).