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   OLG Hamburg, 19.04.2010 - 6 SchH 2/09   

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https://dejure.org/2010,18602
OLG Hamburg, 19.04.2010 - 6 SchH 2/09 (https://dejure.org/2010,18602)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.04.2010 - 6 SchH 2/09 (https://dejure.org/2010,18602)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. April 2010 - 6 SchH 2/09 (https://dejure.org/2010,18602)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 1035 Abs. 3, 1062 Abs. 1 Nr. 1, 1025 Abs. 1 ZPO

  • Justiz Hamburg

    Internationaler Transportvertrag: Vereinbarung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens bei Geltung der Heavycon-Bedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens durch Vereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines internationalen Transportvertrages

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 15.06.2009 - 6 Sch 2/09

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Prozesskostensicherheit für das Verfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.04.2010 - 6 SchH 2/09
    Der Senat hat dies bereits in einem vergleichbaren Fall entschieden (6 Sch 2/09, Beschluss vom 15.6.2009, veröffentlicht in juris).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 105/06

    Kollision von Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB; Vorrang einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.04.2010 - 6 SchH 2/09
    Der BGH hat durch Urteil vom 25.1.2007 (VII ZR 105/06) entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, nach der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit das für den Sitz des Vertragspartners zuständige Gericht ist, nicht dahin auszulegen ist, dass ausschließlich das staatliche Gericht zuständig ist und die Vereinbarung eines Schiedsgerichts in nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners ausgeschlossen ist (Leitsatz zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19

    Zur Treuwidrigkeit eines Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO

    Dementsprechend findet sich nicht nur in der deutschen Sprache der Begriff der "Schiedsgerichtsbarkeit", sondern auch in der englischen Sprache der Begriff der "arbitral jurisdiction" (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.04.2010, 6 SchH 2/09, Rn. 13, zit. nach juris).
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