Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11774
OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13 (https://dejure.org/2013,11774)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.04.2013 - 6 SchH 2/13 (https://dejure.org/2013,11774)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. April 2013 - 6 SchH 2/13 (https://dejure.org/2013,11774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GVG § 21e Abs. 1 S. 2; GVG § 21e Abs. 3; GVG § 21e Abs. 4; GVG § 198; ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 114 S. 1; ZPO § 201; ZPO § 260
    Anforderungen an die Dokumentation der Gründe für die Neuverteilung der Geschäfte im Jahresgeschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Geltendmachung einer Vielzahl von Entschädigungsansprüchen gem. § 198 GVG in getrennten Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Dokumentation der Gründe für die Neuverteilung der Geschäfte im Jahresgeschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Geltendmachung einer Vielzahl von Entschädigungsansprüchen gem. § 198 GVG in getrennten Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Dokumentation der Gründe für die Neuverteilung der Geschäfte im Jahresgeschäftsverteilungsplan eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der jährliche Geschäftsverteilungsplan

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mutwilligkeit der PKH-Anträge bei gesonderter Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Göttingen - 14 (2) O 1009/06
  • OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2442
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Braunschweig, 11.04.2014 - 6 SchH 1/13

    Ansprüche auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei Geltendmachung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13
    Die in den Entschädigungsverfahren mandatierten Rechtsanwälte M. (6 SchH 1/13 bis 6 SchH 9/13 sowie 6 SchH 11/13 bis 6 SchH 266/13) und M. (6 SchH 10/13) haben jeweils mitgeteilt, dass sie beauftragt seien, sukzessive Prozesskostenhilfeanträge für insgesamt 2.441 Entschädigungsklagen und somit für weitere 2.175 Einzelverfahren anzubringen.

    Die Entschädigungssachen 6 SchH 1/13 bis 6 SchH 46/13 sind bereits im Jahr 2012 beim Oberlandesgericht Braunschweig eingegangen, die übrigen Verfahren (6 SchH 47/13 bis 6 SchH 266/13) erst im Jahr 2013, und zwar bis zum 3. April (6 SchH 266/13).

    Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Jahres 2012 ist ursprünglich der 4. Zivilsenat für die Verfahren 6 SchH 1/13 bis 6 SchH 46/13 zuständig gewesen.

    Von dieser Fortdaueranordnung werden die Verfahren 6 SchH 1/13 bis 6 SchH 46/13 aber nicht erfasst, weil das erste jener Verfahren (6 SchH 1/13) am 21. August 2012 eingegangen ist; die weiteren Verfahren sind dann später - ab dem 24. August 2012 (6 SchH 2/13) - angebracht worden.

    Der Antragsteller rügt - ausdrücklich allerdings nur in den Verfahren 6 SchH 1/13 bis 6 SchH 9/13 sowie 6 SchH 11/13 bis 6 SchH 147/13 - die Zuständigkeit des 6. Senats.

    Die Zuständigkeit des 4. Zivilsenats für die Verfahren 6 SchH 1/13 bis 6 SchH 46/13 führe auch in den Folgeverfahren (6 SchH 47/13 ff.), die erst im Jahr 2013 eingegangen sind, zur Zuständigkeit des 4. Zivilsenats.

    Hier steht dem Antragsteller die Möglichkeit offen, die jeweiligen Entschädigungsanträge im Wege der objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) zu verfolgen, weil er die Klage in dem zuerst (am 21. August 2012) eingegangenen Verfahren 6 SchH 1/13, für das der Senat teilweise (u. a. nicht wegen des Feststellungsantrags) Prozesskostenhilfe bewilligt hat, erweitern kann.

    Dem Antragsteller steht es frei, die Klage im Verfahren 6 SchH 1/13 zu erweitern.

  • OLG Braunschweig, 23.06.2009 - 8 W 19/09

    Isolierte Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Eigentümer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13
    Aus diesem Grund würde auch eine Partei, die die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen habe, gesonderte Entschädigungsklagen ohne Sorge um das Kostenrisiko erheben, wie der 8. Senat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Beschluss vom 23. Juni 2009 (8 W 19/09) entschieden habe.

    Soweit sich der Antragsteller für seine Auffassung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig stützt (Beschluss vom 23.06.2009, 8 W 19/09, juris), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Außerdem hat der 8. Senat nachvollziehbar dargelegt, warum die Klagehäufung, bei der es zudem - anders als vorliegend - um die gemeinsame Inanspruchnahme mehrere Streitgenossen (subjektive Klagehäufung, §§ 59 ff. ZPO) ging, nicht sachgerecht ist (Beschluss vom 23.06.2009, 8 W 19/09, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 31.10.2007 - 1 BvR 574/07

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr gem § 123 BRAGebO iVm § 121 Abs 1, Abs 2 ZPO

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13
    Wäre dies anders, würde er wegen der Regelung des § 126 Abs. 1 ZPO darauf vertrauen, dass ein Rechtsanwalt zur freiwilligen Übernahme des Mandats bereit sein werde, weil er im Erfolgsfall bei dem - vorliegend solventen - Antragsgegner die vollen Gebühren beitreiben kann (vgl. hierzu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.10.2007, 1 BvR 574/07, juris, Rn. 11 = NJW 2008, 1063).

    Die verfassungsrechtlich zweifelhafte Frage, ob ein Notanwalt die Gebührendeckelung akzeptieren muss (offen gelassen: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.10.2007, 1 BvR 574/07, juris, Rn. 9 = NJW 2008, 1063), änderte nichts an der Wirksamkeit seiner Beiordnung, sondern könnte allenfalls dazu führen, dass der Notanwalt seine Gebühren aus verfassungsrechtlichen Gründen ohne die Beschränkung des § 49 RVG verlangen kann.

  • LAG Hessen, 15.10.2012 - 13 Ta 303/12

    Kostenfestsetzung - Mutwilligkeit - Prozesskostenhilfe; Kostenfestsetzung -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13
    Mutwilligkeit liegt daher - wegen des degressiven Anstiegs der Gebührentabellen für die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten - vor, wenn keine nachvollziehbaren Gründe dafür vorliegen, warum eine Partei mehrere Ansprüche nicht in einer Klage geltend macht, sondern gesonderte Prozesse anstrengt (BAG, Beschluss vom 17.02.2011, 6 AZB 3/11, juris, Rn. 9 = NJW 2011, 1161; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010, 12 W 2270/10, juris, Rn. 21 ff. = MDR 2011, 256; LAG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 05.11.2010, 9 Ta 218/10, juris, Rn. 7 ff.; Hessisches LAG, Beschluss vom 15.10.2012, 13 Ta 303/12, juris, Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.06.1992, 16 E 1481/91.A, juris, Rn. 2; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 114, Rn. 30 m. w. N.; Motzer in Münchner Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 114 Rn. 90; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rn. 37).

    Auch kommt es nicht darauf an, ob es Aufgabe des Senats ist, durch die Verbindung erst die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu schaffen (vgl. hierzu: LAG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 05.11.2010, 9 Ta 218/10, juris, Rn. 11; Hessisches LAG, Beschluss vom 15.10.2012, 13 Ta 303/12, juris, Rn. 14).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2010 - 9 Ta 218/10

    Prozesskostenhilfe - Ablehnung wegen Mutwilligkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13
    Mutwilligkeit liegt daher - wegen des degressiven Anstiegs der Gebührentabellen für die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten - vor, wenn keine nachvollziehbaren Gründe dafür vorliegen, warum eine Partei mehrere Ansprüche nicht in einer Klage geltend macht, sondern gesonderte Prozesse anstrengt (BAG, Beschluss vom 17.02.2011, 6 AZB 3/11, juris, Rn. 9 = NJW 2011, 1161; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010, 12 W 2270/10, juris, Rn. 21 ff. = MDR 2011, 256; LAG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 05.11.2010, 9 Ta 218/10, juris, Rn. 7 ff.; Hessisches LAG, Beschluss vom 15.10.2012, 13 Ta 303/12, juris, Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.06.1992, 16 E 1481/91.A, juris, Rn. 2; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 114, Rn. 30 m. w. N.; Motzer in Münchner Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 114 Rn. 90; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rn. 37).

    Auch kommt es nicht darauf an, ob es Aufgabe des Senats ist, durch die Verbindung erst die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu schaffen (vgl. hierzu: LAG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 05.11.2010, 9 Ta 218/10, juris, Rn. 11; Hessisches LAG, Beschluss vom 15.10.2012, 13 Ta 303/12, juris, Rn. 14).

  • OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 12 W 2270/10

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für den Insolvenzverwalter: Mutwilligkeit bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13
    Mutwilligkeit liegt daher - wegen des degressiven Anstiegs der Gebührentabellen für die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten - vor, wenn keine nachvollziehbaren Gründe dafür vorliegen, warum eine Partei mehrere Ansprüche nicht in einer Klage geltend macht, sondern gesonderte Prozesse anstrengt (BAG, Beschluss vom 17.02.2011, 6 AZB 3/11, juris, Rn. 9 = NJW 2011, 1161; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010, 12 W 2270/10, juris, Rn. 21 ff. = MDR 2011, 256; LAG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 05.11.2010, 9 Ta 218/10, juris, Rn. 7 ff.; Hessisches LAG, Beschluss vom 15.10.2012, 13 Ta 303/12, juris, Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.06.1992, 16 E 1481/91.A, juris, Rn. 2; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 114, Rn. 30 m. w. N.; Motzer in Münchner Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 114 Rn. 90; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rn. 37).

    Ein vermögender Kläger, der im Übrigen auch seine Vorschusspflicht (§ 12 GKG) in den Blick nehmen würde (dazu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010, 12 W 2270/10, juris, Rn. 23 = MDR 2011, 256), würde den erheblich kostengünstigeren Weg der objektiven Klagehäufung aber deshalb wählen, weil die Rechtslage in den vorliegenden Fällen in mehrfacher Hinsicht ungeklärt ist.

  • BAG, 17.02.2011 - 6 AZB 3/11

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13
    Mutwilligkeit liegt daher - wegen des degressiven Anstiegs der Gebührentabellen für die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten - vor, wenn keine nachvollziehbaren Gründe dafür vorliegen, warum eine Partei mehrere Ansprüche nicht in einer Klage geltend macht, sondern gesonderte Prozesse anstrengt (BAG, Beschluss vom 17.02.2011, 6 AZB 3/11, juris, Rn. 9 = NJW 2011, 1161; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010, 12 W 2270/10, juris, Rn. 21 ff. = MDR 2011, 256; LAG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 05.11.2010, 9 Ta 218/10, juris, Rn. 7 ff.; Hessisches LAG, Beschluss vom 15.10.2012, 13 Ta 303/12, juris, Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.06.1992, 16 E 1481/91.A, juris, Rn. 2; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 114, Rn. 30 m. w. N.; Motzer in Münchner Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 114 Rn. 90; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rn. 37).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13
    In solchen Fällen ist zwar vorbehaltlich der übrigen Voraussetzungen des § 114 ZPO wegen Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2002, V ZB 40/02, juris, Rn. 8), der Erfolgseintritt jedoch keinesfalls sicher.
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13
    Der Umstand, dass die Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache außerhalb des Verbundverfahrens vom Bundesgerichtshof nicht als mutwillig im Sinne des § 114 ZPO erachtet wird (BGH NJW 2005, 1497, 1498), führt im Übrigen ebenfalls zu keiner anderen Beurteilung, obgleich der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung auch auf den Kostenerstattungsanspruch (§ 91 Abs. 1 ZPO) hinweist.
  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 81/11

    Prozesskostenhilfeverfahren: Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13
    Die Prozesskostenhilfe ist wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung abgelehnt worden, so dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde gestattet ist (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 22.11.2011, VIII ZB 81/11, juris, Rn.10 = NJW-RR 2012, 125).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1992 - 16 E 1481/91

    Erhebung getrennter Asylklagen; Familienangehörige; Mutwillige Prozeßführung

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 67.82

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BGH, 21.11.2013 - III ZA 28/13

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe für getrennte Gerichtsverfahren wegen

    In 265 weiteren beim Oberlandesgericht anhängigen Verfahren hat der Antragsteller ebenfalls die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklagen nach § 198 GVG beantragt (Az.: 6 SchH 2/13 bis 6 SchH 266/13).

    In den Verfahren 6 SchH 2/13 bis 6 SchH 266/13 hat das Oberlandesgericht die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.

    Der erkennende Senat hat die streitgegenständlichen Prozesskostenhilfeverfahren (Entschädigungsverfahren 6 SchH 2/13 bis 6 SchH 266/13) zum Zwecke gleichzeitiger Entscheidung verbunden.

    Nach allem ist es dem Antragsteller zuzumuten, die Entschädigungsverfahren 6 SchH 2/13 bis 6 SchH 266/13 ruhend zu stellen, bis die relevanten (Rechts-)Fragen in dem Parallelverfahren 6 SchH 1/13 geklärt sind.

  • LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
    Kartellrechtsdurchsetzung, 1. Auflage 2019, § 19 Rn. 24 f. sowie allgemein zur Prozesswirtschaftlichkeit einer objektiven Klagehäufung anstelle einer Vielzahl von Einzelklagen BGH, Urteil vom 14. Dezember 1998, Az.: II ZR 330/97, juris Rn. 13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. April 2013, Az.: 6 SchH 2/13, juris Rn. 28 ff.; OLG München, Urteil vom 14. Dezember 2012, Az.: 5 U 2472/09, juris Rn. 80).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2014 - L 25 AS 2837/13

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Aufteilung in mehrere Klageverfahren - ein

    Es ist davon auszugehen, dass ein bemittelter Rechtsuchender aufgrund des Kostenrisikos es vermeiden würde, einen Rechtsstreit aufgrund eines Widerspruchsbescheides in mehrere Klageverfahren aufzuteilen, wenn hierfür nicht ein nachvollziehbarer Grund gegeben ist (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B; für zivilrechtliche Fallgestaltungen vgl. Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 12 W 2270/10 und OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 SchH 2/13 = NJW 2013, 2442 (2445) mit zustimmender Besprechung Althammer/Lorenz in NJW 2013, 2445 und bestätigt durch Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. November 2013 - III ZA 28/13; für arbeitsrechtliche Fallgestaltungen vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 und Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 13 Ta 327/11,- alle juris und Fischer in Musielak, 11. Auflage 2014, § 114 Rn. 42).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 3 VAs 14/19

    Einsichtnahme in die (nicht öffentlichen) Protokolle des Präsidiums eines

    Eine Dokumentationspflicht der Gründe für die turnusgemäße/jährliche Neuverteilung der Geschäfte besteht gerade nicht (vgl. hierzu OLG Braunschweig Beschluss vom 26. April 2013 - 6 SchH 2/13 Rdnr.23 zitiert über Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht