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   OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17   

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https://dejure.org/2017,3432
OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17 (https://dejure.org/2017,3432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17 (https://dejure.org/2017,3432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17 (https://dejure.org/2017,3432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Zustellung ohne Beifügung der vorgeschriebenen Übersetzung; Pflicht eines Oberlandesgerichts zur Vorlage an den Bundesgerichtshof

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 29a OWiG, § 37 Abs 3 S 1 StPO, § 46 Abs 1 OWiG, § 154d StPO, § 262 StPO
    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Zustellung des Verfallsbeschlusses ohne Übersetzung; Berechnung des Verfallsbetrages bei internationalen Transporten; Verfahrensaussetzung bei vorlagepflichtiger Frage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Zustellung ohne Beifügung der vorgeschriebenen Übersetzung; Pflicht eines Oberlandesgerichts zur Vorlage an den Bundesgerichtshof

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Zustellung ohne Beifügung der vorgeschriebenen Übersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.2017 - 4 StR 299/16

    Anordnung des Verfalls bei Ordnungswidrigkeiten (Erlangtes bei einem nur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17
    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Vorlagesache 4 StR 299/16 wegen Vorgreiflichkeit der Entscheidung ausgesetzt.

    Die streitige Rechtsfrage hat bereits das Oberlandesgericht Oldenburg (a.a.O.) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung nach § 121 Abs. 2 GVG vorgelegt, weshalb es einer erneuten Vorlage nicht bedarf, sondern das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem dort unter dem Aktenzeichen 4 StR 299/16 geführten Verfahren auszusetzen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18.3.2011 - 2 Ws 43/11; OLG Stuttgart StV 2004, 142).

  • OLG Stuttgart, 23.01.2004 - 1 Ss 9/04

    Aussetzung des Revisionsverfahrens: Vorgreiflichkeit der Entscheidung des Großen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17
    Die streitige Rechtsfrage hat bereits das Oberlandesgericht Oldenburg (a.a.O.) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung nach § 121 Abs. 2 GVG vorgelegt, weshalb es einer erneuten Vorlage nicht bedarf, sondern das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem dort unter dem Aktenzeichen 4 StR 299/16 geführten Verfahren auszusetzen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18.3.2011 - 2 Ws 43/11; OLG Stuttgart StV 2004, 142).
  • OLG Oldenburg, 09.06.2016 - 2 Ss OWi 110/16
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17
    Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde hängt davon ab, ob das durch die Tat Erlangte, durch dessen Wert der Verfallsbetrag nach oben begrenzt wird (§ 29a Abs. 1 OWiG), bei internationalen Transporten im Gesamtfrachtlohn (Senat, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14; OLG Oldenburg, (Vorlage-) Beschluss vom 9.6.2016 - 2 Ss (OWi) 110/16) oder nur in einem sich rechnerisch für die inländische Fahrtstrecke ergebenden Teilbetrag hiervon (OLG Braunschweig Beschluss vom 21.12.2015 - 1 Ss (OWi) 165/15, juris; OLG Schleswig SchlHA 2016, 307) besteht.
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17
    Denn jedenfalls war die rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht durch die mit dem Empfangsbekenntnis abgegebene Erklärung, zum Empfang legitimiert zu sein, nachgewiesen (Senat, Beschluss vom 8.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15 - AK 146/15, juris; KG VRS 125, 230).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Umfang der Darlegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17
    Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde hängt davon ab, ob das durch die Tat Erlangte, durch dessen Wert der Verfallsbetrag nach oben begrenzt wird (§ 29a Abs. 1 OWiG), bei internationalen Transporten im Gesamtfrachtlohn (Senat, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14; OLG Oldenburg, (Vorlage-) Beschluss vom 9.6.2016 - 2 Ss (OWi) 110/16) oder nur in einem sich rechnerisch für die inländische Fahrtstrecke ergebenden Teilbetrag hiervon (OLG Braunschweig Beschluss vom 21.12.2015 - 1 Ss (OWi) 165/15, juris; OLG Schleswig SchlHA 2016, 307) besteht.
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17
    Die streitige Rechtsfrage hat bereits das Oberlandesgericht Oldenburg (a.a.O.) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung nach § 121 Abs. 2 GVG vorgelegt, weshalb es einer erneuten Vorlage nicht bedarf, sondern das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem dort unter dem Aktenzeichen 4 StR 299/16 geführten Verfahren auszusetzen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18.3.2011 - 2 Ws 43/11; OLG Stuttgart StV 2004, 142).
  • OLG Braunschweig, 21.12.2015 - 1 Ss OWi 165/15

    Berechnung des Verfallsbetrags bezogen auf den inländischen Streckenanteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17
    Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde hängt davon ab, ob das durch die Tat Erlangte, durch dessen Wert der Verfallsbetrag nach oben begrenzt wird (§ 29a Abs. 1 OWiG), bei internationalen Transporten im Gesamtfrachtlohn (Senat, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14; OLG Oldenburg, (Vorlage-) Beschluss vom 9.6.2016 - 2 Ss (OWi) 110/16) oder nur in einem sich rechnerisch für die inländische Fahrtstrecke ergebenden Teilbetrag hiervon (OLG Braunschweig Beschluss vom 21.12.2015 - 1 Ss (OWi) 165/15, juris; OLG Schleswig SchlHA 2016, 307) besteht.
  • LG Stuttgart, 12.05.2014 - 7 Qs 18/14

    Strafbefehlsverfahren: Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17
    Weil danach durch eine Zustellung ohne Übersetzung die prozessualen Rechte des Adressaten nicht umfassend gewährleistet sind, ist sie unwirksam (LG Stuttgart StraFo 2014, 290; LG Gießen StraFo 2015, 243).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2022 - 2 RBs 155/22

    Keine Messdatenspeicherung bei PoliScan erforderlich; Schuldformumstellung

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 262 Abs. 2 StPO ist etwa bei anderweitiger Anhängigkeit eines Normenkontrollverfahrens zur Gültigkeit einer entscheidungsrelevanten Rechtsnorm (vgl. BayObLG NJW 1994, 2104) und im Falle einer anderweitigen Divergenzvorlage nach § 121 Abs. 2 GVG zu einer für die Entscheidung bedeutsamen Rechtsfrage (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2017, 102231) bejaht worden.
  • OLG Celle, 05.04.2017 - 1 Ws 27/17

    Transport kühlbedürftiger Fertiglebensmittel unterfällt nicht der Ausnahme vom

    Daher kam auch die von der Verfallsbeteiligten in ihrer Gegenerklärung nach § 349 Abs. 3 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG beantragte Aussetzung des Rechtsbeschwerdeverfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in entsprechender Anwendung des § 262 StPO (vgl. insofern OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17) nicht in Betracht.
  • OLG Celle, 05.04.2017 - 1 Ss OWi 5/17

    Verfallsanordnung wegen eines Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot; Transport

    Daher kam auch die von der Verfallsbeteiligten in ihrer Gegenerklärung nach § 349 Abs. 3 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG beantragte Aussetzung des Rechtsbeschwerdeverfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in entsprechender Anwendung des § 262 StPO (vgl. insofern OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17 ) nicht in Betracht.
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