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   OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 6 Ss 54/12   

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https://dejure.org/2012,8211
OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 6 Ss 54/12 (https://dejure.org/2012,8211)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.2012 - 6 Ss 54/12 (https://dejure.org/2012,8211)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 2012 - 6 Ss 54/12 (https://dejure.org/2012,8211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ruhen der Verfolgungsverjährung trotz Unterbleibens einer ordnungsgemäßen Absetzung der erstinstanziellen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWi-Verfahren; Ruhen der Verjährung trotz Unterbleiben einer ordnungsgemäße Absetzung der erstinstanziellen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Urteil nicht geschrieben...trotzdem kein Verjährungseintritt!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Akte außer Kontrolle geraten” - aber dennoch keine Verjährung…

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungsunterbrechung und das nicht abgesetzte erstinstanzliche Urteil

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 44/07

    Absehen von Fahrverbot wegen langer Zeitdauer zwischen Tat und gerichtlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 6 Ss 54/12
    Bei Berücksichtigung des mittlerweile gegebenen (längeren) zeitlichen Abstands zur Tat (-begehung) und der (bisherigen) - außerhalb des Einflussbereichs der Betroffenen liegenden - Dauer des Verfahrens, kann insofern auch eine Erhöhung der Geldbuße unter Wegfall der Fahrverbotsanordnung in den Blick zu nehmen sein (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 323).
  • OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99

    Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 6 Ss 54/12
    Die fehlende Benennung der angewandten Bußgeldvorschrift/en (vgl. §§ 260 Abs. 5 S. 1 StPO, 46 Abs. 1 OWiG) führt nicht zur Unwirksamkeit der getroffenen Entscheidung, da sich der entsprechende (Ordnungswidrigkeiten-) Tatbestand bereits aus dem Wortlaut der Urteilsformel eindeutig ergibt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 19.04.1999 - Az. 2 Ss OWi 37/99 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 6 Ss 54/12
    Für das weitere Verfahren bleibt anzumerken, dass für den Fall einer (erneuten) Verurteilung der Betroffenen vor dem Hintergrund des bisherigen Verfahrensgangs in entsprechender Anwendung der vom Bundesgerichtshof in Strafsachen entwickelten Grundsätze bei rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen eine Kompensation im Rechtsfolgenausspruch zu erwägen ist (vgl. OLG Hamm DAR 2011, 409 ff.).
  • OLG Köln, 02.08.2002 - Ss 290/02

    Nichtigkeit eines evident fehlerhaften Urteils in einer Bußgeldsache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 6 Ss 54/12
    Auf die inhaltliche Richtigkeit des Urteils kommt es nicht an (vgl. Bohnert, a.a.O., § 32 Rdnr. 11); demzufolge sind auch rechtlich fehlerhafte Entscheidungen geeignet, den Ablauf der Verjährungsfrist zu hemmen, sofern kein nichtiges Urteil anzunehmen ist, was (ausnahmsweise) dann in Betracht kommen kann, wenn besonders gravierende Mängel vorliegen, die der Strafprozessordnung und wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien so evident widersprechen, dass es für die Rechtsgemeinschaft unerträglich wäre, sie als verbindlich hinzunehmen (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2002, 341; OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.01.2008 - Az. 4 Ws 412/07 -, jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 2 Ss OWi 315/06

    Bußgeldverfahren: Ruhe der Verfolgungsverjährung bei unvollständigem Urteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 6 Ss 54/12
    Der Senat verkennt nicht, dass eine gerichtliche Entscheidung im Sinne der genannten Vorschrift, die an einem wesentlichen Formmangel leidet und sich (insofern) als unvollständig erweist, für den Eintritt dieser Hemmungswirkung nicht ausreichen kann (vgl. Gürtler in Göhler, a.a.O., § 32 Rdnr. 7; OLG Frankfurt, DAR 2007, 38 f.; OLG Hamm ZfS 2004, 92 f.).
  • BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung unter dem Nebenwohnsitz;

    a) Die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten ist, ist als Verfahrensvoraussetzung bzw. als Verfahrenshindernis vom Senat im Rahmen der Rechtsbeschwerde von Amts wegen eigenständig unter Benutzung aller verfügbaren Erkenntnisquellen im Freibeweisverfahren zu überprüfen (vgl. Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 31 Rn. 17, 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.03.2012 - 6 Ss 54/12 bei juris).
  • BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1475/21

    Unzulässige Berufung auf unwirksame Ersatzzustellung des Bußgeldbescheides

    a) Die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten ist, ist als Verfahrensvoraussetzung bzw. als Verfahrenshindernis vom Senat im Rahmen der Rechtsbeschwerde von Amts wegen eigenständig unter Benutzung aller verfügbaren Erkenntnisquellen im Freibeweisverfahren zu überprüfen (vgl. Göhler/Seitz/Bauer OWiG 18. Aufl. § 31 Rn. 17, 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.03.2012 - 6 Ss 54/12 = DAR 2012, 402).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2013 - 4a Ss 711/12

    Bußgeldverfahren: Ablauf der Verjährungsfrist bei Urteil ohne Angabe des

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Frankfurt (DAR 2007, 38; ebenso Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Aufl., § 32 Rn. 7; offen gelassen von OLG Stuttgart [6. Senat für Bußgeldsachen] DAR 2012, 402) folgt der Senat nicht.
  • BayObLG, 13.12.2021 - 202 ObOWi 1475/21

    Unwirksame Ersatzzustellung, Niederlegung, Wohnung, Geschäftsrum, Verjährung,

    a) Die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten ist, ist als Verfahrensvoraussetzung bzw. als Verfahrenshindernis vom Senat im Rahmen der Rechtsbeschwerde von Amts wegen eigenständig unter Benutzung aller verfügbaren Erkenntnisquellen im Freibeweisverfahren zu überprüfen (vgl. Göhler/Seitz/Bauer OWiG 18. Aufl. § 31 Rn. 17, 19; OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.03.2012 - 6 Ss 54/12 = DAR 2012, 402).
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